Ehemalige DDR: Entschädigung / Restitution für "staatlich verwaltete" Vermögenswerte in der ehemaligen DDR
Österreichische StaatsbürgerInnen - bzw. deren Erben / Rechtsnachfolger -, deren Eigentum von der ehemaligen DDR enteignet ("staatlich verwaltet") wurde, haben die Möglichkeit, eine Entschädigung bzw. Restitution zu beantragen. Dies erfolgt je nach Fall ENTWEDER direkt über das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) der Bundesrepublik Deutschland (Berlin) ODER über das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Wien).
Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) sucht seit einiger Zeit die Eigentümer oder Rechtsinhaber von in der DDR seinerzeit "staatlich verwalteten" Vermögenswerten. Dies geschieht mittels im Internet veröffentlichten, jeweils zeitlich befristeten Aufgebotsverfahren.
Zu den aufgebotenen Vermögenswerten gehören Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Veräußerungserlöse von Grundstücken, Kontoguthaben sowie bewegliche Sachen, insbesondere Kunst- und Sammlungsgegenstände (Schmuck, Antiquitäten, Archivalien, Musikinstrumente).
Die rechtliche Grundlage für dieses Aufgebotsverfahren ist das BRD-Bundesgesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz; zuletzt bekannt gemacht im BRD-Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998, Teil I, S. 4026, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.5.2002, BRD-Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002, Teil I, S. 1580). Auf dessen Eckpunkte haben sich die damaligen Regierungen von BRD und DDR in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 im Hinblick auf die deutsche Wiedervereinigung verständigt. Zielsetzung des Vermögensgesetzes ist es, die nach dem Recht der ehemaligen DDR möglichen besonderen Zwangsmaßnahmen im vermögensrechtlichen Bereich (unter anderem die Übernahme in die staatliche Verwaltung, was in der Praxis einer Enteignung gleichkam) rückgängig zu machen oder auszugleichen, denen Deutsche und Ausländer ausgesetzt waren.
Weitere Details finden Sie auf der Website des BARoV: www.barov.bund.de
Es gibt zwei Kategorien von Fällen, deren Entschädigung bzw. Restitution auch unterschiedlich zu beantragen ist:
Kategorie 1:
Eigentum, dessen BARoV-Aufgebotsverfahren bereits abgeschlossen ist und wofür eine Entschädigung daher ausschließlich über das Bundesministerium für europäische und auswärtige Angelegenheiten zu beantragen ist.
Für den Großteil der Aufgebotsverfahren sind die Fristen bereits seit längerem abgelaufen. Das BARoV hat dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten dennoch die Bearbeitung von Anträgen jener österreichischer Antragsteller in Aussicht gestellt, die sich über Vermittlung ihres Heimatstaates Österreich an das BARoV wenden.
Sie finden hier die Liste sämtlicher in der Vergangenheit durch das BARoV aufgebotener Vermögenswerte österreichischer StaatsbürgerInnen, deren Eigentümer oder Rechtsinhaber bisher keinen Entschädigungs- bzw. Restitutionsantrag gestellt haben.
Eine Bearbeitung der Anträge österreichischer StaatsbürgerInnen an das BARoV auf Vermögenswerte aus bereits abgeschlossenen BARoV-Aufgebotsverfahren - d.h. aus dieser Liste - ist infolge des Fristablaufes ausschließlich bei Einbringung der Anträge über das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten möglich.
Personen bzw. deren Erben / Rechtsnachfolger, die auf dieser Gesamtliste aufscheinen, können bis spätestens am 31. Mai 2003 (Datum des Einlangens, Fallfrist) beim
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Abteilung IV.3
Ballhauplatz 2, 1014 Wien
E-Mail: abtiv3@bmaa.gv.at
Fax: (01) 53666-243
ihre Anträge an das BARoV einbringen (für Auskünfte: Tel.: 01-531.15-3876, 3888). Dabei sind ein Identitätsnachweis und/oder eine Bescheinigung über die Rechtsnachfolge nach den auf der Liste aufscheinenden Personen beizubringen.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten leitet die Anträge ohne eigene inhaltliche Prüfung oder Wertung an das BARoV weiter. Nach Ende der österreichischen Anmeldefrist ist seitens der Antragsteller ein Direktkontakt mit dem BARoV möglich.
Kategorie 2:
Eigentum, zu dem ein laufendes BARoV-Aufgebotsverfahren besteht und dessen Restitution bzw. Entschädigung dafür direkt beim BARoV zu beantragen ist. Das derzeit laufende - und sich in Bezug auf die einzelnen Positionen regelmäßig verändernde - Aufgebotsverfahren ist auf der Website des BARoV unter www.barov.bund.de » Aufgebotsteil » Aufgebotsliste abrufbar.
Im Unterschied zu Ansprüchen aus bereits abgelaufenen Aufgebotsverfahren sind Anträge auf aktuell aufgebotene Vermögenswerte direkt beim BARoV einzubringen:
Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Postfach 305
D-10107 Berlin
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
E-Mail: poststelle@barov.bund.de
Fax: +49.1888-7020-260
+49.30-223.10-260
Tel.: +49.1888-70 20-0
+49.30-223.10-0
Stand: 10. September 2002
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten übernimmt für die obenstehenden Angaben keine Haftung oder Gewähr.
