Zentralafrikanische Republik (de)
- Hauptstadt:
- Bangui
- Int. Kennzeichen:
- CF
- Sprache
- Französisch, Sangho u.a. einheimische Sprachen
- Währung:
- 1 CFA-Franc (CFA-F) = 100 Centimes (c)
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
REISEWARNUNG!
Wegen der anhaltend schlechten Sicherheitslage, vor allem im Nordwesten, Norden und Osten des Landes, wird vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik außerhalb der Hauptstadt BANGUI ausdrücklich GEWARNT.
Die Überfälle von bewaffneten Banden an den Haupt- und Nebenstraßen sind landesweit unverändert häufig. Vor allem in den Außenbezirken der Hauptstadt Bangui wird von Spaziergängen tagsüber, sowie speziell nach Einbruch der Dunkelheit auch im Stadtzentrum abgeraten. Nachtfahrten sind zu vermeiden, Überlandfahrten sollten auf das Notwendigste beschränkt werden. Die Versorgung mit Treibstoff ist nicht landesweit gewährleistet. Mithin bleibt die Möglichkeit, ein Flugzeug zu mieten, jedoch entsprechen die Maschinen der wenigen privaten Anbieter nicht internationalen Sicherheitsstandards.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Ein Kontakt zum österreichischen Honorarkonsulat in Bangui wird vor Reisen ins Landesinnere dringend empfohlen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Österreichische Staatsbürger benötigen ein Visum, das bei der zentralafrikanischen Botschaft in Bonn oder Paris beantragt werden kann. In Ländern, in denen keine zentralafrikanische Vertretungsbehörde vorhanden ist, ist die französische Botschaft befugt, über ihr Konsulat Kurzzeitvisa für die Zentralafrikanische Republik auszustellen.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: keine Angaben seitens der Zentralafrikanischen Republik
- Cremefarbiger Notpass: keine Angaben seitens der Zentralafrikanischen Republik
- Miteintragung von Kindern: keine Angaben; Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Sonstiges: Eine Einreise ohne Visum kann zur Verhaftung und zur Abschiebung führen. In diesem Zusammenhang können auch hohe Geldstrafen ausgesprochen werden.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 75.000,-- CFA-Francs erlaubt (bei Wiedereinfuhr jedoch unbegrenzt), die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von € in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten (VISA, EUROCARD). Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten. Jagdwaffen müssen deklariert werden. Die Genehmigung der Einfuhr muß vor der Einreise erfolgen. Es wird geraten, Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften zu organisieren und über diese auch die Formalitäten erledigen zu lassen.
Ausfuhr
Die Landeswährung kann nach Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo unbegrenzt ausgeführt werden; in die restlichen Länder der Französischen Währungszone bis zu einem Betrag von 75.000,-- CFA-Francs. Der CFA-Francs ist aber auch in diesen Ländern nicht konvertierbar. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Die Ausfuhr von Naturprodukten, auch wenn verarbeitet, ist genehmigungspflichtig (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen, etc.).
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Allgemein tropisch, es gibt daher keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von Juni bis Oktober. Die Luftfeuchtigkeit ist generell hoch.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Es ist speziell auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist landesweit nicht ausreichend. In der Hauptstadt gibt es zwei Privatkliniken, die eine Notversorgung durchführen können. Französische Medikamente sind in den zahlreichen Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, auch in den Provinzstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung einschließlich einer Krankenrückholversicherung ist notwendig. Durchfall, Hepatitis A und Wurmkrankheiten sind häufige Infektionskrankheiten. Nur der Konsum von Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Impfungen
Bei der Einreise ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343)weiters eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, für Camper und Individualtouristen zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird nachdrücklich angeraten.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Es gibt keine öffentlichen Verkehrsmittel außer Taxis und neuerdings private Buslinien. Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laisser-Passer). Die Verkehrsvorschriften sind strikt einzuhalten, da andernfalls relativ hohe Geldbußen direkt verhängt werden. Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eventuell ein Carnet de Passage mitzuführen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Es existieren keinerlei Gesetze, die sich mit Homosexualität befassen. Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
