Außenministerium zu Vorwürfen in Zusammenhang mit Visaerteilung
25.11.2005
Es wurde nicht vertuscht, sondern gehandelt
Wien, 25. November 2005 - Das Außenministerium stellt zu Vorwürfen in Zusammenhang mit der Visa-Erteilung an einzelnen Vertretungsbehörden fest:
Das Außenministerium will die lückenlose Aufklärung aller Vorwürfe und arbeitet voll mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Allfällige Missstände müssen abgestellt werden, Pauschalverurteilungen sind aber abzulehnen.
Bundesministerin Ursula Plassnik hat eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, deren Aufgabe es neben der Aufklärung von Vorwürfen und dem Aufzeigen von allfälligen Missständen auch ist, das System für die Zukunft noch missbrauchsfester zu machen.
Das Ziel ist, ein leistungsfähiges, transparentes und möglichst sicheres Visavergabe-System zu garantieren. Pro Jahr werden 400.000 Visa vergeben. Nur ein minimaler Teil der ausgestellten Visa wurde beanstandet.
Vorwürfen, dass Visa unrechtmäßig ausgestellt worden seien, wurde seitens des Außen- und des Innenministeriums in der Vergangenheit jeweils sofort nachgegangen. In einzelnen Fällen ist es auch zu Erhebungen der Staatsanwaltschaft gekommen; diese wurden aber eingestellt.
Die Einstellung der Skartierung und Sicherung von Visaakten wurde bis dato an sechs Vertretungsbehörden angeordnet. Damit hat das Außenministerium ab 27. September darauf reagiert, dass es über Ermittlungen in Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Visaerteilung in Kenntnis gesetzt wurde. In weiterer Folge wurde bei Auftauchen neuer Hinweise auch umgehend die Einstellung der Skartierungen und Sicherung der Visaakten an den jeweils in Rede stehenden Vertretungsbehörden angeordnet.
Bereits im Juni 2005 wurde die von der EU vorgegebene Mindestfrist für die Aufbewahrung von Visaakten an österreichischen Vertretungsbehörden von einem auf zwei Jahren verlängert. Diese Maßnahme geschah damals auf Anregung der Sozialversicherungsträger, die zur Geltendmachung von allfälligen Regressansprüchen auf eine längere Zugriffsmöglichkeit auf Visaakten angewiesen sind.
Österreich legt mit dieser zweijährigen Frist die Gemeinsame Konsularische Instruktion, die für alle Schengen-Staaten gilt und eine Mindestfrist von einem Jahr für die Aufbewahrung der Akten von erteilten Visa vorsieht, streng aus.
Die Vernichtung der Akten ist im Übrigen aus praktischen Gründen notwendig: Bei jährlich ca. 400.000 erteilten Sichtvermerken an allen österreichischen Vertretungsbehörden stößt die platzmäßige Kapazität zur Aufbewahrung von Visaakten insbesondere an Vertretungsbehörden mit besonders hohem Visaaufkommen schnell an ihre Grenzen.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die wesentlichen Daten der Visumswerber seit dem Schengen-Beitritt jedoch im Einreichprozess auch elektronisch erfasst und in elektronischer Form in einer Datenbank auf dem "Server" der jeweiligen Vertretungsbehörde gespeichert und gesichert aufbewahrt werden.
Als weitere Maßnahme erfolgt derzeit im Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem für die Fachaufsicht zuständigen Innenministerium die Intensivierung der Schulung und Nachschulung im Visabereich: Am 18. November fand eine Sonderkonsularinstruktion für die Missionschefs und Leiter der Konsularabteilungen an den 13 Vertretungsbehörden mit dem höchsten Visa-Aufkommen statt.
Ebenso wurde ein Maßnahmenpapier zur Optimierung von Personal- und Kontrollmaßnahmen erarbeitet, das auch schon umgesetzt wird: Es sieht u.a. die weitere Verbesserung der konsularischen Ausbildung und Kontrolle an den Vertretungsbehörden vor und legt besonderes Augenmerk auf die Personalrotation im Konsularbereich.
In den aktuellen Verdachtsfällen hat das Außenministerium außerdem sofort konkrete Personalmaßnahmen gesetzt: Gegen den Ende September verhafteten im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter wurde Disziplinaranzeige erstattet, der zum Zeitpunkt seiner Verhaftung aktive Vertragsbedienstete wurde entlassen.
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