Ungarn (de)
- Hauptstadt:
- Budapest
- Int. Kennzeichen:
- HU
- Sprache
- Ungarisch, Sprachen der Minderheiten (Romani, Deutsch, Kroatisch, Slowakisch, Rumänisch)
- Gängige Fremdsprachen:
- Deutsch, Englisch, auch Russisch
- Währung:
- 1 Forint (HUF)
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 19.06.2013)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Guter Sicherheitsstandard. Das Ausmaß der Gefährdungen, denen Urlauber und Reisende in Ungarn ausgesetzt sind, übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Niveau. Beeinträchtigungen können daher durch Beachtung der gleichen Vorsichtsmaßnahmen, die bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern üblich sind, entsprechend vermieden werden
In den Großstädten und Touristenzentren sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. Akut ist insbesondere die Gefahr von Auto-, Trick- und Taschendiebstählen. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Im Bereich des Plattensees besteht eine so genannte 'Fremdenverkehrspolizei', die als Streifenbeamte auf besonders von Touristen frequentierten Orten eingesetzt wird und die u.a. der deutschen und englischen Sprache kundig ist. Die Homepage der ungarischen Polizei bietet zusätzliche Informationen in ungarischer Sprache. Speziell für Budapest-Besucher wurde eine täglich 24 Stunden geöffnete Touristeninformation eingerichtet: Tourinform, 1051 Budapest, Déak Tér/Sütö utca 2, Tel. +36 (1) 438 80 80.
Es wurden Fälle bekannt, in denen das als seriös bekannte Taxi-Unternehmen City-Taxi von zwielichtigen Unternehmern in Erscheinungsbild und Namen (City Cab) imitiert wurde. Den betroffenen Fahrgästen wurden völlig überhöhte Preise in Rechnung gestellt bzw. kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen, die zu einem Krankenhaus-Aufenthalt eines Fahrgastes führten.
Einreise
- Visumpflicht: Nein
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
- Passgültigkeit: Einreise mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Reisepass ist möglich
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Personalausweis: Muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Vereinzelt wird von Problemen mit ungarischen Grenzbehörden bei der Einreise mit abgelaufenen Reisepässen berichtet.
Einfuhr
Aus EU-Staaten
Tabakwaren oder alkoholische Getränke in Ihrem Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen.
Für die Einfuhr bestimmter Güter bestehen jedoch Einschränkungen oder werden besondere Genehmigungen benötigt. Dies ist z.B. bei Kulturgütern (Objekte älter als 50 Jahre), Waffen und Haustieren der Fall.
Wenn die mitgeführten Waren in einem EU-Staat angekauft wurden und hierfür ordnungsgemäß Steuern bezahlt wurden, fallen keine weiteren Abgaben an. Daher kann es bei der Einfuhr von privat hergestellten Spirituosen zu Problemen. Die ungarische Zoll- und Finanzwache ist berechtigt, Nachweise über die Herkunft der Waren sowie die Bezahlung der vorgeschriebenen Steuern zu verlangen
Aus Nicht-EU-Staaten
Grundsätzlich sind alle Waren bei der Einfuhr zu deklarieren und zu verzollen.
Landes- und Fremdwährung ab einem Wert von 10.000 EUR ist bei Einreise in die EU oder Ausreise aus der EU beim Zoll mittels Formular anzumelden. Wenn dies nicht erfolgt, sind die Zollbehörden berechtigt, das Geld zu beschlagnahmen und zusätzlich eine Strafe zu verhängen!
Zollfrei sind Waren im Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk in nicht-kommerzieller Menge bis zu folgendem Ausmaß:
- Tabakwaren: 40 Stück Zigaretten oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 g Tabak (Einreise auf dem Landweg) bzw. 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Tabak (Einreise auf dem Luftweg)
- Alkoholika: Alkoholgehalt 22 - 80%: 1 Liter, Alkoholgehalt bis 22 %: 2 Liter, Wein: 4 Liter, Bier: 16 Liter
- Treibstoffe: Tankinhalt des mitgeführten Fahrzeugs + 10 Liter
- Andere Waren: bis zu einem Wert von insgesamt 300 EUR (Personen ab 15 Jahren) bzw. 150 EUR (Personen unter 15 Jahren)
Weitere Informationen sind auf der Webseite der ungarischen Zoll- und Finanzwache sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen; Einreise aus EU-Staaten bzw. Einreise aus Nicht-EU-Staaten abrufbar.
Ausfuhr
Tabakwaren oder alkoholische Getränke in Ihrem Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen.
Für die Ausfuhr bestimmter Güter bestehen Einschränkungen oder werden besondere Genehmigungen benötigt. Dies ist z.B. bei Kulturgütern (Objekte älter als 50 Jahre), Waffen und Haustieren der Fall.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Gemäßigtes Kontinentalklima mit warmen Sommern und von russischer Kaltluft geprägten Wintern, dem Osten Österreichs vergleichbar. Die klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Die Ärzte sind gut, auch die Krankenhäuser in Budapest sind in akuten Fällen ausreichend, erreichen jedoch sowohl was den technischen Standard als auch die Unterbringung und Verpflegung betrifft nicht westeuropäischen Standard. Medikamente sind ausreichend vorhanden, Arzneimittel auch auf ausländische Rezepte erhältlich.
Informationen über die Wasserqualität der ungarischen Seen finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Ministeriums für Ländliche Entwicklung.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich, das jedoch nur bei vorübergehendem Aufenthalt zur medizinischen Betreuung in Notfällen herangezogen werden kann. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Wer noch keine e-card besitzt, muss vor der Reise beim Sozialversicherungsträger eine "provisorische Ersatzbescheinigung" (Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte) lösen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Von der Einreise mit blauen Probefahrkennzeichen nach Ungarn bzw. deren Benützung während einer Fahrt auf ungarischem Gebiet wird dringend abgeraten, da diese Kennzeichen von ungarischer Seite derzeit nicht anerkannt und bei Kontrollen von befugten Organen sofort abgenommen werden.
In letzter Zeit werden Parkstrafen in Ungarn immer wieder im Wege von international tätigen Inkassobüros (z.B.: mit Sitz in London) eingemahnt. Hinsichtlich der Fragen, ob und mit welchen Auswirkungen diese Forderungen durch Inkassobüros tatsächlich durchgesetzt werden können, liegen noch keine Erfahrungswerte vor.
Öffentliche Verkehrsverbindungen:
Eisenbahnen und Busverbindungen. In Budapest Taxis, Metro, Trolleybusse, Straßenbahnen und Autobusse. Bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist grundsätzlich bei jedem Umsteigen ein Fahrschein (Preis im Februar 2013 für einzelfahrkarte 350 HUF Preis für Sammelfahrkarte 10 Stück 3.000 HUF) zu entwerten, nur bei Umstieg von einer Metrolinie auf eine andere Metro gilt der Fahrschein weiter. Wer von einem Kontrolleur ohne Fahrschein angetroffen wird, hat eine „Nachgebühr“ in Höhe von 8.000 HUF bei sofortiger Zahlung gegen Quittung (pótdíj elismervény) zu leisten. Es wird empfohlen, vom Flughafen in die Stadt den angebotenen Minibus-Shuttle zu benützen, in Budapest sollte darauf geachtet werden, nur offizielle Taxis seriöser Firmen zu benutzen. Offizielle Taxis führen gelbe Nummernschilder. Namen und Telefonnummern seriöser Firmen können bei den österreichischen Autofahrerclubs erfragt werden
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen / Schnellstraßen: 90 / 110 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Es gelten 0,0 Promille, die strikt kontrolliert werden. Schon geringste Alkoholisierungen werden streng geahndet.
Für die Benützung der Autobahnen ist eine Mautgebühr zu entrichten, die unter anderem am Grenzübergang Hegyeshalom und an größeren Autobahntankstellen bezahlt werden kann. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Tage, einen Monat oder ein Jahr. Die jeweils aktuellen Mautgebühren und weitere Informationen können in mehreren Sprachen über die Webseite des ungarischen Autobahnportals abgefragt werden.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird angeraten. Das Lenken eines Fahrzeugs ohne Führerschein – auch mit polizeilicher Verlustbestätigung – ist nicht erlaubt.
In Ungarn wird bei Verkehrskontrollen auch die Begutachtungsplakette des Fahrzeugs überprüft. Ist diese abgelaufen, werden meist sofort der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln eingezogen und ein Fahrverbot verhängt. Die in Österreich geltende Toleranzfrist von vier Monaten wird in Ungarn nicht akzeptiert! Es wird daher von Fahrten nach Ungarn mit abgelaufenem "Pickerl" grundsätzlich abgeraten.
Mit 01.07.2011 trat eine Änderung der ungarischen Straßenverkehrsordnung in Kraft, wonach die Polizei bei überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts, Überquerung von Kreuzungen bei Rotlicht oder Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe zwischen 10.000 HUF und 300.000 HUF verhängen kann. Diese Strafe ist sofort an Ort und Stelle zu bezahlen. Wird sie nicht gleich entrichtet, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern. Der Lenker erhält dann eine schriftliche Mitteilung in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache, mit der über die verhängte Geldstrafe, den für das Fahrzeug vorgeschriebenen Aufenthaltsort, den Anfahrtsweg dahin sowie über die Rechtsbestimmungen bezüglich des Verfahrens informiert wird. Der Zulassungsschein hat bei der Polizeibehörde zu verbleiben, der Lenker erhält dafür eine Quittung. Ausländische Zulassungsscheine werden in weiterer Folge von der ungarischen Behörde an die ausstellende ausländische Behörde gesendet. Falls während einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass der Lenker oder der Fahrzeughalter eine ungarische Verwaltungsgebühr schuldet, kann dies ebenfalls zur Zurückhaltung des Fahrzeuges führen.
Gebührenfreie Notrufnummern : Ambulanz 104, Feuerwehr 105, Polizei 107
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Ungarn nicht strafbar.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Homepage des ungarischen Tourismusamts
auch in deutscher Sprache
Internet: Ungarische Tourismusamt
