Entschädigung für Nachkriegsenteignungen in Kroatien
Das kroatische Restitutionsgesetz von 1996 in der Fassung von 2002 regelt die Entschädigung für Vermögenswerte, die ihren früheren Eigentümern nach dem Zweiten Weltkrieg durch die damalige Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien entzogen wurden. Seit den neunziger Jahren war die Frage der Restitution an nichtkroatische Staatsangehörige offen. Die kroatischen Behörden und Gerichte lehnten trotz eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes von 1999 die Gleichberechtigung von Nichtkroaten mit Kroaten ab. Eine Novelle zum Restitutionsgesetz wurde 2011 vom kroatischen Parlament (Sabor) in 1. Lesung mit breiter Mehrheit verabschiedet, aufgrund der Wahlen am 4. Dezember 2011 jedoch nicht mehr in 2. Lesung behandelt. Ein neuer Entwurf soll noch vor dem Sommer 2012 dem Parlament zugeleitet werden.
Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes in der Rechtssache Zlata Ebenspanger (GZ. Uz-20/08-2) wurde am 26. Mai 2010 erstmals letztinstanzlich festgestellt, dass bereits nach dem geltenden kroatischen Restitutionsgesetz (in der Fassung von 2002) Ausländer mit Kroaten gleichberechtigt sind. Das Ebenspanger Urteil wirkt nur für die entschiedene Sache, kann jedoch als „Musterentscheidung“ für alle noch anhängigen Verfahren herangezogen werden. Diese könnten, vorbehaltlich der Haltung der kroatischen Generalstaatsanwaltschaft, binnen relativ kurzer Zeit positiv abgeschlossen werden.
Den Text des Urteils in der Rechtssache Zlata Ebenspanger sowie eine unverbindliche Arbeitsübersetzung ins Deutsche finden Sie hier:
Urteilstext (in kroatischer Sprache)
Unverbindliche Arbeitsübersetzung des Urteils (in deutscher Sprache)
Hier finden Sie weitere grundsätzliche Dokumente zum Download:
Eine Liste von unverbindlich empfohlenen kroatischen Rechtsanwälten/innen, für welche keinerlei Haftung übernommen werden kann, finden Sie hier:
Es darf darauf hingewiesen werden, dass weder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten noch die Österreichische Botschaft Agram befugt sind, Verfahren in privatrechtlichen Angelegenheiten zu führen oder Entschädigungswerber zu vertreten.
Die Interessensvereinigung der österreichischen "Donauschwaben", die ''Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft'', verfügt in ganz Österreich über Teilorganisationen, die auch in Individualfällen Beratungen anbieten.
Stand: März 2012
