Suriname (de)
- Hauptstadt:
- Paramaribo
- Int. Kennzeichen:
- SR
- Sprache
- Niederländisch, Sranang Tongo (Taki-Taki), Saramaccan
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Suriname Dollar (SRD) = 100 cents (c)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -4 h
- Elektrischer Strom:
- 110/220 Volt, 60 Hertz
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem in Paramaribo kann es zu Diebstählen und Raubüberfällen kommen. Von nächtlichen Spaziergängen wird abgeraten. Der Stadtteil Palm Garden ("Palmentuin") in Paramaribo gilt insbesondere nach Einbruch der Dunkelheitals besonders gefährlich und sollte daher gemieden werden. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden. Die Mitnahme und separate Aufbewahrung von Fotokopien wichtiger Dokumente wird empfohlen.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Taxis sollten möglichst von Hotels organisiert werden. Die Polizeipräsenz außerhalb von Paramaribo ist sehr gering.
Bei Reisen ins Landesinnere wurden gelegentlich Touristen überfallen. Im Landesinneren sind Rettungsdienste kaum verfügbar.
Einreise
- Visumspflicht: Ja
- Visum erhältlich: bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde in Amsterdam oder in Brüssel
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: mind. 6 Monate bei der Einreise
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert, der Pass muss bei der Einreise mind. 6 Monate gültig sein
- Miteintragung von Kindern: wird bis zum 12. Lebensjahr akzeptiert; Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von April bis August mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit. Das Wetter ist tropisch-feucht mit milden Küstenwinden.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten allen Reisenden zu empfehlen). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Hepatitis B. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Die medizinische Versorgung entspricht bei weitem nicht dem europäischen Standard.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Taxis, Mietwagen. Der internationale oder nationale Führerschein muss von der lokalen Polizeibehörde gestempelt werden. Achtung: In Suriname herrscht Linksverkehr.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Zu Suriname liegen derzeit keine Informationen über strafrechtliche Bestimmungen bezüglich Homosexualität vor.
Drogenkonsum und Drogenhandel, auch in geringen Mengen, werden strengstens bestraft.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
