Estland
Das Restitutionsgesetz der Republik Estland - 'Gesetz über die Grundlagen der Eigentumsreform'; in englisch 'Republic of Estonia Principles of Ownership Reform Act' / abgekürzt PORA - ist am 20. Juni 1991 in Kraft getreten und wurde seither mehrfach novelliert. Eine konsolidierte englische Version kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: www.legaltext.ee/text/en/X1062K7.htm.
Die komplizierte Gesetzgebung ist vor dem Hintergrund der Geschichte Estlands zu Beginn des 2. Weltkrieges zu sehen: Annektierung durch die UdSSR, Umsiedlung der Bürger deutscher Nationalität sowie Verstaatlichung und Zwangskollektivierung durch die sowjetischen Behörden im Gefolge der geheimen Zusatzvereinbarungen zum Hitler-Stalin-Pakt 1939. Erfasst sind demnach alle Maßnahmen des gesetzwidrigen oder sonst gewaltsamen Eigentumsentzuges, die in der Zeit zwischen dem 16. Juni 1940 und dem 1. Juni 1981 erfolgt sind (s. § 6).
§ 7 steckt den Kreis der Anspruchsberechtigten ab. Die Anspruchsberechtigung von Ausländern ist in Absatz 2 geregelt und sieht, sofern es sich nicht um den Personenkreis handelt wie er in Absatz 1, Ziffer 1-4 und 7 definiert ist, den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Republik Estland und dem jeweiligen Staat vor. Derartige Verträge wurden aber bis dato nicht abgeschlossen.
Absatz 3, der eine Regelung betreffend jene Personen enthielt, die Estland auf Grund der Vereinbarungen mit dem Deutschen Reich verlassen hatten, ist am 12. Oktober 2006 im Gefolge einer Entscheidung des auch als Verfassungsgerichtshofes fungierenden Obersten Gerichtshofes der Republik Estland außer Kraft getreten.
In Hinblick auf die Kompliziertheit der Regelungen muss unbedingt die Einschaltung eines mit der Materie vertrauten estnischen Rechtsanwaltes angeraten werden.
Für (kostenpflichtige) Informationen, Beratungen und gegebenenfalls auch Vertretung kann unverbindlich der Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft in Tallinn namhaft gemacht werden:
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Stand: Februar 2007
