Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus
Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus
Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Prostitution, Pornographie und Menschenhandel stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar. Laut Schätzungen der Vereinten Nationen sind jährlich mehrere Millionen Kinder von kommerzieller sexueller Ausbeutung betroffen.
Kinder werden durch äußere Umstände wie Armut, häusliche Gewalt, falsche Versprechungen, Erpressung oder Drohungen in diesen „Sektor“ hineingedrängt. Sex mit Kindern in fremden Ländern ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein fundamentales Verbrechen. Die Kinder erleiden dadurch schwerwiegende gesundheitliche, psychische und soziale Schäden.
In Österreich ist seit 1997 die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, strafbar. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen am Tatort werden österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich strafrechtlich verfolgt. Internationale Verträge, insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention und das UN-Zusatzprotokoll gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie regeln die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und stellen die Auslieferung der TäterInnen sicher.
Die betroffenen Kinder brauchen Schutz und Unterstützung! Schauen Sie nicht weg!
Fällt Ihnen während Ihres Auslandsaufenthaltes etwas Verdächtiges auf, so teilen Sie Ihre Wahrnehmungen an Ort und Stelle der Reiseleitung Ihres Reiseveranstalters, der Hotelleitung, der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland, der Touristenpolizei oder direkt der österreichischen Meldestelle (E-Mail: meldestelle(at)interpol.at) mit. Auf die zuständige internationale Organisation ECPAT („End Child Prostitution, Child Pornography and Trafficking of children for sexual purposes“) wird verwiesen.
Kinder sind Mädchen und Burschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Sexuellen Missbrauch verhindern!
Prävention - Video "Kleine Seelen" des Bundesministeriums für Inneres
