Südsudan (de)
- Hauptstadt:
- Juba
- Int. Kennzeichen:
- SS
- Sprache
- Englisch, alle einheimischen Sprachen gelten als Amtssprache
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Arabisch
- Währung:
- südsudanesische Pfund
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- + 1
- Elektrischer Strom:
- 220 - 240 Volt/50 Hertz; zweipoliger Stecker, starke Stromschwankungen, häufige Stromausfälle (Anmerkung: derzeit gibt es keine Informationen, dass eine Änderung eingetreten ist bzw. geplant wird). Es gibt keine flächendeckende Stromversorgung.
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 15.01.2013)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Reisewarnung! (seit 24.04.2012)
Vor Reisen in den Südsudan wird gewarnt.
Nach der am 9. Juli 2011 erfolgten Unabhängigkeit des Südsudans vom Sudan und der unmittelbar erfolgten Anerkennung des neuen Staates durch die Regierung in Khartum hat sich die Lage zwischen dem Sudan und dem Südsudan politisch neuerlich verschärft. Derzeit kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen in der Grenzregion.
Geplante Reisen in den Südsudan sollten bis auf Weiteres verschoben und die Entwicklung der Lage abgewartet werden.
Weite Teile des Landes sind oder waren rezent Schauplatz von Kämpfen zwischen bewaffneten Gruppen. Immer wieder kommt es auch zu Unruhen.
Im ganzen Land herrscht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen.
Vor allem in der Hauptstadt Juba ist ein Anstieg von oft gewaltsamer Kriminalität zu verzeichnen.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (z.B. Ministerien, Brücken, Flughäfen, Straßenkreuzungen) und militärischer Anlagen sowie uniformierter Personen ist verboten.
Eine Durchquerung des Landes ist in keiner Richtung gefahrlos möglich.Die Flugverbindungen zwischen Juba und Khartum wurden eingestellt.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe und Dienstpässe. Inhaber von Diplomatenpässen können visumsfrei einreisen.
- Visum erhältlich: an den Botschaften von Südsudan in Addis Abeba, Nairobi und Kampala. Laut derzeitigem Informationsstand sind Visa auch direkt bei Einreise am Flughafen in Juba gegen eine Gebühr von USD 100,- erhältlich, allerdings wird empfohlen, das Visum bereits vor dem Flug nach Juba zu besorgen, da Fälle bekannt sind, bei denen die Fluglinie den Weitertransport wegen des fehlenden Visums verweigert hat..
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird nicht akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Die Einreisevorschriften für Südsudan sind neu und befinden sich noch in Ausarbeitung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.
Einfuhr
Die Einfuhrbestimmungen für Südsudan befinden sich noch in Ausarbeitung, es muss daher mit individuellen Entscheidungen bei der Einreise gerechnet werden.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar (Banknoten dürfen nicht älter als aus dem Jahr 2006 sein), Kreditkarten und Reiseschecks werden im Südsudan nicht akzeptiert.
Die abgabenfreie Einfuhr von Bargeld bis zu USD 10.000,- ist erlaubt.
Alkohol und Zigaretten dürfen in international üblichen Mengen eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Funden aus antiken Grabungsstätten sowie von geschützten Pflanzen und Tieren (auch Elfenbein) ist verboten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Feucht-heißes Tropenklima. Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von ca. Juli bis Oktober/November.
Gesundheit
Das Tropenklima stellt eine große Belastung für Reisende dar; vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten daher größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist besonders zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden. Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist weiters beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Arzneimittel sind nur sehr beschränkt und unregelmäßig zu erhalten, die Mitnahme einer individuellen Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Die medizinische Versorgung ist im ganzen Land unzureichend. Es besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit AIDS. Sämtliche Gewässer sind mit Billharziose verseucht. Es besteht landesweit das Risiko einer Infektion mit Dengue- Fieber, im Süden des Landes kommt es auch zu Schlafkrankheitsinfektionen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, sonst nur großteils unasphaltierte Straßen. Diese sind während der Regenzeit meist nicht passierbar. Außerdem besteht ein hohes Risiko von Verkehrsunfällen aufgrund der schlechten Straßen und Fahrzeuge und der chaotischen Fahrweise.
Die meisten Inlandsfluglinien befinden sich auf der Air- Ban Liste der EU.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität und außereheliche Beziehungen gelten als illegal und stehen unter strengen Strafen. Die Toleranz in der Bevölkerung ist gering.
Drogendelikte werden mit langen Haftstrafen geahndet.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
