Saudi-Arabien (de)
- Hauptstadt:
- Ar-Riyad (Riyadh)
- Int. Kennzeichen:
- SA
- Sprache
- Hocharabisch, verschiedene arabische Dialekte
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Saudi Riyal (S.R.) = 100 Hallalas
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +2 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +1 h
- Elektrischer Strom:
- sowohl 220 Volt als auch 110 Volt/60 Hertz, verschiedene Steckerformen
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 01.06.2013)
Besondere Hinweise
Für Hadsch-Pilgerreisen muss ein eigenes Hadsch-Visum beantragt werden.
Hadsch-Reisende müssen bei der Beantragung des Sichtvermerks sowie bei der Einreise einen Nachweis vorlegen, gegen Meningokokken-Meningitis (ACW135Y) geimpft zu sein. Hierbei ist zu beachten, dass der Nachweis der Impfung zum Zeitpunkt der Ankunft nicht jünger als zehn Tage und nicht älter als drei Jahre sein darf. Eine Impfung gegen saisonale Grippe wird von den saudischen Behörden empfohlen. Ebenso ist, falls die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurückliegt, zu einer Auffrischung der Polio-Impfung zu raten, am besten im Zuge einer Kombinationsimpfung gegen Diphterie-Tetanus-Polio.
Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln durch Pilgerreisende ist grundsätzlich verboten. Gestattet ist lediglich die Mitnahme von Dosenverpflegung (mit gültigem Ablaufdatum) in sehr kleinen Mengen für maximal eine Person zum persönlichen Gebrauch.
Sicherheit
Hohes Sicherheitsrisiko
Im Licht der jüngsten Entwicklungen in der Region wird empfohlen, größere Menschenansammlungen, die auf Demonstrationen schließen lassen könnten, zu meiden. Auch wird angeraten, sich über die aktuelle Lage im Land und in der Region nur über zuverlässige Quellen zu informieren. Bei längeren Aufenthalten sollte die Gültigkeit der Reisedokumente sowie der Ein- und Ausreisegenehmigungen regelmäßig überprüft werden.
Die Bedrohung durch terroristische Anschläge ist in Saudi-Arabien weiterhin hoch. In den Jahren 2003 und 2004 führten Extremisten in Saudi-Arabien Entführungen, Bombenanschläge gegen Wohnanlagen, diplomatische Vertretungen, Regierungsgebäude und Einkaufszentren sowie Schussattentate durch. Dabei wurden westliche Ausländer gezielt angegriffen. 2006 wurden wichtige saudische Infrastruktureinrichtungen zum Ziel von Terroristen. 2007 wurden vier französische Staatsangehörige nahe Medina von militanten Extremisten erschossen. Im August 2009 entkam der saudische Staatssekretär für Inneres nur knapp einem Mordanschlag durch einen Selbstmordattentäter. Nach wie vor ist von einem hohen Anschlagsrisiko auszugehen.
Seit Beginn der Terrorattacken im Jahr 2003 gehen die saudischen Sicherheitskräfte rigoros gegen terroristische Extremisten vor, wobei hunderte Verhaftungen vorgenommen und beträchtliche Mengen an Waffen, Munition und Bargeld beschlagnahmt wurden. In diesem Zusammenhang kommt es auch immer wieder zu Zwischenfällen (zuletzt Feuergefecht im Oktober 2009 zwischen saudischen Sicherheitskräften und Terroristen in Jazan).
Im südwestlichen Grenzgebiet zum Jemen kam es von November 2009 bis Ende Jänner 2010 zu Zusammenstößen zwischen saudischen Streitkräften und jemenitischen Rebellen. Obwohl derzeit ein Waffenstillstand eingehalten wird, muss vorläufig von nicht unbedingt notwendigen Reisen in grenznahe Gebiete der Provinzen Jizan, Asir und Najran abgeraten werden.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und einschlägige Information während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Es wird geraten, bei Reisen und sonstigen Aufenthalten in Saudi-Arabien besonders sorgfältig auf die persönliche Sicherheit zu achten, Aufmerksamkeit walten zu lassen und sich vorsichtig zu verhalten.
Von unbegleiteten Reisen in Wüstengegenden wird bis auf weiteres abgeraten.
Autofahrern wird angeraten, sich im Falle von Straßensperren durch saudische Sicherheitskräfte ruhig und kooperativ zu verhalten.
Bei verdächtigen Manipulationen an Gebäuden oder Fahrzeugen sowie sonstigen Verdachtsmomenten sollten umgehend die saudischen Sicherheitsbehörden verständigt werden (Notruf-Nummer 999).
Österreichern/innen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird geraten, sich bei der Österreichischen Botschaft Riyadh
Tel.: 00966 1 480 12 17
Fax: 00966 1 480 15 26
E-Mail: riyadh-ob(at)bmeia.gv.at
per E-Mail oder Fax zu melden und dabei ihre Mobiltelefonnummern und, soweit vorhanden, E-Mail-Adressen sowie Kontaktdaten von Angehörigen in Österreich bekannt zu geben.
Einreise
- Visumspflicht: Ja
- Visum erhältlich:bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Reisepass muss am Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Für den Antrag auf ein Visum müssen eine Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass vorgelegt werden. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Ferner ist darauf zu achten, dass die Einreise nach Saudi-Arabien innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zu erfolgen hat, widrigenfalls verfällt das Visum. Die Aufenthaltsdauer ist zumeist auf 30 Tage beschränkt. Sie ist auf dem Visum in arabischer Sprache vermerkt und nicht mit dessen Gültigkeitsdauer („Validity“) identisch. Selbst bei einem auf 6 Monate erteilten Sichtvermerk für mehrfache Einreisen muss daher längstens alle 30 Tage eine Ausreise erfolgen. Bei Nichtbeachtung der Einreisevorschriften drohen Strafen bis zu SAR 10.000,--.
Mit einem israelischen Einreisestempel oder einem israelischen Visum im Reisepass ist die Einreise nicht möglich!
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (Ausnahme israelische ILS). Es empfiehlt sich die Mitnahme von EUR- oder USD-Noten, Reiseschecks, Bankomat- oder Kreditkarten. Nur Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Ansonsten herrscht Zollpflicht für Fotoapparate, Schreibmaschinen etc. (Falls innerhalb von 60 Tagen wiederausgeführt wird, kann die Zollgebühr rückerstattet werden.) In mitgeführten Kameras dürfen sich keine Filme befinden. Die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art (insbesondere Produkten aus Schweinefleisch), Palmen oder Palmprodukten sowie Naturperlen ist untersagt. Streng verboten ist die Einfuhr von alkoholischen Getränken, pornographischem Material (Gefängnisstrafen) und Drogen (Todesstrafe).
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Das Klima Saudi-Arabiens ist trocken und zwischen Mai und Oktober sehr heiß. Zwischen Dezember und April kann es gelegentlich zu Regenfällen kommen.
Gesundheit
In Ländern der arabischen Halbinsel und des Nahen Ostens kommt es vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). In Einzelfällen kam es zur Infektion von nahen Kontaktpersonen, es gibt aber bislang keine Hinweise auf eine kontinuierliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Weitere Hinweise dazu auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die meisten Krankenhäuser entsprechen dem europäischen Standard, es fehlt aber nach wie vor an geschultem Personal. Kompliziertere Operationen sollten daher in Europa durchgeführt werden. Medikamente sind in guter Auswahl erhältlich. Die Mitnahme von Medikamenten nach Saudi-Arabien ist nur mit Vorlage eines ärztlichen Gutachtens mit Angabe detaillierter Informationen über den Patienten, Diagnose, Art und Dauer der Behandlung gestattet. Vor der Einfuhr medikamentöser Substanzen sollte die für Österreich zuständige Vertretungsbehörde konsultiert werden.
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Gemüse und Früchte sind gründlich zu reinigen. Frisches Fleisch sollte nur gekocht oder durchgebraten gegessen werden. Salmonellen-Infektionen sind vor allem im Sommer weitverbreitet. Das Wasser aus öffentlichen Leitungsnetzen ist in der Regel nicht trinkbar. Die häufig auftretenden Staubstürme können Atemprobleme sowie Haut- und Augenreizungen verursachen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahn (Zugverbindung Riyadh - Dammam, täglich ausser Donnerstag), Busverbindungen (Autobusse der staatlichen Firma SAPTCO). Ansonsten (auch in den Städten) praktisch keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern nur Taxis oder Mietwagen (aufgrund der lokalen Verkehrsverhältnisse wird Reisenden allerdings davon abgeraten, selbst zu lenken).
Der österreichische Führerschein wird anerkannt. Frauen ist das Lenken von Fahrzeugen verboten (siehe oben)! Bei der Einreise mit einem Kraftfahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung kann bei allen autorisierten Versicherungsfirmen in Saudi-Arabien abgeschlossen werden.
Der Zustand der Straßen in den Städten und zwischen den großen Ballungszentren ist zumeist sehr gut. Straßenbezeichnungen und Wegweiser sind jedoch fast ausschließlich in Arabisch.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Zeichen der sexuellen Zuneigung in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso das Zusammenwohnen unverheirateter Paare. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien je nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in gewissen Fällen wurde sogar die Todesstrafe verhängt.
In Saudi-Arabien gilt die besonders strenge Durchsetzung islamischer Rechtsvorschriften (Scharia). Die Rücksichtnahme auf islamische Regeln, Sitten und Gebräuche ist daher unbedingt zu empfehlen. Auch herrscht in Saudi-Arabien striktes Alkoholverbot (siehe auch Kapitel "Einfuhrbeschränkungen"). Die entsprechenden harten strafrechtlichen Bestimmungen werden von den saudischen Behörden sehr rigoros gehandhabt; der Hilfestellung für Straffällige durch diplomatische Vertretungsbehörden sind durch schwierige Umstände häufig Grenzen gesetzt.
Das saudische Innenministerium warnt alle nichtmuslimischen Ausländer ausdrücklich davor, sich während des Ramadan über die vom Islam gebotenen Fastengebote hinwegzusetzen. Im Fastenmonat darf tagsüber auf öffentlichen Plätzen – zu denen auch Firmengelände zählen, die ohne Eintrittskontrolle betreten werden können – weder gegessen, getrunken noch geraucht werden. Für den Fall von Übertretungen durch Einzelpersonen oder Firmen werden strenge Maßnahmen angedroht, einschließlich der Annullierung des Arbeitsvertrages, Einziehung der Aufenthaltsberechtigung und Ausweisung.
Besonders strenge Verhaltensregeln gelten für Frauen. Diese müssen in der Öffentlichkeit einen bodenlangen schwarzen Umhang („Abaya“, auch für Nicht-Musliminnen wird ausserdem Kopftuch empfohlen) tragen. Frauen dürfen nur mit gesetzlich erlaubter männlicher Begleitung reisen, d.h. gemeinsam mit ihrem Vater, Gatten oder Bruder, und sich nur mit entsprechender Zustimmung (Mitführen einer schriftlicher Bestätigung) in der Öffentlichkeit aufhalten.
Frauen ist das Lenken von Fahrzeugen verboten.
Das Fotografieren von Moscheen, militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung (Flughäfen) ist verboten. Auch Personen, insbesondere Frauen, sollten nicht fotografiert werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell davon abgeraten, in der Öffentlichkeit zu fotografieren.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase und in der heißen Jahreszeit (Temperaturen bis zu 50° Celsius) sollten größere körperliche Belastungen vermieden werden. Auch ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten (im Sommer etwa fünf Liter in klimatisierten Räumen). Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
