Land und Leute
Geografie
Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa und hat sowohl Anteil an den Ostalpen, die beinahe zwei Drittel des Staatsgebietes einnehmen, als auch am Donauraum. Die Bodenfläche beträgt 83.858 km². Bedingt durch seine Lage ist das Land seit jeher Kreuzungspunkt der Verkehrsrouten zwischen den großen europäischen Wirtschafts- und Kulturräumen. Österreich hat mit acht Staaten gemeinsame Grenzen: Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, der Schweiz und Liechtenstein.
Österreich ist ein aus neun selbständigen Ländern - Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - gebildeter Bundesstaat.
Klima
In diesem Kernland Europas überschneiden sich vielfältige Landschafts-, Klima- und Vegetationsformen. Die österreichische Landschaft umfasst Hoch- und Mittelgebirgsregionen ebenso wie Hügelland und Ebene. Das Alpen- und Karpatenvorland, das Wiener Becken und der österreichische Anteil am Pannonischen Tiefland im Osten sind die wichtigsten Siedlungs- und Wirtschaftsräume. Der höchste Berg ist der Großglockner (3.797m), der bedeutendste Fluss die Donau, die das Land auf einer Länge von rund 350 km durchfließt.
Österreich liegt innerhalb der gemäßigten Zone. Sein Klima weist Übergangscharakter vom gemäßigten, atlantisch beeinflussten Westen bzw. Nordwesten zum kontinental geprägten Osten auf. Die Niederschlagsmenge zeigt ein deutliches West-Ost-Gefälle sowie steigende Werte bei zunehmender Höhe. Die Vielfalt des Reliefs und des Klimas bewirkt eine artenreiche Flora und Fauna. Österreich ist eines der waldreichsten Länder Europas (47% der Gesamtfläche).
Bevölkerung
Österreich hatte knapp vor der Jahrtausendwende die Marke von 8 Mio. Einwohnern überschritten. Am 01.01.2013 lebten laut Statistik Austria 8,49 Millionen Menschen in Österreich. Das Bevölkerungswachstum der letzten Jahre ist überwiegend auf die Zuwanderung zurückzuführen.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland und Italien, sind gegenüber jenen der Nicht-EU Länder vermehrt zugewandert. Der Anteil der Österreicherinnen und Österreicher, die nicht in Österreich geboren sind („foreign born“), liegt mit 18,6 % über jenem des klassischen Einwanderungslandes USA. Im Bundesdurchschnitt hatte die Bundeshauptstadt Wien den höchsten Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen. Der Anteil der in Österreich lebenden AusländerInnen betrug am Stichtag 1. Jänner 2011 11%. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau beträgt in Österreich 1,4.
Annährend 82.000 Österreicherinnen und Österreicher sprechen laut Zahlen der Statistik Austria aus dem Jahr 2001 die Sprachen der in Österreich anerkannten Volksgruppen.
Angehörige der sechs in Österreich anerkannten Volksgruppen leben in fünf Bundesländern. Das Burgenland ist die Heimat der Kroaten und Ungarn; viele von ihnen sind auch nach Wien abgewandert. Die Slowenen siedeln im südkärntner Gail-, Rosen- und Jauntal sowie in einigen Orten der südlichen Steiermark. In Wien und in Niederösterreich - hier im March- und Tullnerfeld - leben Tschechen und Slowaken. Die seit 1993 als Volksgruppe anerkannten Roma und Sinti leben vor allem in burgenländischen Gebieten, aber auch in Wien.
Das Volksgruppengesetz von 1976 anerkennt nur autochthone Volksgruppen, wobei mit autochthon jene gemeint sind, die seit mindestens drei Generationen in Österreich leben und österreichische Staatsbürger sind.
Die Lebenserwartung betrug 2011 bei Frauen 83,4 und bei Männern 78,1 Jahre.
Religion
Mit Stichtag 31.12.2012 betrug die Zahl der Katholiken in Österreich 5,36 Millionen (2001: 5,92 Millionen), das sind 63,2 % der Bevölkerung, jene der Evangelischen (überwiegend Augsburger Bekenntnis) rd. 326.000 (2001: 376.000).
Die größte nicht-christliche Glaubensgemeinschaft in Österreich ist der Islam. Bei der Volkszählung von 2001 bekannten sich rund 340.000 Personen zum muslimischen Glauben, im Jahr 2009 waren es nach Angaben des Integrationsfonds 515.914 oder 6,2 %.
Bei der Volkszählung 2001 bezeichneten sich 12 % der Bevölkerung als konfessionslos.
(Quellen: Katholische Kirche Österreich, Evangelische Kirche Österreich, Statistik Austria, Wikipedia)
Den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert der Staat:
- Öffentliche Religionsausübung
- Ausschließlichkeitsrecht ("Namensschutz", Anspruch auf exklusive religiöse Betreuung der eigenen Mitglieder)
- Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer "inneren" Angelegenheiten
- Schutz ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds gegenüber Säkularisation
- Recht der Errichtung konfessioneller Privatschulen
- Erteilung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen
Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch dieser die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ein Merkmal solcher Körperschaften liegt in der Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Interesses. Damit sind neben religiösen auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen.

