Sudan (de)
- Hauptstadt:
- Khartum
- Int. Kennzeichen:
- SD
- Sprache
- Arabisch, einheimische Sprachen (Luo, Dinka, Bari, Haussa, Ful und Nubisch)
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch (aber nur in der gebildeten Oberschicht bzw. im Fremdenverkehr)
- Währung:
- 1 Sudanesischer Pfund (SDG) = 100 Piaster (Pt.)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- MESZ +1 h, MEZ +2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 - 240 Volt/50 Hertz; zweipoliger Stecker, starke Stromschwankungen, häufige Stromausfälle
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 22.11.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Partielle Reisewarnung! (seit 08.01.2004)
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Eritrea und zum Südsudan sowie nach Darfur, Ostsudan, Abyei, „Blue Nile State“ und Südkurdufan sowie in alle Saharagebiete wird gewarnt. Seit Mitte Juni 2012 kommt es zu zunehmend umfangreichen Demonstrationen im Großraum Khartum, die gewaltsam aufgelöst werden, wobei es auch zu Verhaftungen kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Proteste gegen Preissteigerungen auch auf andere Landesteile und insbesondere auf die Städte ausweiten. Mitte September 2012 kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen (Proteste gegen einen antiislamischen Film), die gegen einige westliche Botschaften gerichtet waren. Es ist nicht auszuschließen, dass auch diese Proteste erneut aufflammen.
Es wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen großräumig zu meiden und sich gegebenenfalls direkt an Botschaften von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu wenden.
Hohes Sicherheitsrisiko für den Rest des Landes
Reisen in den Sudan sollten generell auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. In Khartum sollten die Außenbezirke nach Möglichkeit gemieden werden. Österreichische Reisende in den Sudan werden vor Reiseantritt ersucht, sich mit der zuständigen Österreichischen Botschaft in Kairo bzw. dem Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter der Tel. Nr. +43/ 50 11 50 – 4411 in Verbindung zu setzen.
Trotz der friedlichen Abspaltung und nunmehrigen Unabhängigkeit des Südsudans besteht nach wie vor ein hohes Konfliktpotential in den Grenzgebieten der beiden Staaten, das bis zu bewaffneten Auseinandersetzungen reicht. Es besteht die Möglichkeit terroristischer Anschläge, die sich gegen westliche Ausländer und Hotels, die von westlichen Ausländern frequentiert werden, richten können. Dieses Risiko hat sich aufgrund des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichthofs gegen den sudanesischen Präsidenten, der nach wie vor vielen ungelösten Probleme im Verhältnis zum Südsudan, sowie des ungelösten Status der Abyei-Region und der Teilstaaten „Blue Nile“ und Südkurdufan“ erhöht. Geplante Reisen in den Sudan sollten nach Möglichkeit bis auf weiteres verschoben und die Entwicklung der Lage abgewartet werden.
Weite Teile des Landes sind oder waren rezent Schauplatz von Kämpfen zwischen bewaffneten Gruppen bzw. mit der sudanesischen Armee, insbesondere in Darfur, aber auch im Ostsudan an der gesperrten Grenze zu Eritrea. Immer wieder kommt es auch zu Unruhen.
In Darfur kam es in letzter Zeit immer wieder zu Entführungen ausländischer EntwicklungshelferInnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Hinkunft zu einer Zunahme von Entführungen von AusländerInnen im Sudan kommt.
Für Reisen außerhalb des sog. 3-Städtegebietes Khartum-Khartum North-Omdurman sind im Sudan zu beantragende Bewilligungen vorgeschrieben. Das Fotografieren im Sudan ist nur mit einer speziellen Bewilligung des Ministry of Culture & Information gestattet. Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist unbedingt zu empfehlen (dies gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot). Freizügige Kleidung, Drogenbesitz und Trunkenheit sollten tunlichst vermieden werden, da dies nach den strengen moslemisch beeinflussten Gesetzen mit Haft oder Prügelstrafe geahndet werden kann.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Sudan in Wien – siehe Vertretungen in Österreich
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird nicht akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Der Reisepassdarf darf keine israelischen Stempel enthalten. Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen, die Grenze zu Ägypten ist mit Ausnahme des Grenzübergangs Assuan/Wadi Halfa ebenfalls geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt und derzeit nicht deklarationspflichtig; es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar. Auf Grund der Sanktionen kann nicht damit gerechnet werden, dass mit Kreditkarten bezahlt werden kann. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 1 Pfund Tabak). Die Einfuhr von Alkohol, Waren aus Israel, sowie von Obst und Gemüse ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Trockenes Wüstenklima im Norden, feucht-heißes Tropenklima im Süden. Sandstürme treten vor allem in den Monaten April bis Juli auf. Im April/Mai bzw. September/Oktober kommt es zu heftigen Regenfällen im Norden. Die Regenzeit dauert von April bis Oktober.
Ratschläge
Sowohl Wüstenklima im Norden als auch Tropenklima im Süden stellen große Belastungen für Reisende dar; vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten daher größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist besonders zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Gesundheit
Arzneimittel sind außerhalb Khartums nur sehr beschränkt und unregelmäßig zu erhalten. Derzeit sind alle gängigen (d.h. v.a. auf Reisen am häufigsten benötigten) Medikamente erhältlich.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Die innersudanesischen Verkehrsmittel sind allerdings mit den europäischen nicht vergleichbar, es muss mit Verspätungen und anderen Schwierigkeiten gerechnet werden. Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Einreise mit dem Fahrzeug gestaltet sich allerdings schwierig, geeignet sind nur geländegängige Fahrzeuge. Der Sudan kann am besten mit dem Flugzeug, allenfalls mit dem Schiff über Port Sudan, erreicht werden. Schon vor der Einreise müssen allenfalls erforderliche Sichtvermerke für die Weiterreise eingeholt werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität und außereheliche Beziehungen gelten als illegal und stehen unter strengen Strafen. Die Toleranz in der Bevölkerung ist gering. Die Sharia wird zunehmend in der Rechtsprechung umgesetzt.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
