China, Volksrepublik
Anmeldung enteigneten österreichischen Vermögens
in der Volksrepublik China
Unter Bezug auf die im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 20. April 1986 erfolgte Aufforderung des Bundesministeriums für Finanzen, vermögensrechtliche Ansprüche österreichischer StaatsbürgerInnen und juristischer Personen mit Sitz in Österreich gegenüber der Volksrepublik China anzumelden, wird bekannt gegeben, dass nun erneut und letztmalig die Möglichkeit besteht, derartige Ansprüche bei der Republik Österreich registrieren zu lassen.
Österreichische StaatsbürgerInnen bzw. deren RechtsnachfolgerInnen, die im Zuge der 1949 erfolgten Gründung der Volksrepublik China gezwungen waren, unter Zurücklassung ihrer Vermögenswerte China zu verlassen und noch keine Anmeldung dieser Vermögenswerte vorgenommen haben, haben nun erneut und letztmalig die Möglichkeit, dies
spätestens bis 31. Dezember 2006
zu unternehmen, wobei
erste Angaben bis 30. September 2006
erfolgen sollten.
Die Anmeldung hat eine Anspruchssumme und eine entsprechende Dokumentation zu enthalten und ist an folgende Stelle zu richten, die auch weitere Auskünfte erteilen kann:
Bundesministerium für Finanzen
Abteilung I/4
Himmelpfortgasse 9
A-1010 W i e n
Österreich
E-mail: ingrid.oberleitner@bmf.gv.at
Fax: +43/0 - 1. 514.33.1918
Tel. + 43/0 - 1. 514.33.1242
Stand: 10.08.06
