Ferrero-Waldner zu Aussagen von Manfred Rotter
23.10.2001
,,kein Krieg im völkerrechtlichen Sinn"
Wien, 23. Oktober 2001 - Außenministerin Benita Ferrero-Waldner stellte heute zu den Aussagen des Völkerrechtlers Manfred Rotter betreffend der US-Angriffe auf Afghanistan fest, dass es sich dabei nicht um einen Krieg im völkerrechtlichen Sinn handelt und begründete das wörtlich wie folgt:
1. ,,Das de facto Regime der Taliban ist keine anerkannte Regierung und hat sich offen mit dem Terrorismus der Bin Laden Organisation identifiziert und zur Begehung von terroristischen Akten gegen die USA aufgerufen. Es ist daher nur legitim, dass sich die Akte der Selbstverteidigung auch gegen das Regime der Taliban richten".
2. ,,Selbst wenn es sich um eine Verletzung des Gebots der Verhältnismäßigkeit in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts handeln sollte - was wir allerdings nicht annehmen -, ist das deshalb noch lange kein Krieg im völkerrechtlichen Sinn, der die Neutralität aktualisieren würde. Im übrigen obliegt es dem Sicherheitsrat, eine solche Überschreitung zu relevieren und gegebenenfalls festzustellen. Der Sicherheitsrat hat dies aber nicht getan, nicht einmal als Thema aufgegriffen. Es besteht jedenfalls kein Grund dazu, jetzt anders als noch vor wenigen Tagen das Bestehen eines formellen Kriegszustandes anzunehmen. Jedenfalls ist es nicht Sache einzelner Staaten, das Bestehen eines Kriegszustandes sozusagen auszurufen".
3. ,,Die Sicherheitsrat Resolution 1368 fordert die Staaten nicht auf, sich an den amerikanischen Selbstverteidigungsakten zu beteiligen, sondern bei der Bekämpfung des Terrorismus zu kooperieren. In diesem Sinn ist sie eine ausreichende Grundlage für die Gewährung von Überflugsrechten im Sinne des Truppenaufenthaltgesetzes".
Die Außenministerin verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf den Wortlaut der Sicherheitsrat Resolution 1368 in der es wörtlich heißt, dass ,,alle verfügbaren Mittel" (,,by all means") zum Einsatz kommen sollen, um Bedrohungen des internationalen Friedens und der Sicherheit durch terroristische Anschläge zu bekämpfen. Weiters qualifiziert die Resolution 1368 die ,,Anschläge als Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit" und fordert die Staaten auf Täter, Organisatoren und Förderer dieser Terroranschläge vor Gericht zu bringen und verkündet, dass jene, die den Tätern, Organisatoren und Förderer Hilfe, Unterstützung und Aufnahme gewähren, zur Rechenschaft gezogen werden. Schließlich bekundet die Resolution 1368 ausdrücklich ,,die Bereitschaft ,,alle notwendigen Maßnahmen" zu setzen, um auf die Terroranschläge zu antworten und alle Formen des Terrorismus zu bekämpfen.
