Vereinigte Staaten von Amerika (de)
- Hauptstadt:
- Washington DC
- Int. Kennzeichen:
- US
- Sprache
- Englisch, bedeutende Zahl Spanisch sprechender Minderheiten
- Gängige Fremdsprachen:
- in einzelnen Regionen Spanisch
- Währung:
- 1 US Dollar (US$) = 100 cents (c)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -6
- Information zur Zeitdifferenz:
- Sommerzeit in den USA von Anfang April bis Ende Oktober (außer in den Bundesstaaten Arizona, Indiana und Hawaii). Es gibt sechs Zeitzonen: Eastern Standard Time: MEZ/MESZ -6 h (New York, Washington D.C.) Central Standard Time: MEZ/MESZ -7 h (Chicago) Montain Standard Time: MEZ/MESZ -8 h (Denver) Pacific Standard Time: MEZ/MESZ -9 h (Los Angeles) Alaska: MEZ/MESZ -10 h Hawaii: MEZ -11 h
- Elektrischer Strom:
- 110/120 Volt, 60 Hertz; Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich - Ankauf vor der Einreise in die USA ist empfehlenswert)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 21.05.2012)
Besondere Hinweise
Von Seiten der US-Regierung wird vor terroristischen Aktivitäten gewarnt und zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Grundsätzlich sind bei der Einreise per Flugzeug verschärfte Kontrollen vorgesehen.
Alle Reisenden - auch Kleinkinder - ohne US-Visum müssen zumindest 72 Stunden vor Abflug im Internet ihre Daten in das „Electronic System for Travel Authorisation“ (Elektronisches System der Einreisegenehmigung - ESTA) eingeben und erhalten darüber auch die Information, ob eine visumfreie Einreise möglich ist. Die Eingabe ist überdie Homepage des US-Konsulates in Wien möglich, dort sind Informationen auch in Deutsch sowie in weiteren Sprachen verfügbar. Aus Gründen des Datenschutzes wird dringend empfohlen, ausschließlich eine offizielle Homepage eines US-Konsulates für das ESTA zu verwenden, kommerzielle Internetseiten, die ESTA-Anträge meist gegen Vermittlungsgebühr bearbeiten, sind dazu nicht autorisiert. Seit 08.09.2010 ist die ESTA-Anmeldung kostenpflichtig (USD 14,--). Dieser Betrag ist im Zuge der ESTA Eingabe über Kreditkarte online zu entrichten. Bitte beachten Sie auch untenstehende weiterführende Informationen zum Visa Waiver Programm bzw. ESTA unter Einreise in die USA.
Im Spätsommer und Herbst muss in den Küstengebieten der Karibik und des Golfs von Mexiko mit Wirbelstürmen gerechnet werden. Reisenden in betroffenen Regionen wird dringend angeraten, die Website des National Hurricane Center zu konsultieren und den Anweisungen der örtlichen Evakuierungs- und Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
In Kalifornien stellen zwischen Mai und Dezember Waldbrände keine Seltenheit dar. Der aktuelle Stand der beobachteten Waldbrände kann in folgender Landkarte abgelesen werden:
Aktuelle Informationen über Waldbrände in den USA
Aktuelle Sturmwarnungen für die USA
Flugverkehr:
Seit 01.11.2010 müssen Buchungen bis spätestens 72 Stunden vor Abflug im Rahmen des so genannten "Secure Flight Programms" neben dem vollständigen Namen auch Geburtsdatum und Geschlecht des Reisenden enthalten. Diese Regelung gilt für alle internationalen Flüge in die und aus den USA, sowie für inneramerikanische Strecken und ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung. Das Fehlen der Daten kann zu einer Abweisung der Buchung durch die US-amerikanischen Behörden führen und eine Nichtbeförderung zur Folge haben. Detaillierte Informationen zum Secure Flight Programme.
Aufgrund verschärfter Sicherheitsmaßnahmen (insb. Personendurchsuchungen) werden Reisende dringend gebeten, mindestens zwei bis drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen einzutreffen.
Auf Austrian Airlines Flügen von/nach USA dürfen wieder Flüssigkeiten, Sprays oder gel-artige Substanzen bis zu einer Maximalmenge von 90 ml pro Verpackungseinheit in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Diese Gegenstände müssen in einen ein Liter großen, wieder verschließbaren und transparenten Plastikbeutel passen und werden beim Sicherheits-Check separat kontrolliert.
Bei folgenden Ausnahmen kann die maximale Verpackungsgröße von 90 ml überschritten werden, sofern ein Bedarf während der Reise besteht:
- Medikamente (keine ärztliche Bestätigung mehr notwendig)
- Babymilch und -nahrung (bei mitreisenden Kleinkindern)
- Diabetische Kost oder andere Spezialnahrung
Andere persönliche Gegenstände und Artikel dürfen als Handgepäck mitgenommen werden.
Elektronische Geräte sind auch nach den jüngsten Vorschriften als Handgepäck wieder erlaubt.
Bei Reisen in die USA darf lediglich ein Handgepäcksstück mitgenommen werden. Diesbezüglich sollte jedenfalls Kontakt mit der Fluglinie über die individuellen Handgepäcks-Vorschriften aufgenommen werden.
Einreise
Von Seiten der US-Regierung wird vor terroristischen Aktivitäten gewarnt und zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Grundsätzlich sind bei der Einreise per Flugzeug verschärfte Kontrollen vorgesehen.
Die Einreise ohne Visum in die USA zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ist grundsätzlich möglich. (Beachten Sie jedoch bei Einreise im Rahmen des "Visa Waiver" Programmes die notwendige online Registrierung ESTA). Es wäre jedoch das Ausstellungsdatum des Reisepasses zu beachten:
Ausstellungsdatum des Reisepasses vor 26.10.2005 (bordeauxroter maschinenlesbarer Reisepass): Visafreie Einreise
Visumpflicht für bordeauxrote Reisepässe, die zwischen dem 26.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden. (Anmerkung: die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist kostengünstiger als die Beantragung eines Visum)
Inhaber von am oder nach dem 16.06.2006 neu ausgestellten, gewöhnlichen österreichischen Reisepässen (mit Chip und digitalisiertem Foto) können visumfrei in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen.
Kinder unter 12 J. benötigen ihren eigenen Kinderpass welcher mit einem Chip versehen sein muss (Ausnahmeregelung: Kinderpässe die zwischen 16.06.2006 - 25.10.2006 ausgestellt wurden)! Kinder, die keinen eigenen Pass besitzen sondern im Pass der Eltern miteingetragen sind, sind visumpflichtig (Anm.: die Ausstellung eines Kinderpasses ist kostengünstiger als die Beantragung eines Visums)! Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
Kinderpässe, die nicht mit einem Chip versehen sind und nicht im Zeitraum vom 16.06.2006 - 25.10.2006 ausgestellt wurden, sind visumspflichtig.
Inhaber von creme-farbenen Notpässen benötigen seit dem 01.07.2009 für Reisen in die USA oder für den Transit durch die USA ein Visum, welches von amerikanischen Botschaften bzw. Konsulaten erteilt wird.
Um eine rasche Ausstellung von Visa zu gewährleisten, haben die Behörden der USA eine beschleunigte Terminvergabe für AntragstellerInnen zugesagt.
Die amerikanischen Grenzkontrollstellen sind ermächtigt, in humanitären Notfällen eine visafreie Einreise mit einem Notpass zu ermöglichen. Da dies allerdings im Ermessen der jeweiligen Grenzkontrollstelle liegt, wird dringendst angeraten, nach Möglichkeit das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Visumpflicht besteht auch für Reisezwecke, die nicht touristisch oder geschäftlich sind (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair, Heirat etc.).
Alle österreichischen Reisepässe müssen bei der Einreise in die USA gültig sein.
Personen, die mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programs einreisen möchten, werden ohne Ausnahmen und sofort auf Kosten der jeweiligen Fluglinie repatriiert. Fluggesellschaften werden daher Passagieren ohne maschinenlesbaren Reisepass und ohne gültiges US- Visum die Beförderung in die USA ausnahmslos verweigern.
Bei Ausstellung von Flugtickets ist unbedingt darauf zu achten, dass die Namensschreibweise (Vornamen und eventuelle Doppelnamen) mit jener des Reisepasses übereinstimmt.
Einführung des ESTA (“Electronic System for Travel Authorisation”), Elektronisches System zur Einreisegenehmigung für visumfreies Reisen ("Visa Waiver Program"):
Seit 12.01.2009 ist die elektronische Anmeldung über ESTA mindestens 72 Stunden vor Abflug in die USA verpflichtend (siehe "Besondere Hinweise")!
Bei der ESTA-Anmeldung sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Flugreisende brauchen kein I-94 Formular mehr auszufüllen, da sämtliche Informationen über die ESTA Registrierung erfasst werden
- Die Gebühr von USD 14,-- setzt sich aus USD 10,-- für den Travel Promotion Act (TPA) und USD 4,-- Verwaltungsgebühren zusammen. Letztere sind auf jeden Fall zu bezahlen, sobald eine ESTA Registrierung vorgenommen wird. Der Betrag von USD 10,-- wird nur abgebucht, wenn die ESTA Genehmigung erteilt wird (= 99,7% der Fälle)
- ESTA Registrierung und Gebühr sind für zwei Jahre gültig, jedoch nur solange sich keine Änderungen im Reisedokument ergeben, welches in die ESTA Registrierung aufgenommen wurde (z.B. Namensänderung, RP Erneuerung etc.) Bei RP-Änderungen, oder auch im Falle eines Zweitpasses muss jeweils eine neue ESTA Registrierung vorgenommen (und bezahlt) werden
- Die Service Telefonnummer, die bei Problemen jeglicher Art, welche sich bei der Registrierung ergeben könnten, angerufen werden kann lautet: +1-301-344 3710 (Mo - Fr von 09:00 bis 17:00 SET (= Ortszeit Washington))
- Eine ESTA Ablehnung bedeutet nicht, dass eine Einreise in die USA nicht erfolgen kann, sondern vielmehr, dass beim zuständigen US Konsulat die Ausstellung eines US Visums beantragt werden muss
- Auch Dritte können eine ESTA Registrierung und Bezahlung vornehmen (Kreditkarte und Bankomatkarte, solange diese Visa, Mastercard, AMEX oder Discover Cards sind)
- Bei der Eingabe der Passnummer keine Leerzeichen einfügen
- Auch Reisepässe, die vor dem 16.06.2006 ausgestellt wurden, enthalten ebenso einen Buchstaben und sieben Ziffern
- Die im Reisepass von der Passnummer rechts abgesetzte Ziffer ist nicht Teil der Passnummer und ist somit nicht bei der ESTA-Registrierung anzuführen (siehe Bsp.), d.h. die Eingabe setzt sich zusammen aus 1 Buchstaben und 7 Ziffern, welche OHNE Abstand einzugeben sind.
Da eine ESTA-Freigabe für zwei Jahre (bzw. innerhalb dieser Frist bis zum Ablaufdatum des angegebenen Passes) und mehrfache Einreisen gültig ist, empfehlen die US-Behörden Viel- und Geschäftsreisenden, die ESTA-Eingabe bereits vor feststehen der Reisedaten einzugeben, um kurzfristige Reisemöglichkeiten zu ermöglichen.
Es wird geraten, die ESTA-Freigabe auszudrucken und vorsorglich auf die Reise mitzunehmen.
Eine ESTA-Freigabe berechtigt an Bord des Transportmittels in die USA zu gehen – unter der Voraussetzung, dass der Reisende auch sonst ALLE erforderlichen Auflagen erfüllt, wie z.B. Passkriterien (Maschinenlesbarkeit, Gültigkeitsdatum, Chip) sowie zeitgerechte Anmeldung im Secure Flight Programme - und zur Vorsprache bei der Grenzkontrolle. Die Entscheidung über eine Einreise wird wie bisher vom Grenzbeamten vor Ort getroffen.
Sollte keine Freigabe über ESTA erfolgen, so kann um ein US-Visum angesucht werden.
Das kann in der Praxis bedeuten:
Unter dem Visa Waiver Programm reisenden Fluggästen ohne ESTA-Registrierung wird das Einsteigen in das Flugzeug verweigert und Fluglinien haben in solchen Fällen mit einer Geldstrafe von USD 3.300,-- zu rechnen.
Bei Einreise im Rahmen des Visa Waiver Programmes (ESTA) wird eine Verlängerung des Aufenthaltes von den US-Behörden (US Citizenship and Immigration Services/District Director) grundsätzlich nicht genehmigt (es handelt sich nicht um ein Visum). Nur in Notfällen/Krisen (z.B. wenn Flugverkehr durch Streik oder Katastrophe zum Stillstand kommen) oder wenn eine schwere Krankheit vorliegt (ärztliches Attest vorliegt, dass Ausreise zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht möglich ist) wird eine Ausnahmegenehmigung bis zu 30 Tagen erteilt.
Generell unterbrechen kurzfristige Aufenthalte (bis zu 30 Tage) in Kanada, Mexiko u. karibischen Inseln (mit Ausnahme Kuba) nicht die 90 Tagefrist (US Visa Waiver)
Siehe dazu die beiliegende entsprechende Information, die Reisenden ggfs. von US-Seite ausgehändigt wird, Antworten unter „frequently asked questions“ bzw.
https://help.cbp.gov/app/answers/list/kw/leaving
https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/1024/kw/leaving
http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/i-94_instructions/filling_out_i94.xml
Siehe dazu die beiliegende entsprechende Information, die Reisenden ggfs. von US-Seite ausgehändigt wird, bzw. Antworten auf „frequently asked questions“.
Es wird geraten, auch die Homepage des U.S. Department of State und die Homepage der U.S. Customs and Border Protection abzufragen:
Weitere Hinweise betreffend die US-Einreisekontrollen:
Ab sofort gelten für USA-Reisende auf Flughäfen neue Sicherheitsvorschriften; Flugreisende müssen mit intensiveren Personenkontrollen rechnen; diese reichen von Passagierkontrollen mit Körperscannern ("Advanced Imaging Technology"), Kontrollen mit Sprengstoff-Spurendetektoren ("Explosives Trace Detection") bis zum herkömmlichen Abtasten durch einen Sicherheitsbeamten oder einer Sicherheitsbeamtin.
Laut Auskunft der US-Behörde Transportation Security Administration (TSA) wird es Passagieren künftig weiter freistehen, einem Körperscan zuzustimmen oder diesen zu verweigern. Passagiere, die sich nicht mit Körperscannern untersuchen lassen, müssen sich weiteren Sicherheitskontrollen unterziehen.
Darüber hinaus können allenfalls auch mitgebrachte elektronische Datenträger wie Laptops, Notebooks, etc. durchsucht und Daten bzw. Kopien der Daten zur Überprüfung einbehalten werden. Überdies werden Fingerabdrücke genommen und digitale Fotografien des Gesichts angefertigt. Dieser Vorgang dauert in der Regel lediglich acht bis zehn Sekunden. Diese Daten sind vertraulich und nur den gesetzlich autorisierten Personen für dienstliche Zwecke zugänglich. Rückfragen und Beschwerden wären an den US-VISIT Privacy Officer, US-VISIT Program, Border and Transportation Security, U.S. Department of Homeland Security, Washington, D.C. 20528, USA, Tel. 00-1-202 298 5200 oder FAX 00-1-202-298-5201 zu richten.
Weitere Informationen finden Sie bitte im Internet unter Department of Homeland Security und U.S. Customs and Border Protection
Zur genauen Klärung des Aufenthaltszweckes (z.B. Teilnahme an wissenschaftlichen Vorträgen/Konferenzen wird von US-Seite als Aufenthaltszweck "business" verstanden) empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der US-Konsularabteilung. Visaantragsteller werden grundsätzlich auch einem Interview durch einen US- Konsularbeamten unterworfen, von der Interviewpflicht ausgenommen sind lediglich Jugendliche unter 16 Jahren, von US-Regierungsorganisationen eingeladene Personen, Diplomaten an bilateralen und multilateralen Vertretungsbehörden sowie Personen, die bereits mehrmals US-Visa erhalten hatten und gegen die keine einschlägigen Vormerkungen bestehen (bona fide - Visaantragsteller). Bitte beachten Sie auch die Informationen der amerikanischen Botschaft in Wien des U.S. Department of State/Bureau of Consular Affairs (auf englisch), sowie der amerikanischen Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Service; auf englisch). Informationen zu den Einreisevorschriften bei Studienaufenthalten in den USA bietet das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS).
Österreichische StaatsbürgerInnen, die mit einem Charterflug von Havanna nach Miami fliegen, benötigen unabhängig von der Art des Reisepasses ein US-Visum. Für herkömmliche Linienflüge über ein Drittland, wie etwa Mexiko, die Bahamas oder Kanada, können österreichische StaatsbürgerInnen visafrei im Rahmen des Visa Waiver Programms einreisen, sofern sie Inhaber eines roten, maschinlesbaren Reisepasses sind.
Unter DHS Traveler Redress Inquiry Program (DHS Trip) stehen Personen, denen die Einreise in die USA verweigert wurde, Informationen und die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung.
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Mit einer genauen Befragung am Zielflughafen nach Reisezweck, Aufenthaltsdauer und -ort muss generell jeder österreichische Staatsbürger, der visafrei in die USA einreist, rechnen. Sollten die US-Einwanderungsbehörden dabei zu dem Schluss gelangen, dass die Einreise verweigert wird, muss der betroffene österreichische Staatsbürger sofort die Heimreise antreten. Eine Überschreitung der visafreien Dreimonats-Aufenthaltsfrist hat die sofortige Ausweisung sowie Verbot zur neuerlichen visafreien Einreise zur Folge.
Für Staatsangehörige von Ägypten, Afghanistan, Algerien, Bahrain, Bangladesh, Eritrea, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Nordkorea, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht für männliche Personen ab dem 16. Lebensjahr eine Registrierungs- und Meldepflicht bei der Einreise sowie beim anschließenden Aufenthalt in den USA. Die gegenständliche Regelung wird – in Anlehnung zur bisherigen Praxis – nicht auf Personen mit A- bzw. G- Visastatus (Angehörige von Botschaften und internationalen Organisationen), Greencard- Besitzer (permanente Aufenthaltserlaubnis), Personen mit aufrechtem Asylstatus sowie Personen, die vor dem 22.11.2002 um politisches Asyl angesucht hatten, angewendet. Von dieser Regelung sind Doppelstaatsbürger, die auch im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft stehen, nicht ausgenommen.
Reisende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, aber mit Geburtsort in einem der vorgenannten Staaten, können bei der Einreise einer speziellen Überprüfung sowie erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Einwanderungsbehörde unterzogen werden.
Weitere Informationen auch unter: Transport Security Administration (TSA)
Vor der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird dringend abgeraten. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten/Einreiseverweigerungen führen.
Sicherheit
Ausgehend vom europäischen Sicherheitsstandard kann die generelle Sicherheitssituation in den USA als gut bezeichnet werden. Sicherheitsvorkehrungen landesweit, vor allem im Flugverkehr, haben zu bisweilen zu als störend empfundenen Kontrollen geführt, die jedoch rein der zusätzlichen Sicherheit der Bürger und Reisenden dienen sollen. Die Sicherheitsverhältnisse haben sich in den amerikanischen Großstädten verschlechtert. Im Ansteigen begriffen sind vor allem Eigentumsdelikte wie Einbruchsdiebstähle, Raubüberfälle, Autodiebstähle sowie Vergewaltigungen. Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten.
Auch die Sicherheitssituation in der Hauptstadt Washington DC muss als besorgniserregend eingestuft werden. Bewaffnete Überfälle auf Touristen haben sich auch in bisher sicheren Stadtteilen sowie im Bereich der "Mall" (Einkaufszentren) und der großen Museen gehäuft. Reisenden, die Washington und seine Sehenswürdigkeiten besuchen wollen, wird daher angeraten, keine größere Bargeldmengen sowie maximal nur eine Kreditkarte bei sich zu führen. Von touristischen Einzelexpeditionen in die südöstlichen und südwestlichen Stadtteile Washingtons wird dringend abgeraten.
Einfuhr
Die Einfuhr von Fleischprodukten oder Pflanzen durch Touristen in die USA ist grundsätzlich verboten.
Weitere Informationen zum Import von Lebensmittel für den persönlichen Gebrauch entnehmen Sie bitte den Informationen der U.S. Customs & Border Protection.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab USD 10.000.--. Deklariert werden müssen auch Goldmünzen bzw. Gold.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar oder Travellerschecks. Kreditkarten aller großen, auch in Österreich gängigen Anbieter, werden zu Zahlungszwecken akzeptiert.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch für Personen ab 21 Jahren wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 2 Kilo Tabak sowie 1 Liter Alkohol). Auch Geschenke bis zu einem Wert von USD 100,-- sind zollfrei.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab Beträgen über USD 10.000,--. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Aufgrund der geographischen Ausdehnung reichen die Klimazonen von polar bis subtropisch. Küstengebiete des Atlantischen Ozeans und des Golfs von Mexiko: heiße Sommer mit hoher Luftfeuchtigkeit, starke Niederschläge. Die Winter sind kalt (im Norden) bzw. im Süden und Golf von Mexiko mild. Pazifischer Küstenraum: ozeanisches Klima mit Niederschlägen vorwiegend im Winter. Plateau und Gebirgszone: vorwiegend trocken (jedoch variieren Temperatur und Niederschläge je nach Höhenlage). Sonstige Gebiete: starke Temperaturgegensätze, trocken.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen grundsätzlich keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Medizinische Einrichtungen, die in der Regel privat sind, und Medikamente stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Reisende, welche die USA per Flugzeug verlassen, sind aufgrund einschlägiger US-amerikanischer Sicherheitsvorschriften dazu angehalten, ihr bei Austrian Airlines und anderen Österreich anfliegenden Fluggesellschaften zur Beförderung vorgesehenes Reisegepäck unversperrt einzuchecken. Versperrte Gepäckstücke werden in der Regel gewaltsam – ohne Beisein des Flugpassagiers – durch TSA-Bedienstete aufgebrochen und durchsucht. Für Schadenersatz wird seitens der jeweiligen Fluggesellschaft in derartigen Fällen grundsätzlich nicht aufgekommen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass keine teuren elektronischen Geräte (z.B. Videokameras, Digitalkameras, Weltempfänger, Notebooks, etc.) in den unversperrten, zur Beförderung aufgegebenen Gepäckstücken verbleiben, sondern nehmen sie diese als Handgepäck in die Flugkabine mit. Im Diebstahlsfall wird von den Fluggesellschaften grundsätzlich kein Schadenersatz geleistet.
Barfuß gehen sowie das Betreten ungepflegten Geländes (Wälder, hoher Wiesen) sollte man wegen (vereinzelt gefährlicher) Zecken und giftigen Unkrauts ("poison ivy"), das heftige Ausschläge verursacht, vermeiden. Leitungswasser gilt in der Regel – wenn auch nicht sehr schmackhaft (chlorhältig) – als gefahrlos trinkbar.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam. Für drogenhältige Medikamente ist die Mitnahme eines ärztlichen Attestes über die Notwendigkeit der Einnahme erforderlich.
Mittlerweile ist in einer Reihe von US-Bundesstaaten der West-Nil-Virus aufgetreten. Dieser wird durch Gelsen und Moskitos übertragen. Die Verwendung von Insektenschutzmitteln (Besprühen von Haut und Kleidung – manche Moskitoarten stechen durch die Kleidung hindurch) wird angeraten. Das Tragen von langen Hosen und langärmeliger Bekleidung, vor allem am frühen Abend, wird empfohlen. Es gibt weder eine Impfung noch ein Medikament gegen das West-Nil-Fieber. Die Behandlung besteht in der Linderung der Symptome. Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber, Muskelschwäche und Kopfschmerzen, bei Verdacht auf Meningitis oder Encephalitis oder eine Kombination der beiden Krankheiten (Symptome f. Meningitis: Fieber, Kopfschmerzen, steifes Genick, lichtempfindliche Augen, Symptome f. Encephalitis: lichtempfindliche Augen, Konfusion, Delirium, Probleme beim Gehen und Sprechen) sollte eine umgehende ärztliche Untersuchung erfolgen. Weitergehende Informationen zum West-Nil-Virus können auf der Homepage des "Centers for Disease Control" abgefragt werden. Bezüglich Impfungen und Verwendung von Insektenschutzmitteln sollte vor Abreise das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 403 8343) kontaktiert werden.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird – schon wegen der wesentlich höheren Arztkosten – nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Aufgrund der geographischen Weite ist das Flugzeug Hauptverkehrsmittel. Sehr gut ausgebaut ist auch das Eisenbahnnetz, das von privaten Unternehmen geführt wird. Finanziell günstig reist man US-weit im Autobus (Greyhound). In den Städten hauptsächlich Taxi (Cab) und U-Bahn. Es ist allerdings aus Sicherheitsgründen in vielen Großstädten nicht ratsam, bei Nacht die U-Bahn zu benutzen. Auch Leihwagen sind sehr preisgünstig, werden aber zumeist nur an Personen über 25 Jahre verliehen. Zur Begleichung der Wagenmiete werden ausnahmslos nur Kreditkarten akzeptiert. Für die Anmietung eines Leihwagens in den USA wird die Mitnahme eines in Österreich durch ÖAMTC oder ARBÖ ausgestellten internationalen Führerscheins dringend angeraten, da viele US-Mietwagenfirmen österreichische Führerscheine mangels Datenkompatibilität nicht anerkennen. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflicht- und Insassenversicherung wird in diesem Zusammenhang empfohlen. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (auf Autobahnen zwischen 55 und 65 Meilen/89 bis 120 Stundenkilometern) wird streng geahndet, ebenso Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Rechte von homosexuellen Paaren sind als liberal zu bezeichnen. Auch das Zusammenwohnen unverheirateter Paare (in Hotels etc.) kann als vollkommen problemlos angesehen werden. Eine landesweite, einheitliche gesetzliche Regelung (federal law) gibt es in diesem Zusammenhang jedoch nicht.
Es gibt jedoch durchwegs Verhaltensregeln, die "indecent exposure" wie z.B. „Oben Ohne“, oder das Schwimmen/Baden von Kleinkindern in öffentlichen Badeanstalten ohne Bekleidung verbieten!
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Wien
Bureau of Citizenship and Immigration Services (BCI)
U.S. Einwanderungsbehörde
