St. Vincent und die Grenadinen (de)
- Hauptstadt:
- Kingstown
- Int. Kennzeichen:
- VC
- Sprache
- Englisch
- Währung:
- 1 Ostkaribischer Dollar (EC$) = 100 cents (c)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- -5 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -6 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom (nur in Petit St. Vincent und Palm Island 110 Volt/60 Hertz)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 22.11.2012)
Besondere Hinweise
Wirbelstürme können insbesondere in der Zeit von Juni bis November auftreten, wobei der Höhepunkt der Saison erfahrungsgemäß zwischen Mitte August und Mitte Oktober liegt. Große Windgeschwindigkeiten, heftige Niederschläge und extreme Brandung stellen für Menschen, die sich in den betroffenen Regionen aufhalten, eine ernste Gefahr dar.
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des National Hurricane Center.
Sicherheit
Es bestehen keine spezifischen Risiken für Ausländer.
Einreise
- Visumspflicht: nein (1 Monat freier Aufenthalt)
- Visum erhältlich: ---
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: keine Angaben
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro sowie US-Dollar in bar oder in Reiseschecks. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 1 Liter Alkohol).
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Das Wetter ist tropisch mit einer Hauptregenzeit von Juli bis November.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Inselflugverkehr, Taxis und Mietwagen. Eine Fahrerlaubnis ist am Flughafen gegen eine Gebühr und Vorlage des österreichischen Führerscheins erhältlich. Bei einem Internationalen Führerschein, der von der zentralen Polizeistation gestempelt ist, ist die Fahrlizenz kostenlos. Achtung: Linksverkehr auf St. Vincent und den Grenadinen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität gilt auf St. Vincent und den Grenadinen als illegal.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
