Plassnik: "Stoppt die Straflosigkeit bei Verbrechen gegen Frauen und Kinder!"
Sonderbeauftragte würdigt UNO-Resolution 1894
Wien, 19. November 2009 - "Es sind meist sehr ähnliche Bilder, die wir auf den Fernsehschirmen sehen. Aus Gaza, Georgien, dem Ost-Kongo, aus Darfur oder aus Afghanistan: Das Leid der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten erweckt das Gefühl ohnmächtiger Hilflosigkeit. Und wiederum sind in erster Linie schutzlose Frauen und Kinder Opfer dieser Gewalt. Das muss sich ändern", betonte heute Ursula Plassnik, Sonderbeauftragte für internationale Frauenfragen im Außenministerium.
Plassnik nahm in ihren weiteren Ausführungen Bezug auf den UN-Sicherheitsrat, in dem Österreich derzeit den Vorsitz hat. "Mit der Resolution 1894 hat Österreich ein Zeichen gesetzt. Wir nehmen unsere Verantwortung als Mitglied des höchsten Entscheidungsgremiums der Weltgemeinschaft wahr. Wir treten hartnäckig für die Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung ein. Das ist ein bemerkenswerter Beitrag zu globaler Rechtskultur und zu einer effizienteren Schutzkultur“, betonte Plassnik. Die Sonderbeauftragte dankte Außenminister Spindelegger und seinem Team für das "notwendige und dringende Signal".
Plassnik weiter: "Friedensarbeit besteht aus vielen Mosaiksteinchen - das humanitäre Völkerrecht und das Drängen auf seine Einhaltung gehört zum Kern dieser Friedensarbeit. Unter österreichischem Vorsitz im Weltsicherheitsrat konnte mit der Resolution 1894 ein wichtiger Stein eingefügt werden."
Plassnik wies darauf hin, dass dieses Bemühen dem "Grundprinzip unseres Engagements im höchsten UNO-Gremium entspricht: Die menschliche Sicherheit und die Herrschaft des Rechts sind unser Leitsatz. Dem muss auf allen Ebenen zur Durchsetzung verholfen werden."
"Vor 60 Jahren wurde mit den Genfer Konventionen der Grundstein für die globale Schutzkultur gelegt. Allerdings ist die reale Entwicklung erschreckend. Waren im Ersten Weltkrieg noch fünf Prozent der Opfer Zivilpersonen, sind es laut Rotem Kreuz in aktuellen Auseinandersetzungen bis zu 95 Prozent. Ausdrücklich verurteilt wird in der Resolution 1894 der Missbrauch der Bevölkerung in Krisengebieten als `lebende Schutzschilde´. Es geht um ein internationales Problem von höchster Dringlichkeit", erläuterte Plassnik.
"Es ist kein Geheimnis, dass wir die Vorgaben für die Strafbarkeit von Verbrechen an Zivilisten gerne noch schärfer formuliert hätten. Es wird klargestellt, dass Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung bestraft werden müssen. Und zwar auch von internationalen Gerichten, wenn die nationalen Behörden dabei versagen. Es wurde also unter Österreichs Vorsitz eine wichtige Grundlage, ein echtes Referenzdokument, geschaffen. Die Zielrichtung ist klar: Stoppt die Straflosigkeit bei Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, die ersten Opfer sind meist Frauen und Kinder!".
"Ein wichtiger Aspekt", so die Sonderbeauftragte weiter, "im Rahmen dieser einstimmig angenommenen Resolution sind auch die friedenserhaltenden Missionen der UNO und der EU. Hier muss in Zukunft die volle Umsetzung der Resolution 1894 gewährleistet sein. Während der Sicherheitsrats-Debatte hat Frankreich bereits angeregt, dass die nun präzisierten Vorgaben schon bei der Verlängerung des MONUC-Mandats (Ost-Kongo) möglichst konkret umgesetzt werden."
"Österreich", so Plassnik abschließend, "handelt hier in bewährter Tradition. Ich erinnere an unsere Initiative gegen Streumunition, die vor wenigen Jahren zu einem Schneeballeffekt geführt hat, Österreich hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen.
Ähnlich war es bei der UNO-Resolution 1325 mit der Forderung nach der Einbindung von Frauen in die Konfliktarbeit und Friedensprozesse."
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