Türkei (de)
- Hauptstadt:
- Ankara
- Int. Kennzeichen:
- TR
- Sprache
- Türkisch (Amtssprache); weiters Kurdisch, Arabisch, Griechisch, Armenisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Deutsch und Englisch in den Touristengebieten
- Währung:
- Türkische Lira (TL) = 100 Kurus
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, kontinental-europäische Steckerform
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 17.05.2013)
Besondere Hinweise
Erhöhte Sicherheitsgefährdung
Sicherheit
Es wird empfohlen, sich nicht in der unmittelbaren Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Dörfern aufzuhalten und insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden.
In der Türkei kommt es immer wieder zu Terroranschlägen, die auch Todesopfer fordern. Sicherheitsvorkehrungen auf hohem Niveau signalisieren die angespannte Sicherheitslage im gesamten Land. Von einer erhöhten Anschlagsgefahr in Großstädten und touristischen Zentren ist auszugehen. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist besondere Vorsicht walten zu lassen, die Nähe zu Regierungs- und Militäreinrichtungen ist zu meiden bzw. auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken.
In der Vergangenheit fanden Anschläge im Osten und Südosten der Türkei, aber auch in Ankara, Istanbul und anderen großen Städten sowie in Tourismuszentren des Landes statt.
Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.
Im Osten und Südosten der Türkei kommt es seit mehreren Jahren zu Zusammenstößen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. In den Provinzen Diyarbakır, Hakkari, Şırnak, Siirt und Elazığ wurden mehrere Gebiete befristet zu Sicherheitszonen erklärt. Ein Betreten dieser Zonen ist untersagt. Detaillierte Informationen finden sich auf der Homepage des türkischen Generalstabes.
Von einem Besuch der fünf Provinzen Şirnak, Siirt, Hakkari, Tunceli und Elazığ wird dringend abgeraten. Das türkische Militär ist weiterhin ermächtigt, Schläge aus dem türkisch-irakischen Grenzgebiet gegen Stellungen der PKK im Nordirak durchzuführen. Daher wird auch von Reisen in dieses Grenzgebiet dringend abgeraten.
Zusätzlich zur erhöhten Gefahr von Terroranschlägen hat sich die allgemeine Sicherheitssituation in Istanbul und anderen Städten verschlechtert. So wurden in der Vergangenheit auch österreichische TouristInnen vermehrt Opfer dieser erhöhten Kriminalität. Es wird vor allem vor Diebstählen und Raubüberfällen in Istanbul gewarnt. Aufgrund des starken Anstiegs der Kriminalität haben mehrere Generalkonsulate die Sicherheit von Istanbul heruntergestuft. AutotouristInnen in Istanbul wird empfohlen, ihren PKW immer an einem bewachten Parkplatz oder in einer Garage abzustellen. Ferner ist es für Frauen nicht empfehlenswert, Handtaschen zu tragen, sondern sich Gürteltaschen umzuschnallen. Vorsicht ist für Frauen geboten, die alleine oder in weiblicher Begleitung in Istanbul oder anderen Städten, aber auch in ländlichen Regionen, an Ausgrabungsstätten, etc. ausgehen. Um die Gefahr von sexuellen Übergriffen auf Reisende in Touristenzentren bestmöglich abzuwenden, wird die Respektierung ortsüblicher Traditionen unter anderem bei der Wahl der Bekleidung dringend angeraten. In allen Fällen wird empfohlen, den Reisepass beim Ausgehen nicht mitzunehmen, sondern im Hotel zu lassen. Statt des Reispasses sollte eine Visitenkarte des Hotels, auf der der Name des Hotelgastes vermerkt ist, und eine Fotokopie des Reisepasses mitgeführt werden. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden. Ebenso sollte vom Tragen wertvoller Schmuckgegenstände abgesehen werden. In allen guten Hotels kann ein Zimmersafe gemietet werden, in dem Reisepass, Flugticket, Schmuck und Bargeld aufbewahrt werden kann. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch illegaler Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden kann. Von der Mitnahme von anvertrauten Paketen wird daher dringendst abgeraten.
Generell besteht in mehreren Regionen der Türkei (Südosten, Bosporus-Region) erhöhte Erdbebengefahr. Entsprechende Hinweise wären zu beachten.
Eine Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche, vor allem in Hinblick auf die Bekleidung und insbesondere beim Besuch von Moscheen ist angebracht. Dies gilt in hohem Maße für ländliche Gebiete außerhalb der klassischen Tourismuszonen.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einer erhöhten Sicherheitsgefährdung begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe.
- Visum erhältlich: Die Türkei hat mit dem 17. April 2013 ein neues elektronisches Visavergabesystem (E-Visa) eingeführt. ÖsterreicherInnen, die einen gültigen Reisepass besitzen (beachten Sie bitte die unter „Passgültigkeit“ angeführte notwendige Gültigkeitsdauer), können ihr Visum für Tourismus und Geschäftsreisen anstatt bei der Einreise an der Grenze bereits vor Reisebeginn online beantragen und ausdrucken. Falls Sie die Möglichkeit des e-Visums nutzen, müssen Sie sich nicht beim Visaschalter an der Grenze anstellen. Die elektronische Beantragung kann über das „Electronic Visa Application System“erfolgen. Weitere Informationen zum e-Visum finden Sie auf der Homepage des türkischen Generalkonsulats in Wien.
Nach wie vor ist auch der Visaerhalt bei Einreise (EUR 15,-) möglich. Das Visum kann anstatt in Euro-Währung auch mit GBP 10,- (Britischen Pfund Sterling) oder USD 20,- (US-Dollar). bezahlt werden. Es wird empfohlen, die entsprechende Summe genau abgezählt bereitzuhalten. Reisende, die nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftsreisen in die Türkei einreisen (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten), wird an den Grenzen KEIN Visum ausgestellt. Auch ist in diesen Fällen keine e-Visa Registrierung möglich. Dieses muss vor Reiseantritt an der zuständigen türkischen Vertretungsbehörde beantragt werden. Ein Touristenvisum erlaubt grundsätzlich einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bei mehrmals möglicher Einreise. Eine Verlängerung im Land ist grundsätzlich möglich.
- Reisedokumente: Reisepass; Achtung: Staatsangehörige einiger europäischer Staaten (z.B. Bundesrepublik Deutschland und Schweiz) können mit einem Personalausweis in die Türkei einreisen, für österreichische Staatsbürger ist das nicht möglich.
- Passgültigkeit: Österreichern wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt. Da der Reisepass nach Ablauf des Visums noch mindestens 90 Tage gültig sein muss, wird bei Einreise eine noch mindestens sechsmonatige Gültigkeitsdauer des österreichischen Reisepasses empfohlen.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert. Allerdings ist das e-Visa System bei Notpässen nicht anwendbar. Inhaber österreichischer Notpässe müssen das für die Einreise benötigte Visum vor Reisebeginn an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg bzw. Bregenz beantragen, da Inhabern von Notpässen KEIN Visum an der Grenze ausgestellt werden darf. Betroffene Personen werden in Schubhaft genommen und mit dem nächsten Flugzeug ins Heimatland zurückgesandt. Es ist damit zu rechnen, dass die Ausstellung des Visums mindestens 2-3 Tage dauern kann. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird, da es andernfalls zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Reisenden, deren Reisepässe keinen Platz für die erforderlichen Kontrollstempel anlässlich der Ein- und Ausreise aufweisen, wird die Einreise in die Türkei verwehrt.
Laut Information der zuständigen türkischen Behörden ist für die Einreise von minderjährigen österreichischen Staatsbürgern in die Türkei – alleinreisend oder in Begleitung von Personen, die nicht die Erziehungsberechtigten sind – keine Vorlage von weiteren Bestätigungen oder Dokumenten außer einem gültigen Reisepass notwendig.
Einreise mit dem KFZ:
Wenn man mit dem KFZ (PKW/Motorrad) einreist, wird das Fahrzeug im Pass des Fahrers eingetragen. Die Ausreise aus der Türkei ist dann auch nur mehr mit diesem KFZ möglich. Im Schadensfall muss entweder die Reparatur des KFZ abgewartet werden, oder ein Abschleppservice über die Grenze organisiert werden.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/ Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Österreich ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine KFZ-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.
Einreise mit dem Boot/Yacht:
Österreicher, die mit einem Boot in die Türkei einreisen, sollten vorab bei der zuständigen türkischen Vertretung in Österreich ein Visum beantragen. Die Erteilung eines Visums über die jeweiligen türkischen Hafenbehörden ist zwar grundsätzlich möglich jedoch kompliziert und langwierig.
Es wäre darauf zu achten, das Transitlog, zusammen mit den für die Ein- und Ausreise benötigten Formularen „Y1“ und „Y2“ (werden von türkischen Hafenbehörden ausgestellt), auf türkischen Gewässern mitzuführen!
Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Für nähere Informationen sollte noch vor Reiseantritt die See-, Zoll- und Grenzdirektion ISTANBUL kontaktiert werden:
Rihtim Cad. Cinili Han No:45
Karaköy/ Istanbul
Tel: (+90) 0212 377 32 00
Fax: (+90) 0212 243 50 56
e-mail: istgumbm(at)gumruk.gov.tr
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel ist in den meisten Hotels möglich, weiters in Banken und Wechselstuben. Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Außerdem können bei vielen Bankomat-Automaten mit österreichischen Bankomatkarten Geldbeträge in der Landeswährung abgehoben werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 7x7 cl bzw. 5x1 l Alkohol, wobei die Getränkesorten gemischt sein müssen). Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden, um spätere Probleme zu vermeiden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000 USD möglich (für höhere Beträge muss die Einfuhr nachgewiesen werden). Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) ist striktest untersagt. Bei ethnografischen Gegenständen (z.B. Teppiche, Kelims u. ä.) sollte im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden. Es ist ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder von „Händlern“ gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine auszuführen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen Fällen bereits geschehen ist.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Entsprechend der topographischen Vielfalt des Landes ist das Klima je nach Gebiet stark unterschiedlich. Nach Osten wird das Klima immer rauer. Die Schwarzmeerküste ist niederschlagsreich und verhältnismäßig kühl. An der ägäischen Küste und an der Mittelmeerküste herrscht mediterranes Klima mit hohen Temperaturen, vor allem an der türkischen Südküste im Hochsommer. In Ankara und im anatolischen Hochland typisch kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Gesundheit
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte möglichst nicht getrunken werden. Vom Verzehr von rohem oder halbrohem Fleisch ist dringend abzuraten. Vorsicht ist bei Faschiertem und bei offener Eiscreme geboten. Frischer Fisch sollte im Landesinneren (wegen der langen Transportwege) nur im Winter gegessen werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Nur in den großen Städten sind einige Universitätskrankenhäuser und große Spitäler nach dem neuesten Stand eingerichtet, die medizinische Primärversorgung kann jedoch allgemein als ausreichend angesehen werden. Die sekundäre und postoperationelle Versorgung ist dagegen oft sehr mangelhaft und zwar aufgrund der sanitären Zustände in den Spitälern und der Hygienestandards, die nicht dem westlichen Standard entsprechen. Die Situation in den Privatkliniken, vor allem in der Hauptstadt und in Istanbul, ist besser. Mit zunehmender Entfernung von den Zentren nimmt die Qualität der medizinischen Versorgung ab. Das Österreichische St. Georgs-Krankenhaus in Istanbul wird von österreichischen Ordensschwestern geführt. Apotheken sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
In jüngster Zeit wird auch in den großen Städten (Ankara, Istanbul) ein vermehrtes Auftreten von Typhus, Krim-Kongo-Fieber (von Zecken übertragen) und der Schweinegrippe berichtet.
Personen, die bestimmte Medikamente dauernd nehmen müssen, wird empfohlen, diese oder zumindest eine Liste der Inhaltsstoffe mitzunehmen, da in der Türkei vielfach nur Generika oder Medikamente mit anderen Bezeichnungen erhältlich sind.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Das Sozialversicherungsabkommen Türkei - Österreich wurde im Oktober 1999 unterzeichnet. Mit einem vom österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten, zwischenstaatlichen Betreuungsschein ist daher die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in staatlichen Spitälern der türkischen Sozialversicherung möglich. In den meist wesentlich besseren privaten Kliniken sind Behandlungskosten grundsätzlich sofort zu begleichen. Sie können nach der Reise bei der jeweiligen staatlichen oder privaten Krankenkasse zur (teilweisen) Refundierung eingereicht werden.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und für einen allfälligen Heimtransport wird aber dringend nahegelegt, da ausländische Touristen sehr oft in die vom medizinischen Betreuungsstandpunkt besseren Privatkliniken eingewiesen werden. Eine Zusatzversicherung ist vor allem auch für Krankenrückholtransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden, sehr ratsam.
Verkehr
Gut ausgebautes Straßen- und Flugnetz. Das Eisenbahnnetz ist schwach ausgebaut und die Reisegeschwindigkeit (mit Ausnehme einzelner Strecken, z.B. Ankara-Eskişehir) niedrig. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Grüne Versicherungskarte ist verpflichtend, ansonsten muss eine Haftpflichtversicherung an der Grenze abgeschlossen werden. Es gelten 0,5 Promille (für PKW ohne Anhänger, sonst 0,0 Promille). Die Straßenverkehrsregeln entsprechen den österreichischen, werden aber außerordentlich häufig missachtet, weswegen äußerste Vorsicht und defensives Fahren, besonders nachts, geboten sind.
Nach dem Verlust des österreichischen Führerscheines ist die Ausreise per PKW aus der Türkei problemlos möglich, wenn eine polizeiliche Verlustanzeige vorgewiesen wird. Im Land ist das Fahren für maximal 6 Monate erlaubt.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Besondere Vorsicht ist bei geführten Shoppingtouren geboten, da in letzter Zeit wiederholt Beschwerden über unrealistisch hohe Preise (vor allem bei Teppichen und Schmuck, etc.) bekannt wurden. Laut türkischem Konsumentenschutzgesetz besteht eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen bei nachgewiesenen Mängeln. Im Falle überhöhter Preise wäre ein entsprechendes Schätzgutachten vorzulegen.
Auch kam es im Zusammenhang mit diversen Einkäufen nach der Rückkehr nach Österreich zu weiteren telefonischen Betrugsversuchen (Einforderung von angeblich noch offenen Zollgebühren oder Steuern).
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar aber gesellschaftlich nur in sehr geringem Maß akzeptiert.
Für an einem Immobilienerwerb in der Türkei interessierte Österreicher wurde von der Türkischen Botschaft in Wien ein "Leitfaden für Ausländer zum Erwerb von Immobilien in der Türkei" übermittelt.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
