Tschad (de)
- Hauptstadt:
- N'Djamena
- Int. Kennzeichen:
- TD
- Sprache
- Französisch, Arabisch, einheimische Sprachen
- Währung:
- 1 CFA-Franc (CFAF) = 100 Centimes (c)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
REISEWARNUNG !
Von Reisen in den Tschad wird abgeraten, da Aufenthalte in weiten Teilen des Landes – insbesondere im Norden, Osten und Südosten – weiter mit erheblichen Risiken verbunden sind. Ausländer werden in diesen Gebieten häufig gezielt Opfer von Entführungen zur Lösegelderpressung.
Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten.
Die Lage ist gespannt und unsicher und kann sich innerhalb kürzester Zeit verschlechtern. Generell besteht landesweit ein hohes Risiko, auf Überlandfahrten Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. In allen ehemaligen Kampfzonen besteht zudem das Risiko von Blindgängern.
Jeder, der sich in ein Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vorab zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Sollten Sie in Kenntnis dieser Gefährdungslage reisen wollen, raten wir Ihnen zu besonderer Vorsicht, da sich die Sicherheitslage ohne vorangegangene Warnungen verschlechtern kann. Es wird die Verwendung von Sicherheitsfirmen empfohlen.
In Not geratenen ÖsterreicherInnen kann nur in eingeschränktem Umfang konsularische Hilfe geleistet werden.
CHOLERA-WARNUNG
2011 wurden mehr als 10.000 Cholera-Fälle mit mehr als 300 Todesfällen registriert.
Den in der Republik Tschad lebenden Österreichern, und Österreicher welche sich aus anderen Gründen noch in der Republik Tschad aufhalten, wird dringend angeraten, das Land zu verlassen.
In Not geratenen Österreichern kann, solange sie sich auf dem Staatsgebiet der Republik Tschad befinden, keine konsularische Hilfestellung geleistet werden. Die Österreichische Botschaft in Abuja / Nigeria, welche – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – derzeit die konsularischen Aufgaben für die Republik Tschad wahrnimmt, kann Österreichern, die in Tschad in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang Hilfestellung leisten.
Eine Gelbfieber-Impfung ist von den tschadischen Behörden vorgeschrieben. Wegen weiterer Impfungen wird empfohlen, ein tropenmedizinisches Institut zu kontaktieren.
Sollte trotz bestehender Reisewarnung eine Einreise in die Republik Tschad unternommen werden müssen, wird empfohlen mit ihrem Reise-Versicherungsanbieter vorab abzuklären, ob hierfür überhaupt Versicherungsschutz besteht. Krankentransportflüge sind nicht durchführbar, da üblicherweise keine Landeerlaubnis für zivile Luftfahrtunternehmen erhältlich ist.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Sicherheit
Am 01.02.2008 Kämpfe nördlich der Hauptstadt NDJAMENA. Das öffentliche Leben kam zum Erliegen. Es wird empfohlen, derzeit keine Reisen in den TSCHAD zu unternehmen.
Einreise
Die Republik Tschad hat seit 2006 keine für Österreich zuständigen Vertreter akkreditiert. Österreichische Staatsbürger, die eine Einreise in die Republik Tschad beabsichtigen, können sich an die Botschaften der Republik Tschad in Berlin, Brüssel oder Paris wenden, um eine Abklärung der Einreiseformalitäten zu erlangen.
Österreichischen Staatsbürgern, die sich in die Republik Tschad begeben müssen, wird empfohlen, dies vorher bei der
Österreichischen Botschaft Abuja
Plot 9, Usuma Street, Maitama – Abuja / Nigeria
Telefon:(+234) 0706 418 32 26
Fax: (+234/9) 461 2715
abuja-ob(at))bmeia.gv.at
anzumelden.
Einfuhr
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Sollten Sie aktuelle Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Vertretungsbehörde des Tschad erfragen.
Ausfuhr
Aktuelle devisenrechtliche Informationen müssen Sie direkt bei der nächstgelegenen Vertretungsbehörde des Tschad erfragen. Es sind keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Es ist speziell auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.
Impfungen
Bei der Einreise ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) weiters eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Aufgrund des ganzjährig hohen Malariarisikos wird Malariaprophylaxe für das ganze Land angeraten.
Versicherung
Sollte eine Einreise in die Republik Tschad unternommen werden müssen, wird empfohlen, mit ihrem Reise-Versicherungsanbieter vorab abzuklären, ob hierfür überhaupt Versicherungsschutz besteht. Krankentransportflüge sind nicht durchführbar, da üblicherweise keine Landeerlaubnis für zivile Luftfahrtunternehmen erhältlich ist.
Verkehr
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein (zwischenstaatlicher Führerschein empfohlen) und die Zulassung mitzuführen. Die Straßen befinden sich generell in schlechtem Zustand.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Außenministerium weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
