Erwerb von Inseln in Kroatien durch ausländische Staatangehörige
Aus aktuellem Anlass werden nachfolgend Informationen der kroatischen Ministerien für Seewesen, Tourismus, Verkehr und Entwicklung sowie für auswärtige Angelegenheiten zum Kauf von Inseln in Kroatien durch ausländische Staatangehörige unverbindlich und ohne Gewähr zur Verfügung gestellt:
1) Inseln bestehen aus dem „Inselinneren“ und dem „Seegut“.
· Das „Seegut“ ist ein ab der Küstenlinie und entlang dieser verlaufender 6-m breiter Streifen Landes. Dies ist öffentliches Gut und daher jedermann zugänglich. Privatpersonen können darauf lediglich Konzessionen erwerben. Die Entscheidung einer Genehmigung von Konzessionen bis zu 30 Jahren obliegt der Regierung, jener über 30 Jahre dem Parlament.
· Beim Kauf einer Insel wird lediglich das „Inselinnere“ erworben.
2) Beim Erwerb von Inseln, dh des „Inselinneren“, durch ausländische Staatangehörige gelten dieselben Voraussetzungen wie beim Grundstückserwerb durch ausländische Staatangehörige in Kroatien, nämlich das Erfordernis der Genehmigung durch das kroatische Justizministerium und das kroatische Außenministerium sowie das Reziprozitätsprinzip (Details siehe unter Grundstückserwerb in Kroatien durch österreichische Staatsbürger).
Für den Erwerb von Grundstücken, einschließlich von Inseln, durch ausländische Staatangehörige ist – im Gegensatz anderslautenden Medien-Meldungen – daher kein zwischenstaatliches Abkommen erforderlich. (Staatenlosen erteilt das kroatische Außenministerium keine Kaufgenehmigung, weil keine Reziprozität bestehen kann.)
3) Baugenehmigungen auf Inseln können nur dann erteilt werden, wenn für das „Inselinnere“ ein Raumordnungsplan der zuständigen Gemeinde besteht, in dem das betreffende Grundstück als Baugrund gewidmet ist. Wenn es sich um Grundstücke handelt, die als Wald oder Weideland (dh landwirtschaftlicher Grund) eingetragen sind, wird die Genehmigung nicht erteilt.
Stand: 25. August 2004 / Herbst 2008
