Land und Leute
Geografie
Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa und hat sowohl Anteil an den Ostalpen, die beinahe zwei Drittel des Staatsgebietes einnehmen, als auch am Donauraum. Die Bodenfläche beträgt 83.858 km². Bedingt durch seine Lage ist das Land seit jeher Kreuzungspunkt der Verkehrsrouten zwischen den großen europäischen Wirtschafts- und Kulturräumen. Österreich hat mit acht Staaten gemeinsame Grenzen: Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, der Schweiz und Liechtenstein.
Österreich ist ein aus neun selbständigen Ländern - Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - gebildeter Bundesstaat.
Klima
In diesem Kernland Europas überschneiden sich vielfältige Landschafts-, Klima- und Vegetationsformen. Die österreichische Landschaft umfasst Hoch- und Mittelgebirgsregionen ebenso wie Hügelland und Ebene. Das Alpen- und Karpatenvorland, das Wiener Becken und der österreichische Anteil am Pannonischen Tiefland im Osten sind die wichtigsten Siedlungs- und Wirtschaftsräume. Der höchste Berg ist der Großglockner (3.797m), der bedeutendste Fluss die Donau, die das Land auf einer Länge von rund 350 km durchfließt.
Österreich liegt innerhalb der gemäßigten Zone. Sein Klima weist Übergangscharakter vom gemäßigten, atlantisch beeinflussten Westen bzw. Nordwesten zum kontinental geprägten Osten auf. Die Niederschlagsmenge zeigt ein deutliches West-Ost-Gefälle sowie steigende Werte bei zunehmender Höhe. Die Vielfalt des Reliefs und des Klimas bewirkt eine artenreiche Flora und Fauna. Österreich ist eines der waldreichsten Länder Europas (47% der Gesamtfläche).
Bevölkerung
Österreich hatte knapp vor der Jahrtausendwende die 8 Mio. Marke überschritten. 2010 betrug die Bevölkerungszahl laut Statistik Austria 8,3 Millionen. Das Bevölkerungswachstum der letzten Jahre ist zum einen auf eine positive Geburtenbilanz in manchen Bundesländern zurückzuführen (Vorarlberg, Tirol, Oberösterreich), zum anderen auf einen Anstieg der Zuwanderung.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland und Italien, sind gegenüber jenen der Nicht-EU Länder vermehrt zugewandert. Der Anteil der Österreicherinnen und Österreicher, die nicht in Österreich geboren sind („foreign born“), liegt mit 18,6% über jenem des klassischen Einwanderungslandes USA. Im Bundesdurchschnitt hatte die Bundeshauptstadt Wien den höchsten Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen. Der Anteil der in Österreich lebenden AusländerInnen betrug am Stichtag 1. Jänner 2011 11%. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau beträgt in Österreich 1,4.
Annährend 82.000 Österreicherinnen und Österreicher sprechen laut Zahlen der Statistik Austria aus dem Jahr 2001 die Sprachen der in Österreich anerkannten Volksgruppen.
Angehörige der sechs in Österreich anerkannten Volksgruppen leben in fünf Bundesländern. Das Burgenland ist die Heimat der Kroaten und Ungarn; viele von ihnen sind auch nach Wien abgewandert. Die Slowenen siedeln im südkärntner Gail-, Rosen- und Jauntal sowie in einigen Orten der südlichen Steiermark. In Wien und in Niederösterreich - hier im March- und Tullnerfeld - leben Tschechen und Slowaken. Die seit 1993 als Volksgruppe anerkannten Roma und Sinti leben vor allem in burgenländischen Gebieten, aber auch in Wien.
Das Volksgruppengesetz von 1976 anerkennt nur autochthone Volksgruppen, wobei mit autochthon jene gemeint sind, die seit mindestens drei Generationen in Österreich leben und österreichische Staatsbürger sind.
Die Lebenserwartung betrug 2010 bei Frauen 83,2 und bei Männern 77,7 Jahre.
Religion
Laut Volkszählung (2001) sind 73,6 % der Bevölkerung römisch-katholisch und 4,7 % Protestanten (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Die Zahl der Muslime ist vor allem durch die Zuwanderung in der letzten Dekade auf 4,2 % angestiegen. 3,5 % der Bevölkerung haben ein anderes Religionsbekenntnis, 12 % sind konfessionslos und 2 % haben keine näheren Angaben gemacht.
Den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert der Staat:
- Öffentliche Religionsausübung
- Ausschließlichkeitsrecht ("Namensschutz", Anspruch auf exklusive religiöse Betreuung der eigenen Mitglieder)
- Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer "inneren" Angelegenheiten
- Schutz ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds gegenüber Säkularisation
- Recht der Errichtung konfessioneller Privatschulen
- Erteilung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen
Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch dieser die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ein Merkmal solcher Körperschaften liegt in der Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Interesses. Damit sind neben religiösen auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen.

