Tschad (de)
- Hauptstadt:
- N'Djamena
- Int. Kennzeichen:
- TD
- Sprache
- Französisch, Arabisch, einheimische Sprachen
- Währung:
- 1 CFA-Franc (CFAF) = 100 Centimes (c)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 15.05.2013)
Besondere Hinweise
Auf Grund der Mali-Hilfe einiger ECOWAS-Mitgliedsstaaten (Mitgliedsstaaten derzeit: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo) aber auch anderer afrikanischer Staaten (wie Tschad), kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesen Staaten zu Vergeltungsmaßnahmen/-anschlägen von terroristischen Gruppen kommt.
Partielle Reisewarnung!
Vor Reisen in den Norden, Osten und Südosten (insb. der Grenzregion zu Sudan) des Landes wird aufgrund der weiterhin bestehenden erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken gewarnt.
Die Lage ist gespannt und unsicher und kann sich innerhalb kürzester Zeit verschlechtern. Generell besteht landesweit ein hohes Risiko, auf Überlandfahrten Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. In allen ehemaligen Kampfzonen besteht zudem das Risiko von Blindgängern und Minenfeldern.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Sollten Sie in Kenntnis dieser Gefährdungslage reisen wollen, raten wir Ihnen zu besonderer Vorsicht, da sich die Sicherheitslage ohne vorangegangene Warnungen verschlechtern kann. Es wird die Verwendung von Sicherheitsfirmen empfohlen.
In Not geratenen österreichischen Staatsbürgern kann nur in eingeschränktem Umfang konsularische Hilfe geleistet werden.
In mehreren Bezirken des Landes, insbesondere im Südosten, wird vor einer Meningitis-Epidemie gewarnt, nachdem mehrere hundert Erkrankungen gemeldet und mehrere Todesfälle amtlich verzeichnet wurden.
Cholera - Warnung: 2011 wurden mehr als 10.000 Cholera-Fälle mit mehr als 300 Todesfällen registriert.
Sicherheit
Partielle Reisewarnung!
Vor Reisen in den Norden, Osten und Südosten (insb. der Grenzregion zu Sudan) des Landes wird aufgrund der weiterhin bestehenden erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken gewarnt.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Tschad in Berlin
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Keine Angaben
- Cremefarbiger Notpass: Keine Angaben
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden.
Österreichischen Staatsbürgern, die sich in die Republik Tschad begeben müssen, wird empfohlen, dies vorher bei der
Österreichischen Botschaft Abuja
Plot 9, Usuma Street, Maitama – Abuja / Nigeria
Telefon:(+234) 0706 418 32 26
E-Mail: abuja-ob(at))bmeia.gv.at
anzumelden.
Einfuhr
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Sollten Sie aktuelle Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Vertretungsbehörde des Tschad erfragen.
Ausfuhr
Aktuelle devisenrechtliche Informationen müssen Sie direkt bei der nächstgelegenen Vertretungsbehörde des Tschad erfragen. Es sind keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Im Süden des Landes herrscht ein tropisches, feuchtes Klima mit hohen Niederschlägen. Im Norden herrscht Wüstenklima mit großen täglichen Temperaturunterschieden und extrem seltenen Niederschlägen.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Es ist speziell auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Leitungswasser sollte, wenn überhaupt, nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Nur der Konsum von Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Auf die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Gemüse angeraten. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Sollte eine Einreise in die Republik Tschad unternommen werden müssen, wird empfohlen, mit ihrem Reise-Versicherungsanbieter vorab abzuklären, ob hierfür überhaupt Versicherungsschutz besteht. Krankentransportflüge sind nicht durchführbar, da üblicherweise keine Landeerlaubnis für zivile Luftfahrtunternehmen erhältlich ist.
Verkehr
Bei Einreise mit dem PKW sind Führerschein, (internationaler Führerschein empfohlen), Zulassung, internationale Versicherungskarte sowie eine Fahrerlaubnis für das Kraftfahrzeug mitzuführen. Diese Fahrerlaubnis wird von den Zollbehörden an den Grenzübergangsstellen im Tschad erteilt.
Die Straßen befinden sich generell in schlechtem Zustand.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Flughäfen, öffentlichen Gebäuden und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Homosexualität ist ein Straftatbestand.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
