Sozialpartnerschaft
Auch wenn Österreich im internationalen Vergleich keinen Sonderfall darstellt, so gibt es Konsens darüber, dass die hier praktizierte Zusammenarbeit und Interessenabstimmung der Verbände eine besondere Ausprägung erfahren hat. Der geläufige Begriff dafür lautet „Sozialpartnerschaft“.
Die Verbände bzw. Kammern stehen in einem ausgeprägten Naheverhältnis zu jeweils einer der beiden Parteien ÖVP und SPÖ. Das beachtliche Wachstum der Wirtschaft, der Beschäftigung und der Löhne in den fünfziger und sechziger Jahren schufen eine günstige Basis für den Abtausch zwischen wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Interessen. Alles zusammen genommen trug dazu bei, dass die österreichische Sozialpartnerschaft auf breiter Basis in den sechziger Jahren etabliert wurde. Können die siebziger Jahre als „Hochblütephase“ gelten, so zeichnete sich insbesondere in den neunziger Jahren ein Bedeutungswandel ab.
Sozialpartnerschaft ist weder in der Verfassung noch in einem eigenen Gesetz verankert. Sie beruht auf der Freiwilligkeit der Akteure. Sie wird zu einem beträchtlichen Teil auf informellem Weg, in durchwegs vertraulicher, der Öffentlichkeit wenig zugänglichen Weise realisiert.
Die Sozialpartner-Dachverbände verfügen über einen beträchtlichen Einfluss auf die politische Willensbildung und Entscheidungsfindung. Oft wurde daher ihre Zusammenarbeit als „Nebenregierung“ kritisiert. Dabei hat es die immer wieder zugeschriebene politische Allkompetenz der Sozialpartnerschaft nie gegeben. Die Zusammenarbeit und Interessenabstimmung unter den Verbänden sowie auch mit der Regierung bezog sich immer nur auf bestimmte Politikfelder. Dazu zählen neben der Einkommenspolitik Teile der Wirtschafts- und Sozialpolitik, wie vor allem Arbeitsschutzbestimmungen, Agrarmarktordnung, Arbeitsmarkt- und Gleichbehandlungspolitik. Die Sozialpartnerschaft hat damit in den letzten Jahrzehnten wesentlich zur ökonomischen, sozialen und politischen Stabilität Österreichs beigetragen – ablesbar an Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, am Ausbau des Sozialstaates oder auch am vielfach zitierten sozialen Frieden.
Den großen Dachverbänden stehen mehrere Zugänge zur politischen Entscheidungsfindung offen. Ein traditionell genutzter „Kanal“ ist das enge Naheverhältnis zu jeweils einer der langjährigen Regierungsparteien SPÖ oder ÖVP. Die Verbände werden zudem auf informelle und formelle Weise in die politische Willensbildung auf Ebene der zuständigen Ministerien eingebunden. Beleg dafür ist die Teilnahme an einer Vielzahl von Ausschüssen, Beiräten und Kommissionen. Selbst auf parlamentarischer Ebene ist die Beteiligung von Expertinnen und Experten aus den Verbänden und Kammern eine geläufige Praxis.
Mit dem EU-Beitritt Österreichs wurde der Aktionsradius der Verbände insofern erweitert, als diese nicht nur einen privilegierten Zugang zu einschlägigen Informationen und Dokumenten haben; wichtiger noch sind die Möglichkeiten der Beteiligung der Verbände an der österreichischen Positionsfindung bei Gesetzesvorhaben der Europäischen Union. Insgesamt bedeutet dies im Vergleich mit vielen anderen Ländern, dass die großen österreichischen Dachverbände über herausragende Bedingungen in der Interessenpolitik verfügen.
Sozialpartnerschaft im eigentlichen Sinne geht allerdings darüber hinaus: Ihr Herzstück besteht im Ausgleich gegensätzlicher Interessen, und zwar auf dem Weg von inhaltlichen Kompromissen zwischen den Verbänden bzw. zwischen Verbänden und Regierung in den genannten Politikfeldern.
Seit den achtziger Jahren sind auch für Österreich wirtschaftliche, soziale und politische Veränderungen zu konstatieren. Exemplarisch ablesbar ist dies am geringeren Wirtschaftswachstum, an steigenden Budgetdefiziten, an der Zunahme von Wettbewerbsdruck und Erwerbslosigkeit, an der steigenden Parteienkonkurrenz. Vor diesem Hintergrund wurde es schwerer, die unterschiedlichen Interessen der Mitglieder innerhalb der Verbände auf einen Nenner zu bringen. Sinkende Wahlbeteiligung in den Kammern und die öffentliche Infragestellung der Pflichtmitgliedschaft zu den Kammern sind diesbezügliche Signale. Zudem gelingt der Ausgleich zwischen den Verbänden nicht nur schwerer, sondern auch seltener. Bekannte Institutionen wie die Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen, die vor allem im Ausland als Zentraleinrichtung österreichischer Sozialpartnerschaft große Beachtung gefunden hat, haben an Bedeutung eingebüßt.
Der Wandel wird insbesondere an der Verschiebung der Einflussgewichte innerhalb der Akteure ersichtlich: Die Regierung hat im politischen Entscheidungsprozess an Gestaltungsmacht und Einfluss gewonnen. Sie gibt in wichtigen budget-, wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen sowohl das Procedere als auch die Kerninhalte vor. Durch den EU-Beitritt ist diese Entwicklung verstärkt worden. Zugleich hat die EU-Mitgliedschaft auch Terrainverluste für die Verbände mit sich gebracht. Materien wie die Agrar-, Wettbewerbs- und Währungspolitik werden auf der EU-Ebene entschieden. Der Einfluss der Verbände ist dabei im Wesentlichen auf die österreichische Positionsfindung, und damit auf eine von 15 Positionen, beschränkt.
Dies alles heißt zurzeit nicht, dass die Sozialpartnerschaft vor dem Ende steht. Es gibt auch merkbare Kontinuitäten. An der Privilegierung der Dachverbände hat sich wenig verändert. Im politischen Entscheidungsprozess kommt es nach wie vor zum Interessenausgleich. Der Einfluss ist allerdings geringer geworden. Nicht ein Ende, sehr wohl aber Veränderungen und Reformen der Sozialpartnerschaft stehen derzeit auf der Tagesordnung.
