Reisen mit Kindern
Die Miteintragung von Minderjährigen in österreichischen Reisepässen wird nicht in allen Ländern akzeptiert. Prüfen Sie die Reiseinformation des Außenministeriums hier auf dieser Website oder kontaktieren Sie diesbezüglich die zuständige Vertretungsbehörde Ihres Ziellandes.
Ab dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass, bestehende Kindermiteintragungen sind nur mehr bis 14. Juni 2012 gültig. Der Reisepass, in dem sich die Kindermiteintragung/en befindet/n, behält jedoch seine Gültigkeit.
Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der/des gesetzlichen Vertreter/s verreisen, wird - zusätzlich zum eigenen Reisepass - empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise zu mitzugeben. Dieser Vollmacht sollten eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie Kopie(n) der/des Reisepasses der/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein.
Ein Muster für eine Einverständniserklärung in deutscher und englischer Sprache finden Sie auf der Website des ÖAMTC.
Für Reisen mit Pflegekindern wird empfohlen, vor der Abreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückzufragen, ob zusätzliche Dokumente zur Einreise notwendig sind.
