Zentralafrikanische Republik (de)
- Hauptstadt:
- Bangui
- Int. Kennzeichen:
- CF
- Sprache
- Französisch, Sangho u.a. einheimische Sprachen
- Währung:
- 1 CFA-Franc (CFA-F) = 100 Centimes (c)
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 25.03.2013)
Sicherheit
Reisewarnung!
Wegen der aktuellen schlechten Sicherheitslage und wieder aufgeflammter Rebellenkämpfe wird vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik ausdrücklich gewarnt. Auch in Bangui ist die Lage derzeit unübersichtlich, weshalb größte Vorsicht geboten ist.
Die Überfälle von bewaffneten Banden an den Haupt- und Nebenstraßen sind landesweit unverändert häufig. Überlandfahrten sollten auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden. Die Versorgung mit Treibstoff ist nicht landesweit gewährleistet. Die Flugzeuge der wenigen privaten Anbieter entsprechen nicht internationalen Sicherheitsstandards.
Die Einreise in das Naturschutzgebiet im Südosten der Zar Djanga-Sanga ist ausschließlich von Kamerun aus über Berberati vorzunehmen!
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Ein Kontakt zum österreichischen Honorarkonsulat in Bangui wird vor Reisen ins Landesinnere dringend empfohlen.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Zentralafrikanische Botschaft in Paris (30, Rue de Perchamps, F-75016 Paris, Telefon: +33/1/45253974, Fax: +33/1/45274811, E-Mail: secretariat(at)amb-rcaparis.org ). In Ländern, in denen keine zentralafrikanische Vertretungsbehörde vorhanden ist, kann die französische Botschaft Kurzzeitvisa für die Zentralafrikanische Republik auszustellen.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Keine Angaben seitens der Zentralafrikanischen Republik
- Cremefarbiger Notpass: Keine Angaben seitens der Zentralafrikanischen Republik
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Eine Einreise ohne Visum kann zur Verhaftung und zur Abschiebung sowie zu hohen Geldstrafen führen.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 75.000 CFA-F erlaubt (bei Wiedereinfuhr jedoch unbegrenzt), die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten (Visa-Karte, Mastercard). Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten. Jagdwaffen müssen deklariert werden. Die Genehmigung der Einfuhr muss vor der Einreise erfolgen. Es wird geraten, Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften zu organisieren und über diese auch die Formalitäten erledigen zu lassen.
Ausfuhr
Die Landeswährung kann nach Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo unbegrenzt ausgeführt werden; in die restlichen Länder der Französischen Währungszone bis zu einem Betrag von 75.000 CFA-F. Der CFA-Francs ist aber auch in diesen Ländern nicht konvertierbar. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von Naturprodukten, auch wenn verarbeitet, ist genehmigungspflichtig (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen, etc.).
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Allgemein tropisch, es gibt daher keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regenzeit und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von Juni bis Oktober. Die Luftfeuchtigkeit ist generell hoch.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist landesweit nicht ausreichend. In der Hauptstadt gibt es zwei Privatkliniken, die eine Notversorgung durchführen können. Medikamente französischer Herkunft sind in den zahlreichen Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, auch in den Provinzstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung einschließlich einer Krankenrückholversicherung ist notwendig. Durchfall, Hepatitis A und Wurmkrankheiten sind häufige Infektionskrankheiten.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Es ist speziell auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Nur der Konsum von Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Auf die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Gemüse angeraten. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Es gibt keine öffentlichen Verkehrsmittel außer Taxis und neuerdings private Buslinien. Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laisser-Passer). Die Verkehrsvorschriften sind strikt einzuhalten, da andernfalls relativ hohe Geldbußen direkt verhängt werden. Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein "Carnet de Passage" mitzuführen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Es existieren keinerlei Gesetze betreffend Homosexualität.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
