Usbekistan (de)
- Hauptstadt:
- Taschkent
- Int. Kennzeichen:
- UZ
- Sprache
- Usbekisch, Sprachen ethnischer Gruppen
- Gängige Fremdsprachen:
- Russisch
- Währung:
- 1 Usbekistan-Sum (U.S.) = 100 Tijin
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +4h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +3h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich (nur in internationalen Hotels gibt es Steckdosen, welche den österreichischen Normen entsprechen)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 09.01.2013)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Partielle Reisewarnung für die Grenzregionen zu Afghanistan und die Grenzgebiete zu Tadschikistan und Kirgisistan; sowie für die Region des Chatkal Nationalparks östlich von Taschkent. Für Surchandarja einschließlich Termez im Südosten des Landes ist eine gesonderte Registrierung erforderlich, bei Verschärfung der Sicherheitssituation muss mit einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit gerechnet werden. In den grenznahen Gebieten des Ferghana-Tals zu Kirgisistan und Tadschikistan herrscht zudem Minengefahr.
Die Lage im Land ist weiterhin ruhig, jedoch besteht immer noch erhöhtes Sicherheitsrisiko.
Es ist landesweit mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen insbesondere für die von ausländischen TouristInnen frequentierten Städte von Taschkent, Buchara und Samarkand zu rechnen. Terroristische Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Es wird insgesamt zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit geraten.
Die Lage im Ferghana-Tal ist seit den Unruhen in Andijan (Mai 2005) im Allgemeinen ruhig, gewisse Spannungen bleiben dennoch, auch angesichts eines tödlichen Überfalls auf eine Polizeistation am 26. Mai 2009, bestehen. Umsichtiges Verhalten wird dringend angeraten. Die Grenzen zu den Nachbarländern können jederzeit ohne Vorwarnung geschlossen werden. Es wird empfohlen vor der Reise in potentielle Krisengebiete mit den lokalen Behörden Kontakt aufzunehmen.
Die Hauptstadt Taschkent ist eine 2-Millionen-Stadt, deren Kriminalität mit jener von anderen Großstädten der Welt zu vergleichen ist. Es empfiehlt sich, weder wertvolle Gegenstände noch größere Geldbeträge mit sich zu führen, nachts nicht allein und auf keinen Fall zu Fuß unterwegs zu sein. Darüber hinaus wird landesweit nach Einbruch der Dunkelheit zu besonderer Vorsicht geraten. AusländerInnen sollten nur wenig Bargeld mitnehmen, Dokumente sollten fotokopiert werden, obwohl manchmal die Vorlage des Original-Reisepasses erforderlich sein kann.
In Not geratenen ÖsterreicherInnen kann, falls sie sich in Gebieten mit partieller Reisewarnung bzw. erhöhtem Sicherheitsrisiko aufhalten, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung geleistet werden.
Jeder Reisende, der sich in Gebiete mit partieller Reisewarnung bzw. einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthalts regelmäßig zu überprüfen. Demonstrationen jeder Art sollten generell gemieden werden.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für gewöhnl. Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Visa können bei der usbekischen Botschaft beantragt werden. Für österreichische Staatsbürger gelten seit 2003 erleichterte Einreisevoraussetzungen. Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage der usbekischen Botschaft Wien. Eine Visumerteilung bei Einreise ist nicht möglich.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 3 Monate nach Ausreise
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: AusländerInnen müssen sich innerhalb von drei Tagen beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft) des jeweiligen Stadtbezirks registrieren. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Für den Erhalt eines Besuchsvisums ist die Einladung des Gastgebers vonnöten. In Fällen, in denen anstelle eines Besuchsvisums ein Touristenvisum ausgestellt wurde, kann sich der Reisende nicht selbst beim UVViOG registrieren lassen, sondern muss sich um eine entsprechende Hotelunterkunft bemühen, da er nur von einem Hotel registriert werden darf. Die nachträgliche Änderung der Visakategorien ist nicht möglich. Die Anmeldegebühr für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt USD 20,--. Die Registrierungsquittung ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird streng überwacht. Die Missachtung der Meldevorschriften kann zu hohen Geldstrafen führen (EUR 700,-- aufwärts) Falls ein zeitweiliger Aufenthalt in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt ist, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind zumeist nicht möglich. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg ist von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Einzelne Grenzübergänge sind länger geöffnet. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt.
- Bei mehr als dreimonatigen Aufenthalten wird ein HIV-Test verlangt.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euro werden grundsätzlich akzeptiert, es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Es wird empfohlen, Banknoten neueren Datums in besten äußeren Zustand mitzunehmen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Mittlerweile gibt es eine immer größere Anzahl von Bankomaten in Taschkent, über die Bargeld bezogen werden kann. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle muss darauf geachtet werden, dass der Reisende eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück erhält. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können – sofern sie deklariert werden – bis zum Wert von USD 1.000,-- zollfrei eingeführt werden. Videokameras müssen bei der Einreise deklariert werden (es empfiehlt sich weiters die Deklaration von anderen Wertgegenständen).
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Bargeld in Fremdwährung ist in der bei der Einreise deklarierten Höhe gestattet. Die darüber hinausgehende Ausfuhr von Fremdwährung ist mit einer Genehmigung der Nationalbank zulässig. Ist der ausgeführte Betrag an Fremdwährung um mehr als USD 2.000,-- geringer als der bei der Einreise deklarierte Betrag, können die Zollbehörden entsprechende Nachweise (z.B. Bestätigungen von Wechselstuben) über die Verwendung des Geldes verlangen. Achtung: Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Zollfreie Ausfuhr von persönlichen Gebrauchsgegenständen (sofern sie keinen Zollgebühren unterliegen) bis zum Wert von USD 500,--. Die Ausfuhr von Edelmetallen und Pelzen ist verboten, Kunstgegenstände dürfen nur mit Genehmigung des usbekischen Kulturministeriums ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Typisches Kontinentalklima mit langen, sehr heißen Sommern. Die Winter sind kurz, streng und schneearm. Niederschlag hauptsächlich im Winter und Frühjahr.
Usbekistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen.
Gesundheit
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Besonders prekär ist die Gesundheitslage in Karakalpakestan und im Gebiet um den Aralsee.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Wegen zahlreicher in der Region aufgetretener Poliofälle im Jahr 2010 wird eine Polioimpfung dringend angeraten.
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass in vielen Ländern besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden, gelten. Daher wird angeraten, sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung zu erkundigen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist nicht immer und überall möglich. Auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch die schlechten Verkehrsbedingungen, unzureichende Beschilderung, den besonders im Winter desolaten Straßenzustand, sowie mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten vieler Verkehrsteilnehmer wird hingewiesen. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Autoersatzteile mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert. Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Diesel ist zurzeit für Privatpersonen nicht erhältlich. Benzin ist in Oktanzahlen von 80, 91 und 95 erhältlich, wobei die Benzinqualität nicht durchgängig einheitlich ist und es zu technischen Problemen durch mangelhafte Benzinqualität kommen kann. Auch kann es – besonders zu Erntezeiten – zu Engpässen bei der Benzinversorgung kommen. Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit generell unterlassen werden. Vor der Nutzung privater Taxis wird wegen der Gefahr von Raubüberfällen gewarnt. Es sollten ausschließlich offizielle Taxis, die auf dem Dach und seitlich als solche gekennzeichnet sind, benutzt werden.
Im Inlands- sowie im grenzüberschreitenden Flug-, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, die Einhaltung europäischer (Sicherheits-)Standards ist nicht gegeben. Die Benutzung internationaler Direktflüge ist anzuraten. Seit dem 5. August 2011 müssen Ausländer alle in Usbekistan beschafften Flugtickets für Reisen innerhalb Usbekistans und ins Ausland in Fremdwährung (Euro, USD) bezahlen.Zugverbindungen bestehen nach Kasachstan, Kirgisistan und Turkmenistan.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten. Als strategisch wichtig gelten auch Einrichten wie z.B.: die U-Bahn in Taschkent, Flughäfen, Bahnhöfe, Tunnels, Brücken sowie andere öffentliche Gebäude. Grenzanlagen und Grenzbefestigungen dürfen ebenfalls nicht fotografiert werden.
Homosexuelle Handlungen gelten in Usbekistan als illegal und werden lt. Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.
Prostitution ist strafbar und kann mit Geldstrafen geahndet werden, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.
Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen. Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, …
Kulturell: Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Eine Anpassung in Verhalten und Kleidung an die lokalen Gepflogenheiten wird empfohlen.
Als Bürger eines EU-Staates können sich Österreicher in Notfällen an die Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten wenden (vor Ort in Taschkent die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland).
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
