Schweden (de)
- Hauptstadt:
- Stockholm
- Int. Kennzeichen:
- SE
- Sprache
- Schwedisch, Minoritätensprachen: Finnisch, Samisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Deutsch, Norwegisch, Dänisch
- Währung:
- 1 schwedische Krone (SEK) = 100 Öre
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt, 50 Hertz
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 15.01.2013)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Die Sicherheitssituation hat sich in den Metropolen Schwedens, wie Stockholm, Göteborg und Malmö in den letzten Jahren verschlechtert. Auf den Bahnhöfen und in U-Bahn-Stationen sowie in Speisesälen treten zunehmend Taschendiebstähle auf. Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. In letzter Zeit wurden auch vermehrt Touristen, die im Wohnwagen/ Wohnmobil auf Autobahnparkplätzen (insbesonders Westschweden) übernachten, überfallen.
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich: -----
- Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
- Passgültigkeit: für die Dauer des Aufenthaltes
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Kreditkarten werden akzeptiert,
EUR können bei allen Banken problemlos gewechselt werden. In Schweden werden keine Eurocheques angenommen.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Schweden ist Mitgliedstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Allerdings dürfen nur Personen ab 20 Jahren Alkohol nach Schweden einführen!
Einwegspritzen müssen bei der Einreise deklariert werden, ebenso (auch messerartige) Waffen.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen nach Schweden.
Bei der Einreise über einen Nicht-EU-Mitgliedsstaat müssen ferner Pflanzen sowie tierische Lebensmittel deklariert werden.
Seit 03.07.2004 geltende Regelungen für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Schweden.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Ausfuhrbeschränkungen bestehen für strategische Güter und Kunstgegenstände.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Gemäß der Nordlage kühles Kontinentalklima, das jedoch durch den Einfluss des Golfstroms insgesamt eher temperiert erscheint. Nach Norden zu nimmt die Temperatur ab. Die Sommer sind mäßig warm, die Winter lang und oft schneereich. Nur kurzes Tageslicht im Winter. Am niederschlagsreichsten sind die Gebiete im Westen und Süden. Im Binnenland herrscht ein trockenes Kontinentalklima vor.
Die klimatischen Verhältnisse im Land verlangen grundsätzlich keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Allerdings ist zu beachten, dass die Temperaturen im Durchschnitt unter den Werten Österreichs liegen. Im Norden kann es zu Temperaturstürzen kommen, weshalb die Mitnahme von wetter- und wärmebeständiger Kleidung empfohlen wird.
Gesundheit
Die Gesundheitsversorgung entspricht in größeren Städten dem westeuropäischen Standard. Die dünne Besiedlung ländlicher Gebiete besonders Nordschwedens bedingt dort allerdings eine geringe Ärzte- und Krankenhausdichte und damit u.U. sehr lange Wartezeiten auf Rettungsfahrzeuge in Notfällen. Zudem kann es besonders im Juli landesweit wegen urlaubsbedingten Personalmangels zu sehr langen Wartezeiten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser kommen.
Zwischen Mitte und Ende Mai beginnen viele Pflanzenarten gleichzeitig zu blühen, was unter Pollenallergie leidenden Personen größte Schwierigkeiten bereitet. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Da die Gefahr einer Infektion mit dem FSME-Virus in vielen Waldgebieten Schwedens hoch ist, wird eine entsprechende Schutzimpfung („Zeckenimpfung“) empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen. Höchstgeschwindigkeitszüge zwischen den Hauptzentren. Gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn in Stockholm). Bei Autofahrten sind der Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. In Schweden gilt 0,2 Promille. Autofahrer, die bei den häufig durchgeführten Alkoholkontrollen alkoholisiert angetroffen werden, müssen mit empfindlichen Geld- und in schweren Fällen mit unbedingten Gefängnisstrafen rechnen. Fahrzeuge können außerdem bei starkem Alkoholeinfluss des Fahrers und/oder großen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt werden.
Gemäß der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie, die unmittelbar anzuwenden ist, müssen Führerscheine aus EWR-Vertragsstaaten bei Wohnsitzverlegungen nicht mehr in den jeweils nationalen Führerschein umgetauscht werden: Schwedisches Führerscheinamt (Deutsch).
Bei Verlust oder Diebstahl des österreichischen Führerscheins muss der KFZ-Lenker eine Kopie der polizeilichen Verlust-/Diebstahlsmeldung, die auch in einem anderen Schengen Land ausgestellt worden sein kann, und einen gültigen Identitätsausweis (Reisepass) mit sich führen.
Auf Fahrrädern gilt die Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahren, unabhängig davon, ob sie selbst fahren oder mitgenommen werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Hetero- und Homosexuelle sind in Schweden rechtlich gleichgestellt. Es ist verboten, öffentlich Missachtung über die sexuelle Ausrichtung von Personen auszudrücken.
In Schweden ist es gesetzlich verboten, sexuelle Dienste zu kaufen. Der Verkauf solcher Dienste ist erlaubt, d.h. nur der Kunde wird bestraft. Mit einer konsequenten Anwendung dieser Bestimmungen ist zu rechnen.
Die rechtliche Lage in Schweden erlaubt es auch privaten Wachdiensten, Festhaltungen von Verdächtigen vorzunehmen; ihnen ist selbst das Anlegen von Handschellen erlaubt.
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist zwar nicht untersagt, jedoch kann bereits leichte Trunkenheit zu einer Festnahme und einem Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle von bis zu acht Stunden führen. Maßgeblich für eine Festnahme wegen Trunkenheit ist alleine der subjektive Eindruck, den ein Polizeiorgan diesbezüglich gewinnt. Hierbei besteht keine Möglichkeit, auf die Durchführung eines Alkoholtests zu bestehen, um solche Vorwürfe entkräften zu können. Damit der Verdacht auf Trunkenheit erst gar nicht entstehen kann, wird daher dringend dazu geraten, alkoholische Getränke, wenn überhaupt, nur in sehr geringen Maßen zu konsumieren.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
