Tunesien (de)
- Hauptstadt:
- Tunis
- Int. Kennzeichen:
- TN
- Sprache
- Arabisch als Amtssprache; Französisch als Bildungs- und Geschäftssprache; berberische Sprachen
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch; in den Touristenzentren auch Deutsch und Italienisch
- Währung:
- 1 tunesischer Dinar (TD) = 1000 Millimes
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, meist zweipolige Stecker, teils auch Sicherheitssteckdosen
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 28.05.2013)
Besondere Hinweise
Partielle Reisewarnung für alle Saharagebiete, erhöhtes Sicherheitsrisiko im Zentrum von Tunis und anderen größeren Städten im Falle von Demonstrationen und Massenansammlungen.
Am 6. Februar 2013 wurde ein hochrangiger Oppositionspolitiker in Tunis ermordet. Daraufhin fand in Tunis eine Großdemonstration statt, das Stadtzentrum von Tunis wurde abgeriegelt. Auch in anderen Städten des Südens gab es Demonstrationen. Der 8. Februar 2013 war ein nationaler Trauertag und es fand ein Generalstreik statt, der von weiteren Ausschreitungen begleitet war. Vor allem in den großen Städten kam es in diesem Zusammenhang zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Sicherheitskräften.
Nach dem Antritt der neuen Regierung Mitte März 2013 hat sich jedoch die im Zusammenhang mit der Ermordung des Oppositionspolitikers gegebene Krisensituation etwas beruhigt. Die Sicherheitslage in Tunesien ist - mit Ausnahme der Saharagebiete und gewisser Gebiete im Landesinneren – besser geworden, hat sich aber noch nicht vollständig stabilisiert. Es ist weiterhin immer wieder mit Protestaktionen und Demonstrationen zu rechnen, bei denen es auch Ausschreitungen geben kann. Es ist daher erhöhte Vorsicht anzuraten.
Das Stadtzentrum von Tunis sowie anderer größerer Städte, wo es immer wieder zu spontanen Demonstrationen und Massenansammlungen kommt, sollte in solchen Fällen gemieden werden.
Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Zu erhöhter Wachsamkeit und Verfolgung der lokalen Medienberichterstattung wird aufgerufen.
Bereits im September 2012 haben in Tunis Demonstrationen vor der amerikanischen Botschaft stattgefunden, die rasch außer Kontrolle gerieten und auch auf die amerikanische Schule übergriffen. Es kam zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und den Sicherheitskräften mit Verletzten und Todesopfern. Sowohl die US-Botschaft als auch die Schule wurden teilweise zerstört, und in weiterer Folge kam es zu Plünderungen.
Partielle Reisewarnung für alle Saharagebiete
Sicherheit
Der für das gesamte Land bestehende Ausnahmezustand wurde bisher nicht aufgehoben. Eine flächendeckende Ausgangssperre gibt es nicht mehr. Es können in einzelnen Städten und Regionen jedoch kurzfristig Ausgangssperren verhängt werden.
Terroristische Anschläge sind nie ganz auszuschließen. Es wird zu erhöhter Aufmerksamkeit insbesondere bei Menschenansammlungen sowie an stark frequentierten Plätzen und touristischen Anziehungspunkten geraten.
Auf Grund der derzeitigen Situation sollten Reisen bis auf weiteres auf die Hauptstadt Tunis und die Touristenorte, einschließlich Djerba, beschränkt bleiben. Reisen in die zentraltunesischen Landesteile sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden.
Die Reisewarnung für die Saharagebiete bleibt aufrecht.
Im Februar 2008 wurden zwei österreichische Touristen von der Terrororganisation "Al-Qaida im islamischen Maghreb" im Grenzgebiet von Tunesien und Algerien entführt.
Da weiterhin mit gewaltsamen Terroraktionen dieser Gruppe in der Maghreb-Region zu rechnen ist (wie kürzlich in Algerien), besteht bei Reisen in die südlichen Sperrzonen in den Grenzgebieten zu Algerien und Libyen und abseits von den Touristenzentren am Rande der Sahara weiterhin ein hohes Entführungsrisiko. Vor Reisen in diese Regionen wird gewarnt.
Auf die Gefahr terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, insbesondere bei Massenveranstaltungen, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige teilnehmen, wird hingewiesen.
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen, sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren
Die fortdauernden Militäraktionen gegen Islamisten im tunesisch-algerischen Grenzgebiet im Westen des Landes haben dazu geführt, dass die Grenze von algerischer Seite geschlossen wurde. Reisen in dieses Gebiet sollten vermieden werden.
Die Sperrzonen im südlichen Grenzgebiet, die nur nach Genehmigung durch die tunesischen Behörden befahren werden können, sind unbedingt zu beachten.
Sollten dennoch Reisen in diese Gebiete unternommen werden, sollten diese aus Sicherheitsgründen nur in Form von geführten Touren mit lokalen Veranstaltern unternommen werden. Unbegleitete Fahrten abseits gesicherter Pisten sollten unbedingt unterlassen werden. Weiters ist zu beachten: Das tunesische Sperrgebiet in der Sahara ist in ein nördliches und in ein südliches Sperrgebiet aufgeteilt. Sowohl für Reisen in das nördliche wie auch in das südliche Sperrgebiet ist die vorherige Genehmigung durch den Gouverneur von Tataouine einzuholen.
Es wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage an Ort und Stelle genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumpflicht: Nein, bei Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
- Visum erhältlich: --
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Ausreise gültig sein, eine darüber hinausgehende Gültigkeitsdauer wird empfohlen, da es andernfalls bei der Ausreise zu Problemen kommen kann
- Cremefarbiger Notpass: Ja, bei Gültigkeitsdauer von mindestens 1 Jahr
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Bei der Einreise mit einem Fahrzeug (Auto, Motorrad und dgl.) wird dieses in den Reisepass des Touristen eingetragen. Bei der Ausreise ohne das Fahrzeug (z.B. nach einem Unfall, Diebstahl) werden von den tunesischen Behörden Steuern in beträchtlicher Höhe gefordert. Bei Unfall mit Totalschaden des eigenen PKWs verlangen die tunesischen Zollbehörden, dass das Auto im Schrottzustand ausgeführt wird. Falls dies seitens des KFZ-Besitzers nicht möglich bzw. nicht erwünscht ist, besteht auch die Möglichkeit, das Auto in Tunesien verschrotten zu lassen.
Es wird empfohlen, immer eine Kopie des Reisepasses mit sich zu führen.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt (ab umgerechnet 1.000 TND, das sind je nach Wechselkurs ca. 617 EUR , es besteht aber Deklarationspflicht). Auch Travellerschecks und Kreditkarten (Visa, Master Card) werden – in beschränktem Maß – angenommen, gelegentlich auch US-Dollar. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 400 Gramm Tabak sowie 1 Liter Alkohol). Hierbei ist zu beachten, dass gewisse Gegenstände (wie z.B. Videokameras) einer Deklarationspflicht unterliegen können. Verbindliche Informationen zu tunesischen Zolleinfuhrbestimmungen können an der tunesischen Botschaft in Wien eingeholt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Zum Rückwechseln der Landeswährung bedarf es der Vorlage einer Wechselbestätigung. Die Ausfuhr von Antiquitäten und archäologischen Fundstücken ist grundsätzlich untersagt. Eine Sondergenehmigung für deren Export ist erforderlich. Zuwiderhandlungen können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Bei der Ausreise aus Tunesien ist in den Duty Free Shops die Bezahlung mit Tunesischen Dinar nicht möglich.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Mediterranes Klima im Norden. In den Sommermonaten (Juni bis September) heiß, von Dezember bis Februar kühl, zum Teil auch kalt, windig und regnerisch. Der Rest des Jahres ist frühlingshaft bis sommerlich warm. Im Süden ist der Einfluss der Sahara vorherrschend.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette oder scharfe Speisen vermeiden. In den Sommermonaten und vor allem kurz vor Beginn der Regenzeit kommt es zu Gelsen- und Fliegenplagen, entsprechende Vorkehrungen sind notwendig.
In der Stadt Tunis herrscht kein Mangel an praktischen Ärzten und an Fachärzten mit guter Ausbildung. Die Ärzteschaft erreicht fast immer europäischen Standard. In größeren Städten sind an die Spitäler Kliniken aller Fachrichtungen angeschlossen, doch sollten diese sowie die medizinische Versorgung auf dem Land nur bei unbedingter Notwendigkeit in Anspruch genommen werden.
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte, da stark chloriert, nicht getrunken werden. Die in Tunesien insgesamt selten vorkommenden Krankheiten (etwa bakterielle Ruhr, Typhus und Paratyphus, Cholera, venerische Erkrankungen und Pilzerkrankungen, Tuberkulose und infektiöse Bindehautentzündung) haben ein Nord-Süd-Gefälle, d.h. sie kommen im Norden kaum, im Süden gelegentlich vor. Für Personen, die nicht zumindest beschränkt tropentauglich sind, ist ein Aufenthalt im Süden Tunesiens im Hochsommer nicht ratsam. Personen mit Asthma- und Bronchialbeschwerden sowie rheumatischen Erkrankungen leiden insbesondere während des Winters unter der hohen Luftfeuchtigkeit. Bei Magen-, Darm- und Gallenleiden, bei denen die Einhaltung einer bestimmten Diät vorgesehen ist, kann es außerhalb der Touristenzonen und großen Städte infolge mangelnder Versorgung zu Schwierigkeiten kommen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Der Abschluss einer Auto/Motorrad-Versicherung bei Einreise mit einem Fahrzeug (z.B. ÖAMTC) für den Fall eines Diebstahls wird angeraten.
Verkehr
In der Stadt gibt es kleine Taxis. Öffentliche Autobusse sind weniger zu empfehlen. Die Eisenbahnverbindungen sind auf einigen Hauptstrecken gut. Überland stehen weiters "taxi louage" (Sammeltaxi) oder Mietwagen (mit oder ohne Fahrer) zur Verfügung. Mietautos aller Kategorien können unkompliziert gleich am Flughafen oder in allen größeren Hotels angemietet werden, allerdings kann es hier zu saisonbedingten Engpässen kommen. Der Zustand der wichtigen Verbindungsstraßen ist gut. Das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer stellt jedoch ein beachtliches Unfallrisiko dar. Bei Autofahrten (Mietauto/eigenes KFZ) sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen.
Bei Reisen mit dem eigenen KFZ ist die grüne Versicherungskarte erforderlich.
Für die Benützung der Autobahnen ist eine geringfügige Maut zu bezahlen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 110 km/h.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Einkaufen: Besondere Vorsicht ist beim Kauf von teureren Souvenirs geboten. Vor allem jedoch beim Kauf von Teppichen sind Betrügereien nicht auszuschließen, sodass ein strenger Preisvergleich und eine Kontrolle der Ware nach Übernahme im Geschäft eindringlich empfohlen werden.
Bei der Bestellung und gleichzeitigen Bezahlung von Teppichen und später erfolgender Lieferung an die Heimatadresse kann es vorkommen, dass die angezahlte Ware überhaupt nicht geliefert wird, oder dass die Qualität nicht den ursprünglichen Vorstellungen und Preisangaben entspricht.
Erfahrungsgemäß ist davon abzuraten, für angeblich dringende wichtige Angelegenheiten flüchtigen Bekannten Geld- oder Sachwerte zu „borgen“, da selbst bei Vorhandensein von Schuldscheinen oder dergleichen die Einbringung fraglich, jedenfalls aber sehr schwierig ist. Desgleichen sollte bei spontanen Einladungen flüchtiger Bekannter nach Österreich Zurückhaltung geübt werden.
Vor Drogenkonsum (selbst geringe Mengen für den persönlichen Verbrauch) wird aufgrund strengster Ahndung durch tunesische Behörden ausdrücklich gewarnt. Homosexualität ist illegal.
Nicht verheiratete Paare können mit einer Haftstrafe von einem Jahr sowie einer Geldstrafe bestraft werden. Homosexualität ist illegal und kann mit einer Gefängnisstrafe von drei Jahren bestraft werden. Für die vorsätzliche Vornahme unzüchtiger Handlungen in der Öffentlichkeit ist eine Haftstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe vorgesehen.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Tunesisches Fremdenverkehrsamt
Opernring 1/R/109, 1010 Wien
E-Mail: office(at)tunesieninfo.at
Fax: 01- 585 3480 - 18
Tel: 01- 585 3480
Tunesisches Fremdenverkehrsamt
in deutscher Sprache
Internet: Tunesisches Fremdenverkehrsamt
Tunisian Tourism Travel Office
in englischer Sprache
Internet: Tunisian Tourism Travel Office
Botschaft der Republik Tunesien
Sieveringerstraße 187
A-1190 Wien
Tel.: 01/ 58 15 281-82
Fax: 01 - 58 15 592
E-Mail: at.vienne(at)aon.at
