Die neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin
Der Nationalrat hat am 12. Dezember 2001 eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin beschlossen. Die Doktrin besteht aus einem Bericht des Landesverteidigungsausschusses und aus einer Entschließung (Empfehlungen an die Bundesregierung zur Gestaltung der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik).
Die Doktrin baut auf den Arbeiten einer Expertenkommission auf, die im Mai 2000 von der Bundesregierung eingesetzt worden war. Sie ersetzt den zum Teil auf das Jahr 1975 zurückgehenden österreichischen Landesverteidigungsplan, der aufgrund der sicherheitspolitischen Neuordnung Europas nach 1989 und des österreichischen EU-Beitritts obsolet geworden war.
Der neuen österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin liegt ein umfassender Sicherheitsbegriff zugrunde. Seit dem Ende des Kalten Krieges haben nicht-militärische Sicherheitsbedrohungen an Bedeutung zugenommen. Sicherheitsgefährdungen muss daher heute mit einer Vielzahl an Instrumenten begegnet werden, die unter anderem auf politischem, militärischem, wirtschaftlichem, sozialem, ökologischem und kulturellem Gebiet zum Einsatz gelangen. Im Übrigen orientiert sich eine zeitgemäße Sicherheitspolitik nicht mehr primär an Bedrohungsbildern, sondern an der Fragestellung, wie Europa gestaltet werden muss, damit Bedrohungen erst gar nicht entstehen (Krisenprävention).
In der neuen Doktrin ist das Prinzip der internationalen Solidarität verankert, das an Stelle des Konzepts einer autonomen Sicherheitspolitik tritt. Die Sicherheit Österreichs und jene der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Die heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen sind nicht im Alleingang, sondern nur durch internationale Zusammenarbeit - also in einem internationalen Sicherheitsverbund - zu bewältigen.
Im Analyseteil der Doktrin wird festgestellt, dass Österreich spätestens durch seine vorbehaltlose Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU seinen völkerrechtlichen Status der dauernden Neutralität nachhaltig verändert hat. Im internationalen Vergleich entspricht heute der Status Österreichs nicht dem eines neutralen, sondern vielmehr dem eines allianzfreien Staates.
Unter den Empfehlungen des Nationalrates an die Bundesregierung zur Gestaltung der österreichischen Sicherheitspolitik, finden sich auch zahlreiche außenpolitische Maßnahmen. Diese reichen vom weltweiten Eintreten für die Menschenrechte, der aktiven Mitwirkung an internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle, der Leistung eines angemessenen Beitrags zur Friedenssicherung, Konfliktbewältigung und Krisennachsorge, der Unterstützung der Länder der Dritten Welt bei ihren Bemühungen um wirtschaftliche, soziale, demokratische und ökologische Entwicklung, über das Eintreten für eine Verbesserung des internationalen Umweltschutzes bis hin zu Maßnahmen im Bereich der europäischen und euroatlantischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Die Doktrin befürwortet eine aktive und solidarische Mitwirkung Österreichs an der ESVP, die zurzeit das Ziel verfolgt, die EU mit den nötigen Fähigkeiten für ziviles und militärischen Krisenmanagement auszustatten. Darüber hinaus wird Österreich allfällige künftige Bemühungen unterstützen, die in Artikel 17 des EU-Vertrags aufgezeigte Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung zu verwirklichen. Hinsichtlich der Beziehungen Österreichs zur NATO wird empfohlen, alle Kooperations- und Dialogmöglichkeiten, die im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden und des Euroatlantischen Partnerschaftsrates geboten werden, zu nutzen. Das im November 2000 mit dem NATO-Generalsekretär vereinbarte „maßgeschneiderte Kooperationsprogramm“ ist umzusetzen. Der sicherheits- und verteidigungspolitische Nutzen einer NATO-Mitgliedschaft Österreichs ist im Lichte der sicherheitspolitischen Entwicklungen laufend zu beurteilen und die Beitrittsoption im Auge zu behalten. Es versteht sich, dass diese Option nur genutzt werden kann, wenn die dafür nötige Verfassungsmehrheit im Parlament und die Zustimmung der Österreicher bei einer Volksabstimmung gegeben sind.
