Griechenland
Grundstücksregistrierung - Information für österreichische Grundstücksbesitzer
Seit dem 17. Juni 2008 läuft in Griechenland die 2. Phase der Registrierung von Immobilien bei den Katasterämtern zwecks Erstellung eines - bisher nicht existenten - Grundbuchs. Im Zuge der nunmehrigen Registrierungsphase werden Immobilien in 107 Gemeinden erfasst. Nach Abschluss dieser 2. Registrierungsphase wären danach landesweit rund zwei Drittel des Grundbesitzes im Grundbuch erfasst.
In Griechenland lebende Besitzer von Immobilien in diesen 107 Gemeinden mussten ihre Immobilie(n) bis spätestens 21. November 2008 bei der zuständigen Eintragungsstelle („Ktimatologio“) gebührenpflichtig registrieren lassen.
Für im Ausland lebende Personen gilt eine bis 17. März 2009 verlängerte Eintragungsfrist.
Ist eine persönliche Registrierung nicht möglich, kann diese auch per Post oder online erfolgen. Für weitere Informationen sowie zur Online-Registrierung wurde vom Nationalen Kataster eine Website eingerichtet.
Für nicht sprach- und/oder rechtskundige Personen empfiehlt sich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes.
Die Vertrauensanwälte der Österreichischen Botschaft in Athen sind:
- Herr Ioannis MARKOU, Patission 67, Athen 10434, Tel. (+30/210) 8225104, E-Mail: rechtmark(at)ath.forthnet.gr; und
- Herr Dr. Georgios SBOKOS, Mavrolenis 15, Heraklion/Kreta 71201, Tel./ Fax: (+30/2810) 280 345, E-Mail: info(at)ecothesis.gr.
Weitere griechische RechtsanwältInnen mit Sitz in Athen finden Sie auf der Website der Rechtsanwaltskammer Athen (fast nur in griechischer Sprache), umfassende Hinweise auf englischsprachige griechische RechtsanwältInnen auf der Website der britischen Botschaft in Athen.
Die Auswahl und ev. Beauftragung - samt daraus resultierender - Honorierungspflicht eines/r RechtsanwältIn obliegt einzig und allein den Grundbesitzer-/AuftrageberInnen. Weder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten noch die Österreichische Botschaft in Athen ist befugt, derartige privatrechtliche Angelegenheiten zu führen oder zu vertreten.
Ohne Gewähr.
Stand: 20. Februar 2009
