Ungarn
1. Vermögensfragen
Antragsfristen abgelaufen!
Österreichischen StaatsbürgerInnen, deren Eigentum infolge einer ungarischen Verstaatlichungs- oder Enteignungsmaßnahme in die Verfügungsgewalt der Ungarischen Volksrepublik gelangt war und die sowohl zum Zeitpunkt der Enteignung als auch am 31. Oktober 1964 die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, konnten Ansprüche im Rahmen des 'Bundesgesetzes vom 31. Mai 1967 über die Verwendung der zufließenden Mittel aus dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Regelung offener finanzieller Fragen (Verteilungsgesetz Ungarn)', BGBl. Nr. 294/1967, anmelden – und wurden entsprechend diesem Gesetz entschädigt. Die diesbezügliche Anmeldefrist endete 1967.
Darüber hinaus und zB für österreichische StaatsbürgerInnen, die nicht unter die Bestimmungen des genannten Bundesgesetzes fielen, erließ die Republik Ungarn als einer der ersten Nachfolgestaaten der ehemaligen sozialistischen Staaten des „Ostblocks“ Anfang der 1990er-Jahre mehrere Denationalisierungsgesetze (1991, 1992 und 1994) und wickelte diese in relativ kurzer Zeit zur Zufriedenheit eines sehr großen Betroffenenanteils ab. Dabei wurde ein „Bon-Entschädigungsmodell“ gewählt, das in den meisten Fällen keine Naturalrestitution vorsah, sondern ein frei handelbares Anspruchspapier ausgab. Die letzte Antragsfrist endete am 15. März 1994.
Es steht dem/r/n ErbInnen natürlich frei, in Ungarn ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren anzustrengen; davor sollten aber dessen Kosten und die Erfolgschancen angewogen werden, wozu nur ein/e ungarische/r Rechtsanwalt/anwältin fachliche Auskunft geben kann.
Die österreichische Botschaft in Budapest empfiehlt beim Wunsch nach rechtsfreundlicher Vertretung bei Restitutions- bzw. Entschädigungsfällen in Ungarn, die von den MandantInnen selbst zu honorieren ist, - ohne Gewähr -
Hungarian Jewish Community (MAZSIHISZ)
Síp u. 12
H-1075 Budapest
Tel.: +36-1/413-5500
www.mazsihisz.hu
Rechtsabteilung
Tel.: +36-1/413-5562
Tel. + Fax: +36-1/413-5561
E-Mail: jog(at)mazsihisz.com
2. Entschädigungen für Behördenwillkür bzw. rassische, religiöse oder politische Verfolgung
Antragsfristen abgelaufen!
Aufgrund des Gesetzes Nr. XLVII vom 31.03.2006 über die erneute Öffnung der Fristen, die im Gesetz über die Entschädigung von ihres Lebens und ihrer Freiheit aus politischen Gründen widerrechtlich Beraubten festgelegt sind wird in folgenden Fällen eine Entschädigung geleistet:
1) Verlust des Lebens
Ist eine Person wegen der politischen Willkür der ungarischen Behörde oder einer behördlichen Person oder bei der Deportation verstorben, konnten der/die Witwe, das Kind, die Eltern oder die Geschwister des Verstorbenen einen Antrag auf Entschädigung stellen. Die Entschädigungssumme beträgt bei Eltern HUF 400.000, bei Geschwistern HUF 200.000 und wird unter den noch lebenden Berechtigten aufgeteilt.
2) Arbeitsdienst während des 2. Weltkrieges oder nach dem 2. Weltkrieg aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen
Zur Entschädigung für den geleisteten Arbeitsdienst sind subjektiv Personen entschädigungsberechtigt, die einen solchen Arbeitsdienst verrichtet haben oder ihre Ehepartner bzw. Erben von nach dem 2. Juli 1992 verstorbenen Personen, welche einen solchen Arbeitsdienst verrichtet haben.
Link zum Gesetzestext:
http://www.kih.gov.hu/alaptev/karpotlas(nur Ungarisch)
Tel. +36 1 371-8999; + 36 1 371-8917
Die Einreichfrist für solche Entschädigungsanträge endete mit 31. Dezember 2006.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Website der IKG Wien: http://www.restitution.or.at
Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand: Oktober 2008
