Sudan (de)
- Hauptstadt:
- Khartum
- Int. Kennzeichen:
- SD
- Sprache
- Arabisch, einheimische Sprachen (Luo, Dinka, Bari, Haussa, Ful und Nubisch)
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch (aber nur in der gebildeten Oberschicht bzw. im Fremdenverkehr)
- Währung:
- 1 Sudanesischer Pfund (SDG) = 100 Piaster (Pt.)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- MESZ +1 h, MEZ +2 h
- Elektrischer Strom:
- 220 - 240 Volt/50 Hertz; zweipoliger Stecker, starke Stromschwankungen, häufige Stromausfälle
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Partielle Reisewarnung! (seit 08.01.2004)
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Eritrea und nach Darfur sowie in den Südsudan und in alle Saharagebiete wird gewarnt.
Am 30.01.2011 hat die sudanesische Armee in Schlüsselteilen der Hauptstadt Khartoum Stellung bezogen. Es wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen großräumig zu meiden und sich gegebenenfalls direkt an Botschaften von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu wenden.
Hohes Sicherheitsrisiko für den Rest des Landes
Reisen in den Sudan sollten generell auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. In Khartum sollten die Aussenbezirke nach Möglichkeit gemieden werden. Österreichische Reisende in den Sudan werden vor Reiseantritt ersucht, sich mit der zuständigen Österreichischen Botschaft in Kairo bzw. dem Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter der Tel. Nr. +43/ 50 11 50 – 4411 in Verbindung zu setzen.
Trotz des Abschlusses des Abkommens zwischen der Regierung und der SPLA im Süden des Landes besteht nach wie vor ein hohes Sicherheitsrisiko. Es besteht die Möglichkeit terroristischer Anschläge, die sich gegen westliche Ausländer und Hotels, die von westlichen Ausländern frequentiert werden, richten können. Dieses Risiko hat sich aufgrund des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichthofs gegen den sudanesischen Präsidenten, des kontroversen Wahlergebnisses über die Unabhängigkeit des Südsudans, sowie der Status der Abyei-Region erhöht. Geplante Reisen in den Sudan sollten nach Möglichkeit bis auf weiteres verschoben und die Entwicklung der Lage abgewartet werden.
Weite Teile des Landes sind oder waren rezent Schauplatz von Kämpfen zwischen bewaffneten Gruppen bzw. mit der sudanesischen Armee, insbesondere in Darfur, aber auch im Ostsudan an der gesperrten Grenze zu Eritrea. Immer wieder kommt es auch zu Unruhen. Zuletzt gelang es bewaffneten Rebellengruppen Mitte Mai 2008, bis ins Stadtgebiet von Omdurman vorzudringen. Schwere Kämpfe in dieser Vorstadt von Khartum waren die Folge. Auch wenn sich die Lage seitdem beruhigt hat, kann eine Wiederholung solcher Vorkommnisse nicht ausgeschlossen werden.
In Dafur kam es in letzter Zeit immer wieder zu Entführungen ausländischer EntwicklungshelferInnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Hinkunft zu einer Zunahme von Entführungen von AusländerInnen im Sudan kommt.
Für Reisen ausserhalb des sog. 3-Städtegebietes Khartum-Khartum North-Omdurman sind im Sudan zu beantragende Bewilligungen vorgeschrieben. Das Fotografieren im Sudan ist nur mit einer speziellen Bewilligung des Ministry of Culture & Information gestattet. Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist unbedingt zu empfehlen (dies gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot). Freizügige Kleidung, Drogenbesitz und Trunkenheit sollten tunlichst vermieden werden, da dies nach den strengen moslemisch beeinflussten Gesetzen mit Haft oder Prügelstrafe geahndet werden kann.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe.
- Visum erhältlich: Botschaft der Republik Sudan in Wien – siehe Vertretungen in Österreich
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird nicht akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Keine Angaben; Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Sonstiges: Der Reisepassdarf darf keine israelischen Stempel enthalten. Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen, die Grenze zu Ägypten ist mit Ausnahme des Grenzübergangs Assuan/Wadi Halfa ebenfalls geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
- Bei Reisen ausschließlich in den Südsudan werden von der teilautonomen Regierung von ihren Verbindungsbüros (z.B. in Nairobi) und an den Landgrenzen zu Südsudan "Einreisekarten" ausgestellt, die Reisen nur in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen offiziellen Sichtvermerk für Sudan. Ohne Visum für den Sudan eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb von Südsudan reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt und derzeit nicht deklarationspflichtig; es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar. Auf Grund der Sanktionen kann nicht damit gerechnet werden, dass mit Kreditkarten bezahlt werden kann. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 1 Pfund Tabak). Die Einfuhr von Alkohol, Waren aus Israel, sowie von Obst und Gemüse ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Trockenes Wüstenklima im Norden, feucht-heißes Tropenklima im Süden. Sandstürme treten vor allem in den Monaten April bis Juli auf. Im April/Mai bzw. September/Oktober kommt es zu heftigen Regenfällen im Norden. Im tropischen Südsudan gibt es keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von April bis Oktober.
Ratschläge
Sowohl Wüstenklima im Norden als auch Tropenklima im Süden stellen große Belastungen für Reisende dar; vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten daher größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist besonders zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Gesundheit
Arzneimittel sind außerhalb Khartums nur sehr beschränkt und unregelmäßig zu erhalten. Derzeit sind alle gängigen (d.h. v.a. auf Reisen am häufigsten benötigten) Medikamente erhältlich.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, ausser bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten allen Reisenden zu empfehlen). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Rundreisende und Individualtouristen sowie Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, für Individualreisende und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe wird angeraten.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Die innersudanesischen Verkehrsmittel sind allerdings mit den europäischen nicht vergleichbar, es muss mit Verspätungen und anderen Schwierigkeiten gerechnet werden. Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Einreise mit dem Fahrzeug gestaltet sich allerdings schwierig, geeignet sind nur geländegängige Fahrzeuge. Der Sudan kann am besten mit dem Flugzeug, allenfalls mit dem Schiff über Port Sudan, erreicht werden. Schon vor der Einreise müssen allenfalls erforderliche Sichtvermerke für die Weiterreise eingeholt werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität und außereheliche Beziehungen gelten als illegal und stehen unter strengen Strafen. Die Toleranz in der Bevölkerung ist gering. Besonders im islamischen Norden des Landes wird die Sharia zunehmend in der Rechtsprechung umgesetzt.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
