Plassnik: Große Sorge über Gefahr der Hinrichtung von WO Weihan in China
Dringender Appell der Außenministerin für Gnadenakt durch chinesische Regierung
Wien, 25. November 2008 - "Ich bin tief besorgt über die große Gefahr der Vollstreckung des Todesurteils gegen Herrn WO Weihan in China und richte einen dringenden Appell an die chinesische Regierung, in diesem Fall aus humanitären Gründen und im Sinne der Menschlichkeit von der Todesstrafe abzusehen", reagiert Außenministerin Plassnik auf Hinweise über eine möglicherweise unmittelbar bevorstehende Vollstreckung des Todesurteils gegen Herrn WO Weihan, der wegen angeblicher Spionage verurteilt wurde.
Österreich setzt sich gemeinsam mit den EU-Partnern konsequent gegen die Todesstrafe ein. Das besondere Engagement in diesem Fall beruht auch darauf, dass die Angehörigen von Herrn WO Weihan österreichische Staatsbürgerinnen sind. In enger Abstimmung mit der Familie wurden von Österreich alle zur Verfügung stehenden diplomatischen Mittel in Bewegung gesetzt, um das Todesurteil abzuwenden. Außenministerin Dr. Plassnik ist mit dem Fall seit langer Zeit persönlich befasst. Gemeinsam mit Bundespräsident Dr. Fischer und Nationalratspräsidentin Mag. Prammer hat sie sich für Herrn WO Weihan engagiert und die chinesische Staatsspitze im Sinne der engen und freundschaftlichen bilateralen Beziehungen um einen Gnadenakt auf Grundlage der chinesischen Gesetze und Verfassung gebeten. Auf österreichischen Antrag wurde von der EU soeben eine zweite Demarche in Peking durchgeführt. EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner und der Präsident des Europäischen Parlamentes Pöttering setzen sich ebenso für die Aufhebung des Todesurteils ein. Auch die PräsidentInnen der österreichischen Höchstgerichte haben diesen Fall gegenüber dem Obersten Volksgerichtshof angesprochen.
Die Hoffnungen beruhten bisher auf den neuen Richtlinien des Obersten Volksgerichtshofes zur Anwendung der Todesstrafe, die bei Bestehen von Zweifeln an der Schuld des Verurteilten eine Aufhebung des Todesurteils vorsehen. "Nach den uns vorliegenden Informationen wurde das Todesurteil gegen Herrn WO Weihan zu unserem großen Bedauern vom Obersten Volksgerichtshof bestätigt. Wir sind sehr enttäuscht über diesen Schritt nach den erfolgreich ausgerichteten Olympischen Spielen und dem ASEM-Gipfel. Ich appelliere daher an die chinesische Regierung, von dem in der Verfassung der Volksrepublik China vorgesehenen Gnadenrecht Gebrauch zu machen", so die Außenministerin abschließend.
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