Zum PRESSE-Artikel ,,Millionenteure Fehlleistung bei Kulturforum New York"
09.08.2002
Wien, 05. August 2002 - Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten teilt zu dem in der Tageszeitung DIE PRESSE vom 3./4. August 2002 unter dem Titel ,,Millionenteure Fehlleistung bei Kulturforum New York" mit, dass der Nationalrat im Jahre 1996 einstimmig die Durchführung des Neubaues des Kulturforums New York beschlossen hat und das Projekt aus budgetären Gründen zur Durchführung an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) übertragen wurde, welche die Projekt- und Kostenverantwortung trägt.
Aufgrund eines Architektenwettbewerbes wurde Prof. Abraham vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mit den Generalplanerleistungen beauftragt. Die BIG hat diesen Vertrag in der Folge ohne Änderungen übernommen.
Der Vertrag mit Architekt Prof. Abraham ist ein branchenüblicher Generalplanervertrag, der in Absprache mit der Finanzprokuratur und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten abgeschlossen wurde und alle Einsparmöglichkeiten ausschöpfte.
Der verrechnete Generalplaner-Prozentsatz von 11 % lag unter der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hiefür festgesetzten Richtgröße von 12 bis 14 %.
Entgegen dem Bericht in der Tageszeitung DIE PRESSE sieht auch der Vertrag mit Prof. Abraham - so wie jeder vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten abgeschlossene Generalplanervertrag - einen sogenannten Degressionsabzug bei genehmigten Kostensteigerungen vor
Was die vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Auftrag gegebenen Zusatzwünsche anbelangt, so beziehen sich diese im wesentlichen auf zusätzliche Sicherheitseinrichtungen sowie die audio- visuelle Ausstattung. Eine detaillierte Abrechnung hat die BIG bislang noch nicht vorgelegt.
Die für die private Nutzung durch den Direktor des Kulturforums und dessen Familie vorgesehenen Räumlichkeiten umfassen rund ein Zehntel der Gesamtfläche des Gebäudes und sind über mehrere Etagen verteilt. Der Rechnungshof hat gegenüber dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Größe der Dienstwohnung nicht kritisiert. Die durchgeführten Adaptierungen waren notwendig, um diesen funktionellen Nachteil auszugleichen.
