Klarstellung betreffend Bindestrichen auf deutschen KFZ-Kennzeichen
Berlin, 23. August 2012 - In den letzten Tagen haben diverse Pressemeldungen sowie Einträge in Internetforen in Deutschland – vor allem im süddeutschen Raum – zu Missverständnissen geführt, wonach in Österreich Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung unterscheidet.
Die Österreichische Botschaft Berlin stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar:
Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes besteht vor diesem Hintergrund keinerlei Rechtsgrundlage.
Rückfragehinweis:
Österreichische Botschaft Berlin
Stauffenbergstr. 1
10785 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 20287 - 0
mailto:berlin-ob(at)bmeia.gv.at
