Reisen mit Kindern
Seit dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass, bestehende Kindermiteintragungen sind nicht mehr gültig. Der Reisepass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält jedoch seine Gültigkeit.
Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters verreisen, wird - zusätzlich zum eigenen Reisepass - empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise zu mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie Kopie(n) der/des Reisepasses der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters angeschlossen sein.
Ein Muster für eine Einverständniserklärung in deutscher und englischer Sprache finden Sie auf der Website des ÖAMTC.
Für Reisen mit Pflegekindern wird empfohlen, vor der Abreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückzufragen, ob zusätzliche Dokumente zur Einreise notwendig sind.
