Syrien (de)
- Hauptstadt:
- Damaskus
- Int. Kennzeichen:
- SY
- Sprache
- Arabisch, Kurdisch, Armenisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, gelegentlich Französisch
- Währung:
- 1 Syrisches Pfund (SP)= 100 Piaster
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +1 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- Fast im ganzen Land bereits 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom (die Spannung schwankt jedoch in der Praxis stark, es empfiehlt sich daher für empfindliche Geräte der Einsatz von Stabilisatoren); mitteleurop. Steckerformen sind üblich, jedoch nicht überall
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 19.06.2013)
Besondere Hinweise
Die Österreichische Botschaft in Damaskus ist – sofern es die Sicherheitslage erlaubt – geöffnet. Konsularische Leistungen sind nur sehr eingeschränkt möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie die Botschaft unter der Bereitschaftsdienstnummer +963/944621252.
Reisewarnung!
Den in Syrien lebenden Österreichern wird weiterhin mit Nachdruck und dringend empfohlen das Land zu verlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Notfall keine oder nur sehr eingeschränkte Unterstützung gewährt werden kann.
Der Konflikt hat sich zu einem Bürgerkrieg entwickelt. Es kommt auch in Damaskus und Aleppo laufend zu Kampfhandlungen. Neben der latenten Gefahr von Entführungen besteht das Risiko jederzeit in bewaffnete Auseinandersetzungen zu geraten.
Es wird dringend empfohlen, sich von Demonstrationen, größeren Menschenansammlungen und Schauplätzen von Polizei- und Militäreinsätzen fernzuhalten.
Bei einem Aufenthalt in der Nähe Demonstrationen oder Menschenansammlungen besteht – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – die erhöhte Gefahr einer Festnahme durch die syrischen Sicherheitsbehörden. Eine konsularische Hilfestellung ist in derartigen Fällen meist nur sehr eingeschränkt möglich.
Aus diesem Grund wird auch von Foto- oder Videoaufnahmen von Demonstrationen und Kundgebungen dringendst abgeraten. Foto- oder Videoaufnahmen sind generell nicht empfehlenswert.
Landesweit wurden zahlreiche Checkpoints eingerichtet. Überlandstraßen und Autobahnen werden zeitweise gesperrt; Der internationale Flughafen Damaskus ist derzeit nur eingeschränkt in Betrieb. Die Zufahrtsstraßen sind nicht gefahrlos passierbar
Das Mitführen eines Identitätsausweises (Reisepass, Personalausweis etc.) außer Haus ist unbedingt erforderlich.
Sicherheit
Derzeit besteht für Syrien eine Reisewarnung. Vor Urlaubs- und Geschäftsreisen nach Syrien wird gewarnt.
ÖsterreicherInnen in Syrien wird empfohlen, sich mit der Österreichischen Botschaft Damaskus in Verbindung zu setzen.
Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen/Militärpersonal, zivilen Behörden sowie großen Infrastrukturanlagen (Flughäfen, Bahnhöfen, Hafenanlagen, Kraftwerken, Staudämmen, Brücken etc.) ist strengstens verboten.
Ebenso wird dringend empfohlen, sich von allen Demonstrationen, größeren Menschenansammlungen und Schauplätzen von Polizei- und Militäreinsätzen fernzuhalten.
Raubüberfälle auf/Entführungen von Touristen sind bisher selten, Taschendiebstähle ebenfalls – in Bereichen dicht gedrängter Menschenansammlungen (z.B. Soukhs/Einkaufszentren, Passkontrollen, Bank-, Bus-, Flug-, Bahn- und Reisebüroschalter) sollte man die auch in Europa üblichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Reisepässe (inkl. die Seite mit dem Visum) und andere Personaldokumente sollten kopiert und an einem sicheren Ort (jedenfalls getrennt von den Originalen!) aufbewahrt werden. Bei grenzüberschreitenden Fahrten sollte das eigene Gepäck nicht aus den Augen gelassen werden und keinesfalls fremdes Gepäck mitgenommen werden.
Es wird empfohlen, sich auf die lokalen (islamischen, christlichen und sonstigen) Sitten und Gebräuche einzustellen und diese zu respektieren. Dies gilt insbesondere in Bezug auf dezente, unprovokative Kleidung (keine Shorts, keine Mini-Röcke, keine ärmellose Oberbekleidung), das Fotografieren von Menschen und die Diskussion von kontroversiellen sozialen, religiösen und politischen Themen mit der lokalen Bevölkerung. Auf diesbezügliche Tipps in einschlägigen Reiseführern wird eindringlich hingewiesen.
Einreise
- Visumspflicht: ja
- Visum erhältlich: Syrische Botschaft Wien, Daffingerstrasse 4, 1030 Wien
- Reisedokumente: gültiger Reisepass
- Passgültigkeit: bei Einreise noch ein Monat
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Die Beantragung eines Visums anlässlich der Grenzkontrolle in Syrien ist nur beschränkt möglich.
Eine Einreise nach Syrien ist unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich nicht möglich:
- Israelischer Einreisestempel im Reisepass
- Israelisches Visum im Reisepass
- Ausreisestempel einer ägyptischen Behörde an einer Grenzstelle zu Israel im Reisepass
- Ausreisestempel einer jordanischen Behörde an einer Grenzstelle zu Israel im Reisepass
Österreichischen Staatsbürgern mit einem Geburtsort in Israel kann die Einreise ebenfalls verweigert werden.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Ausreise
Seit 01.01.2009 ist eine Ausreisesteuer von SYP 1.500,-- (= ca. EUR 24,--) bei Ausreise mit dem Flugzeug (derzeit nur eingeschränkt möglich) bzw. SYP 500,-- (= ca. EUR 8,--) bei Ausreise auf dem Landweg zu bezahlen. Die Bezahlung hat bar in Landeswährung zu erfolgen; Fremdwährungen und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Seit Juni 2009 ist die Ausreisesteuer für die Ausreise am Flughafen meist schon im Ticketpreis inkludiert.
Einfuhr
Für Ausländer gilt derzeit eine unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (Deklarationspflicht ab Beträgen über USD 5.000,-- anlässlich der Einreise, insbesondere dann, wenn der Betrag wieder ausgeführt werden soll).
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Landeswährung (SYP) oder Fremdwährung (USD oder EUR) in bar (auch kleine Scheine mitnehmen!). Das Wechseln von Bargeld ist nur in Banken, in offiziellen Wechselstuben und Hotels erlaubt. Der Bargeldwechsel am Schwarzmarkt ist verboten. Bargeld kann nur noch in Landeswährung umgewechselt werden, der Umtausch in eine Fremdwährung (z. B. EUR in USD) ist nicht mehr möglich.
Die gängigen Kredit- und Bankomatkarten (Visa, Mastercard etc.) funktionieren wegen der Sanktionen gegen Syrien nicht mehr. Mit ausländischen Karten kann daher auch an Bankomaten kein Geld behoben werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden – dazu gehören 200 Zigaretten, 25 Zigarren oder 250 Gramm Tabak sowie 1,5 Liter Alkohol.
Die Mitnahme von Fotoapparaten und Kleinkameras für den privaten, touristischen Gebrauch ist ohne spezielle Genehmigung erlaubt. Der Import jeglicher anderer elektronischer Geräte (vor allem von Aufzeichnungsgeräten wie professionelle Film- und Videokameras, Tonbandgeräten, Mikrofonanlagen, Licht- und Soundsystemen etc.) nach Syrien ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wäre vor der Abreise nach Syrien über die Syrische Botschaft Wien von den syrischen Zentralstellen einzuholen. Mit einer mehrwöchigen Erledigungsdauer und Verzögerungen bei der Ein- und Ausreise ist wegen der Zollformalitäten zu rechnen.
Die Einfuhr und der Gebrauch von GPS-Navigationsgeräten sind generell nicht gestattet.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme einer Fremdwährungssumme von über USD 5.000,-- ist nur bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt, ausgenommen (archäologische) Kunstgegenstände.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Landesinnere hat kontinentales Klima mit heißen, trockenen Sommern und verhältnismäßig kühlen, niederschlagsarmen Wintern. In den Küstenregionen Mittelmeerklima mit warmen, feuchten Sommermonaten. Im Wüstengebiet (Palmyra) Wüstenklima mit starken Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht. Typisch für Damaskus sind heiße Wüstenwinde (Chamsin), die häufig im Frühsommer auftreten und die Stadt mit feinem Staub bedecken.
Gesundheit
Die ärztliche Versorgung erreicht zum Teil nicht europäischen Standard. Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung ist bei leichteren Erkrankungen jedoch ausreichend. Lokal produzierte Medikamente sind in der Regel problemlos erhältlich. Bei sorgfältiger Ausschaltung der Infektionsrisiken (Bluttransfusionen, Prostitution, Drogenmissbrauch) besteht gegenüber Österreich keine erhöhte Aids-Gefahr.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab. Klimatische Belastungen treten besonders von circa Mitte Mai bis Ende August in Erscheinung, wenn der heiße Wüstenwind (Chamsin) einfällt. Es kommt in dieser Zeit häufig zu Hautausschlägen und Entzündungen der Augenbindehaut.
Die hygienischen Bedingungen entsprechen durchwegs nicht dem europäischen Standard. Das gilt insbesondere für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Lebensmitteln und Trinkwasser in Geschäften, Hotels und Restaurants. Vor allem zu Beginn eines Aufenthaltes erscheint Vorsicht beim Essen geboten. In Restaurants soll auf Salate, ungeschältes Obst und nicht vollständig durchgebratenes oder gekochtes Fleisch und Fisch gänzlich verzichtet werden. Insbesondere im Landesinneren ist sehr große Vorsicht beim Verzehr von Fisch geboten. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Hinsichtlich bestehender Tropenkrankheiten entspricht Syrien subtropisch/tropischen Ländern. Dies gilt besonders für Krankheiten des Darmes als Folge von Infektionen mit Parasiten, Bakterien und Viren. Es kommt zu heftigen, bis zu einer Woche dauernden Brechdurchfällen. In einigen Flüssen und Seen Syriens tritt Bilharzia, eine fast nicht zu heilende Krankheit, auf. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die sowohl regelmäßig benötigte Arzneimittel, als auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung mitzuführen. An der Grenze muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (ca. USD 40,--, gültig für ein Monat) und eine Abgabe (ca. USD 70,--, bei Mitführen eines Carnet de Passage ca. USD 30,--) entrichtet werden. Bei der Einreise wird eine temporäre Fahrerlaubnis ausgestellt. Für Dieselfahrzeuge muss bei der Einreise eine zusätzliche Genehmigung (gültig bis zu vier Wochen) beantragt werden. Die Kosten pro Woche betragen für die Genehmigung ca. USD 125,--.
Das Anpassen an syrisches Verkehrsgeschehen wird einiger Zeit bedürfen – mitteleuropäische Maßstäbe sollten nicht angelegt werden. Bei Nachtfahrten – so diese nicht zu vermeiden sind – wird aufgrund nicht oder nur sehr schlecht beleuchteter Fahrzeuge und Fuhrwerke zu höchster Vorsicht geraten.
Lokal Taxis und Mietwagen:
Aus den oben genannten Gründen ist die Anmietung eines Leihautos ohne Fahrer nicht empfehlenswert, noch dazu wo Leihautos mit Fahrer relativ preisgünstig sind. Taxis sind leicht zu bekommen und billig. Vor der Fahrt sollte geprüft werden, ob Taxameter eingebaut sind, sonst sollte der Fahrpreis ausgehandelt werden. Bei Taxis neuerer Bauart sind Taxameter vorhanden, die aber oft nicht korrekt funktionieren. Bei innerstädtischen Taxifahrten sollte man sich den Weg zum gewünschten Ziel im Hotel oder anderswo aufschreiben lassen oder sich an in der Nähe befindlichen bekannten touristischen Einrichtungen orientieren, da Straßennamen so gut wie unbekannt sind.
Busse:
In Syrien bestand bis zum Ausbruch der Krise ein gut funktionierendes und dichtes Überlandverkehrssystem mit Reise- und Minibussen, das die größeren städtischen Zentren untereinander und mit den umliegenden Gebieten verband. Das Vorhandensein von Busverbindungen hängt von der jeweiligen Sicherheitslage und lokalen Kampfhandlungen ab.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen gelten in Syrien als illegal.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Die Botschaft bietet gerne die Möglichkeit an, bei einer Reise nach Syrien die Reisepassdaten und die Unterkunftsadresse bei der Botschaft zu hinterlegen. Anschrift der Botschaft: Mezze, Villas-Est, Rue Farabi 1 (Immeuble Mohamed Naim Dekar), Damaskus,
Tel.: (00963/11) 613 80 100, 613 98 300,
Fax: (00963/11) 611 6 734, Email: damaskus-ob(at)bmeia.gv.at
