Plassnik: "Leitschiene für die Zukunft gelegt"
17.12.2005
Außenministerin begrüßt Einigung zur Finanziellen Vorausschau am Europäischen Rat
Wien, 17. Dezember 2005 - Nach den langen und harten Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau am Europäischen Rat zeigte sich Außenministerin Plassnik in den Morgenstunden vom 17. Dezember erfreut über die erzielte Einigung. Europa habe durch diese Einigung zwischen den 25 Mitgliedstaaten seine Handlungsfähigkeit neuerlich unter Beweis gestellt.
"Es ist uns gelungen, mit diesem Ergebnis die österreichischen und die europäischen Interessen in Einklang zu bringen. Dieser Finanzrahmen für die kommenden sieben Jahre entspricht den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Solidarität. Insbesondere mit der fairen Aufteilung der Erweiterungskosten unter den Mitgliedstaaten wurde einem Kernanliegen Österreichs entsprochen" so Plassnik.
Die Außenministerin erinnerte an das für Europa schwierige Jahr 2005, das durch die negativen Referenden zum Verfassungsvertrag, ein schleppendes Wirtschaftswachstum und den gescheiterten ersten Anlauf in den Finanzverhandlungen gekennzeichnet war. "Mit der heutigen Einigung hat die Union nunmehr die Leitschiene in die Zukunft gelegt" so Plassnik.
Mit der Ausrichtung der Finanziellen Vorausschau auf die Zukunftsbereiche Forschung, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und mit der Aufnahme einer umfassenden Überprüfungsklausel seien die Investitionen in die Zukunft gesichert.
Plassnik verwies in diesem Zusammenhang auch auf die enge Zusammenarbeit mit dem "Feuerwehrkomitee" in Wien, dem die Abgeordneten zum Nationalrat Molterer, Fasslabend, Scheibner, Einem und Van der Bellen angehören und mit dem während den langen Verhandlungen laufend Kontakt gehalten wurde.
Neben der Einigung zur Finanzvorschau hob Außenministerin Plassnik insbesondere den Beschluss des Europäischen Rates hervor, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlandes zu verleihen. "Dies ist ein wichtiges Signal der Ermutigung an die Region" so Plassnik, die zugleich daran erinnerte, dass dieser Beschluss nicht mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gleichzusetzen sei. Weitere Schritte könnten erst nach Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sowie der tatsächlichen Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ins Auge gefasst werden. Hierbei sei natürlich vor allem auch die Aufnahmekapazität der Union zu berücksichtigen.
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