Europäischer konsularischer Schutz
Jeder von uns ist Bürger des eigenen Landes und Bürger der Europäischen Union.
Wussten Sie das?
In den Ländern außerhalb der Europäischen Union wird es immer eine Botschaft oder ein Konsulat eines Mitgliedstaats geben, die Ihnen im Bedarfsfall helfen können.
Sie sind ja Unionsbürger!
Die Unionsbürgerschaft wird im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft anerkannt. Sie ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und wurde in dem am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Text über eine Verfassung für Europa feierlich bekräftigt.
Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht.
Der diplomatische und konsularische Schutz der Unionsbürger in Drittstaaten ist im Vertrag zur Grün- dung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen.
"Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates."
Dieser Schutz ergibt sich aus den Verträgen und ist durch Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 19. Dezember 1995 geregelt.
- Ihr Pass wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren
- Sie brauchen Hilfe
- Sie möchten in Ihr Heimatland rückgeführt werden
- Sie erleiden während Ihrer Reise einen schweren Unfall oder bekommen ein ernstes gesund- heitliches Problem
- Sie werden von der Polizei festgenommen oder inhaftiert
- Sie sind Opfer eines Gewaltverbrechens
Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der Europäischen Union in einer solchen schwierigen Situa- tion befinden und Ihr eigenes Land über keine konsularische oder diplomatische Vertretung vor Ort ver- fügt, können Sie stets den Beistand und konsularischen Schutz eines anderen Mitgliedstaats der Euro- päischen Union unter denselben Voraussetzungen wie dessen eigene Bürger in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich kann der konsularische Schutz nur nach Erfüllung einiger Bedingungen in Anspruch genommen werden:
- Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen.
- Sie müssen sich in einem Land befinden, das nicht der Europäischen Union angehört.
- Ihr eigenes Land ist dort weder durch eine Botschaft noch ein Konsulat vertreten.
In diesen Fällen müssen Sie lediglich Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen, um den Schutz und den Beistand, die durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet sind, in Anspruch nehmen zu können. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihren Reisepass oder ein gleichwertiges Identitätsdokument vorlegen.
Bei Unfall oder schwerer Erkrankung: Sie können eine Botschaft oder ein Konsulat bitten, Ihre Familien- angehörigen oder die Ihnen nahe stehenden Personen zu benachrichtigen. Soweit möglich kann Ihnen ein Besuch abgestattet werden und können Ratschläge im Hinblick auf eine geeignete medizinische Behandlung erteilt werden. Ist angesichts Ihres Gesundheitszustands ein Transport aus medizinischen Gründen erforderlich, so vergessen Sie nicht, dass dieser Transport der ausdrücklichen Zustimmung Ihrer nationalen Behörden bedarf.
Sie sind Opfer eines Gewaltverbrechens: Die Botschaft od. das Konsulat wird Ihnen die zur Erlangung von geeigneter ärztlicher Hilfe und Rechtsberatung notwendigen Informationen erteilen.
Bei Festnahme oder Haft: Sofort nach Eingang der entsprechenden Mitteilung wird die Botschaft oder das Konsulat auf Ihren Wunsch Ihre nationalen Behörden unterrichten. Soweit möglich kann Ihnen ein Besuch abgestattet werden. Ihre Haftbedingungen werden von der Botschaft oder dem Konsulat auf- merksam verfolgt werden; diese werden sich auch vergewissern, dass Sie ordnungsgemäß über Ihre Rechte gegenüber den örtlichen Behörden unterrichtet worden sind.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Dokumente: Sie haben den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Identität zu erbringen, die von Ihren nationalen Behörden überprüft werden. Sie können bei der Bot- schaft oder dem Konsulat ein Ersatzreisedokument der Europäischen Union erhalten, das Ihnen die Heimreise ermöglicht. Die Ausstellung dieses Dokuments muss zuvor von Ihren nationalen Behörden bewilligt werden.
Hilfe und Rückführung in die Heimat im Falle von Schwierigkeiten: Die Botschaft oder das Konsulat stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen Beistand und Unterstützung zu leisten. Das Vorstrecken von finanziellen Mitteln und die Rückführung in die Heimat können jedoch nur in Fällen von äußerster Dringlichkeit erfolgen. Ihre nationalen Behörden werden auf jeden Fall zuvor um entsprechende Genehmi- gung gebeten.
Im Todesfall: Die diplomatische oder konsularische Vertretung benachrichtigt Ihre nationalen Behörden, die anschließend mit dem nächsten Angehörigen der verstorbenen Person Kontakt aufnehmen. Mit dem Einverständnis des nächsten Angehörigen leistet die diplomatische oder konsularische Vertretung Hilfe im Hinblick auf die Erlangung einer Sterbeurkunde und sorgt für die Bestattung, Einäscherung oder die Überführung in das Heimatland.
Die diplomatische oder konsularische Vertretung sorgt auch für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.
Zusammenfassung
Als Unionsbürger können Sie erwarten, dass eine Botschaft oder ein Konsulat eines anderen Landes der Europäischen Union
- Ihnen ein Ersatzreisedokument ausstellt,
- auf Wunsch Ihre Eltern und Familienangehörigen sowie Ihre nationalen Behörden unterrichtet,
- Ihnen – soweit möglich – einen Besuch abstattet und Ihnen dabei behilflich ist, die im Hinblick auf die Erlangung von Rechtsberatung sowie von angemessener ärztlicher Hilfe notwendigen Informationen zu erhalten,
- Ihre nationalen Behörden ersucht, die für Ihren Transport oder Ihre Rückführung in die Heimat erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Vergessen Sie nicht, dass bestimmte Leistungen der Botschaft oder des Konsulats gebührenpflichtig sind.
Insbesondere folgende Leistungen können von Botschaften und Konsulaten nicht erwartet werden:
- Zahlung Ihrer Rechnungen (z.B. Rechtsanwalt, Krankenhaus, Hotel, Restaurant …)
- Zahlung oder Reservierung Ihrer Reisedokumente
- Erteilung touristischer Auskünfte
- Gewährung von Rechtsbeistand und Einschaltung in Gerichtsverfahren
Einige Empfehlungen vor Ihrer Abreise
- Erkundigen sie sich über den "Konsularischen Schutz für EU-Bürger".
- Teilen Sie Ihrer Reiseagentur die Angaben der Personen mit, die im Falle von Problemen während Ihres Auslandsaufenthalts zu unterrichten sind.
- Geben Sie Ihren Familienangehörigen und Ihnen nahe stehenden Personen Ihre Reiseroute im Ausland bekannt.
- Schließen Sie vor Ihrer Abreise eine Reiseversicherung ab.
Und wenn während Ihres Aufenthalts im Ausland sich die dortige innere Lage verschlechtert oder wenn eine Naturkatastrophe eintritt und Ihr Staat keine Vertretung dort hat:
- Melden Sie Ihre Anwesenheit im Lande bei einer Botschaft oder einem Konsulat eines Mitglied- staats der Europäischen Union,
- Beachten Sie deren Ratschläge und folgen Sie deren Anweisungen.
Und nun … gute Reise!
Die vorliegenden Informationen basieren auf einer Zusammenfassung des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 1995. Auf der EU-Reiseinformationsseite des Ratssekretariats ist der vollständige Rechtstext abrufbar.
