Ferrero-Waldner fordert Absetzmöglichkeit für Entwicklungshilfe-Spenden
25.07.2002
Steuerreform muss bedeuten mehr Steuergerechtigkeit, und wer könnte es eher verdienen steuerlich entlastet zu werden, als der, der sich für die ärmsten Menschen in Entwicklungsländern engagiert?
Wien, 25. Juli 2002 - Anlässlich der Präsentation einer Studie des IHS zusammen mit Bundesminister Haupt, Prof. Felderer und Kurt Bergmann forderte die Außenministerin Steuerabsetzmöglichkeiten für Spenden der Entwicklungshilfe. "Es ist nicht verständlich, dass man im österreichischen Steuersystem Spenden für Ameisenforschung oder Tierzahnheilkunde absetzen kann, Spenden für notleidende Menschen in Entwicklungsländern aber nicht" so Ferrero-Waldner.
Die IHS Studie belegt: Österreich ist neben Finnland das einzige EU-Land, in dem es keine Steuerabsetzmöglichkeiten für Spenden der Entwicklungszusammenarbeit gibt. "Diese Situation ist schwer argumentierbar. Sie führt dazu, dass österreichische NGOs beim Wettbewerb um Förderungen aus EU-Geldern massiv benachteiligt sind, da die EU einen wesentlichen Teil der Förderungen in diesen Bereichen an die Voraussetzung bindet, dass NGOs Gelder auch auf dem privaten Spendenmarkt aufbringen" so die Außenministerin.
Weiters macht die Außenministerin auf ein Spezifikum des österreichischen Steuerrechts aufmerksam: Derzeit sind soziale Zuwendungen im Todesfall mit Steuervorteilen bedacht, Spenden jedoch nicht. "Muss man denn erst sterben, bevor soziales Engagement steuerlich belohnt wird?" fragt Ferrero-Waldner.
Auch die Wirtschaft würde enorm von Absetzmöglichkeiten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit profitieren, so Ferrero-Waldner, da eine 1999 erstellte Studie des Institut für Wirtschaftsforschung München belegt, dass in Deutschland mehr als das Doppelte der für Entwicklungszusammenarbeit ausgegebenen Gelder der deutschen Wirtschaft zugute kommen.
In finanzieller Hinsicht belegt die nun erstellte IHS-Studie: nur rund maximal ein Drittel der Spenden würden tatsächlich abgesetzt. Das IHS erwartete daher Steuerausfälle von jährlich EUR 16 Mio. für Entwicklungszusammenarbeit. Innerhalb von 5 Jahren führt der zusätzliche Impuls für Spenden, der von der Absetzmöglichkeit ausgehen würde, dazu, dass die Höhe der zusätzlichen Spendeneinnahmen die Höhe des Steuerausfalls deutlich übersteigen würde.
Eine allfällige Verringerung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit im Gegenzug zur steuerlichen Absetzbarkeit lehnt die Außenministerin ab, da die OECD Steuerausfälle in ihrer Statistik nicht anerkennt. Österreich hat sich bei Europäischen Rat von Barcelona verpflichtet, Entwicklungshilfe-Leistungen von derzeit 0,25 % bis 2006 auf 0,33 % anzuheben.
"Steuerreform muss bedeuten mehr Steuergerechtigkeit, und wer könnte es eher verdienen steuerlich entlastet zu werden, als der, der sich für die ärmsten Menschen in Entwicklungsländern engagiert? Die steuerliche Entlastung von Entwicklungszusammenarbeit hat daher ein zentrales Element der Steuerreform zu sein" fordert Ferrero-Waldner.
