Spindelegger: "Streumunitionsverbot belegt zielorientierte Zusammenarbeit von Regierungen, Parlamenten und der Zivilgesellschaft"
Wien, 3. Dezember 2008 – "Heute wurde in Oslo der bedeutendste Abrüstungsvertrag der letzten zehn Jahre unterzeichnet. Das Übereinkommen über Streumunition legt ein umfassendes Verbot dieser menschenverachtenden Waffe fest und stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des humanitären Völkerrechts dar. Österreich hatte nicht zuletzt wegen seines umfassenden Streumunitionsgesetzes eine Vorreiterrolle inne und konnte in den vergangenen zwei Jahren weltweit erfolgreich Überzeugungsarbeit leisten", so Außenminister Michael Spindelegger zur derzeit in Oslo stattfindenden Unterzeichnungskonferenz für das Übereinkommen.
Österreich hat sich als einer der Initiatoren des Anfang 2007 lancierten internationalen Prozesses gegen Streumunition konsequent für ein möglichst weitgehendes Verbot der Waffe und umfassende Opferhilfe eingesetzt. Die Wiener Streumunitionskonferenz brachte im Dezember 2007 einen signifikanten Bewusstseinsschub für ein internationales Verbot und zahlreiche neue Unterstützer für den Prozess. Ergebnis war ein von der großen Staatenmehrheit getragener Entwurf eines völkerrechtlichen Übereinkommens. Im Mai 2008 wurde dieser Entwurf mit nur wenigen Änderungen von 107 Staaten bei einer Konferenz in Dublin angenommen.
"Neben der internationalen Ächtung einer gesamten Waffengattung bietet das Übereinkommen erstmals eine Rechtsbasis, um denjenigen, die bereits Opfer dieser grausamen Waffe geworden sind, wirksam und nachhaltig Hilfe zu leisten", so Spindelegger.
Der Außenminister betonte zudem die enge und fruchtbare Vernetzung zwischen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Parlamentariern, Überlebenden und engagierten Bürgern als Motor in der Erarbeitung des Übereinkommens: "Diese neue Form der multilateralen Diplomatie hat entscheidend zum Erfolg des Prozesses beigetragen. Gemeinsam müssen wir nun das Ziel eines weltweiten Verbots von Streumunition in die Tat umsetzen."
Im Jänner 2008 trat in Österreich ein gesetzliches Totalverbot der Waffe ohne jegliche Einschränkung in Kraft.
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