Spindelegger: „Schutz der Zivilbevölkerung im Sudan hat oberste Priorität“
Außenminister traf sudanesischen Amtskollegen
Wien, am 14. Juli 2010 – „Die Stabilität des Sudan ist entscheidend für die gesamte Region. Ein neuer Bürgerkrieg, der wieder großes Leid über die Bevölkerung bringen würde, muss unbedingt vermieden werden“, erklärte Außenminister Michael Spindelegger nach seinem Gespräch mit dem neuen sudanesischen Außenministers Ali Ahmed Karti.
Gegenstand des Gesprächs waren neben bilateralen Themen die weiteren Entwicklungen im Sudan, wo aller Voraussicht nach im Jänner 2011 die Bevölkerung in einem Referendum über den Verbleib des Südsudan im Gesamtstaat oder dessen Unabhängigkeit entscheiden wird. „Wir hoffen, dass der friedliche Verlauf der Wahlen zur Nationalversammlung im April ein gutes Vorzeichen für das Unabhängigkeitsreferendum im kommenden Januar ist. Wie auch immer das Referendum im Südsudan ausgeht, entscheidend ist, dass der Wille der Bevölkerung danach auch tatsächlich umgesetzt wird“, betonte Spindelegger.
Nicht nur die bedeutenden Ölvorkommen im Südsudan, sondern auch der nicht genaue demarkierte Grenzverlauf birgt im Falle einer Loslösung des Südens großes Konfliktpotential. „Österreich ist bereit, den Sudan in dieser schwierigen Phase zu unterstützen", so Spindelegger. So habe Österreich die Entsendung von Beobachtern im Rahmen einer EU-Mission während des Referendums und österreichische Expertise in Rechtsfragen, die sich im Falle einer Abspaltung des Südsudan stellen würden. angeboten.
Äußerst besorgt zeigte sich Spindelegger über die Lage der Bevölkerung in der Krisenregion Darfur, wo sich zuletzt die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Rebellen verschärft haben: "Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung der Menschenrechte ist für Österreich traditionell und insbesondere als derzeitiges Mitglied des Sicherheitsrates ein großes Anliegen. Es ist die Verantwortung der sudanesischen Regierung ihre Bevölkerung vor Übergriffen zu schützen. Hier muss die Regierung auch zur Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, wie der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen, bereit sein“.
Im Zusammenhang mit dem Haftbefehl des Internationale Strafgerichtshofs gegen den sudanesischen Präsidenten al Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der diese Woche auf den Vorwurf des Völkermordes ausgeweitet wurde, erinnerte Spindelegger seinen Amtskollegen an die Verpflichtung mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, auch wenn der Sudan kein Vertragsstaat des Römer Statuts sei: "Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ergibt sich aus einer Resolution des UNO-Sicherheitsrats und gilt daher für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen“, stellte der Außenminister klar.
Alle Fotos zum Treffen von Außenminister Spindelegger mit seinem sudanesischen Amtskollegen Karti finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums unter Presse/News - Fotos.
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