Pakistan (de)
- Hauptstadt:
- Islamabad
- Int. Kennzeichen:
- PK
- Sprache
- Urdu, Regionalsprachen Pandschabi, Sindhi, Paschtu
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Pakistanische Rupie (pR) = 100 Paisa (Ps)
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- +4 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- +4h (oder 3h, da Pakistan nicht gleichzeitig oder überhaupt nicht auf Sommerzeit umstellt)
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, überwiegend britische Steckerform (Zwischenstecker erforderlich), vielfach täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 12.06.2013)
Besondere Hinweise
PARTIELLE REISEWARNUNG für die Provinzen:
- BELUTSCHISTAN sowie
- KHYBER PAKHTUNKHWA (KPK - früher Nordwestgrenzprovinz), insbesondere die unter Bundesverwaltung stehenden Nördlichen Stammesgebiete (Federally Administered Tribal Areas – FATA) im Grenzgebiet zu Afghanistan und Bezirk Swat mit umgebenden Bezirken (Verwaltungsregion Malakand)!
HOHE SICHERHEITSGEFÄHRDUNG für den Rest des Landes.
Aufgrund der weiterhin bestehenden hohen Terrorgefahr wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen abgeraten.
ÖsterreicherInnen, welche sich derzeit in Pakistan aufhalten oder nach Pakistan reisen, werden ersucht, unverzüglich der österreichischen Botschaft in Islamabad die Aufenthaltsdaten in Pakistan bekannt zu geben. Die Bekanntgabe wäre per folgender e-mail-Adresse vorzunehmen: islamabad-ob(at)bmeia.gv.at.
Der Karakorum Highway ist durch einen mehrere Kilometer langen See, der durch einen im Jänner 2010 erfolgten Erdrutsch verursacht wurde, im oberen Hunza Tal streckenweise überflutet. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist unterbrochen. Ein kontrolliertes Ablassen des Gewässers ist bisher nicht erfolgt. Es besteht die Gefahr eines Dammbruchs, der zu einer Flutwelle in Richtung Gilgit führen könnte.
Aufgrund der schweren Wirtschafts-, Energie- und Gaskrise kommt es immer wieder zu gewalttätigen Demonstrationen und Ausschreitungen. Selbst friedliche Demonstrationen und Kundgebungen können leicht in unkontrollierte Gewaltkationen umschlagen. Aufgrund der antiamerikanischen bzw. antiwestlichen Stimmung im Land stellen Kundgebungen ein entsprechendes Gefahrenpotential auch für Reisende dar.
Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte stellen schwere Vergehen dar und können mit harten Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet werden.
Sicherheit
Die Sicherheitslage in Pakistan ist besorgniserregend. Die Gefährdung durch terroristisch motivierte Gewalttaten, vor allem Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, ist weiterhin hoch! Terroristische Anschläge, ausgeführt von fundamentalistischen Gruppen, wie den Taliban oder dem Terrornetzwerk Al-Qaida, kommen im ganzen Land vor. Sie richten sich insbesondere gegen
- Politiker und staatliche Funktionäre, sowie politische Veranstaltungen
- Staatliche Behörden und Einrichtungen
- Armee, militärische Anlagen, Armeetransportmittel
- Polizei, Sicherheitsdienste, Polizeistationen und Fahrzeuge
- Religiöse Stätten und Prozessionen
- Stätten, die mit westlichen Interessen gleichgesetzt werden wie z.B. internationale Hotels, Botschaften und Konsulate
Die Frequenz derartiger Attentate ist, insbesondere in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten (FATA) und Belutschistan, hoch.
Vor Reisen in die Provinz Khyber-Pakthunkwa (frühere NWFP-Provinz) und die Provinz Belutschistan wird gewarnt. In sämtlichen Distrikten kann es jederzeit zu Terroranschlägen und Entführungen bzw. Geiselnahmen kommen. Es sind in mehreren Landesteilen militärische Operationen im Gange. Die pakistanischen Sicherheitskräfte reagieren den Umständen entsprechend äußerst sensibel, was zu ausgesprochen unliebsamen Erfahrungen führen kann.
Eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttatenbesteht landesweit. Grundsätzlich sollten Reisende – insbesondere an Freitagen und an hohen moslemischen Feiertagen – von Besuchen religiöser Stätten sowie von Teilnahmen an Prozessionen und Feierlichkeiten Abstand nehmen.
Für Personen westlicher Herkunft besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Terrorakten, Entführungen oder sonstigen Gewalttaten zu werden.
Terroristen sind teilweise dazu übergegangen, wahllos Geschäfte, Gebäude, Märkte oder Menschenansammlungen anzugreifen, um Panik und Unsicherheit zu verbreiten.
Besonders gefährlich sind die Provinz Khyber Pakhtunkhwa (früher Nordwestliche Grenzprovinz), insbesondere die unter Bundesverwaltung stehenden Nördlichen Stammesgebiete und der Bezirk Swat mit umgebenden Bezirken (Verwaltungsregion Malakand), sowie die Provinz Belutschistan. Dort kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen pakistanischen Streitkräften und militanten Fundamentalisten bzw. Separatisten. In Belutschistan ist der pakistanische Staat mit einer Aufstandsbewegung konfrontiert, gegen die ebenfalls wiederholt Militäraktionen unternommen wurden. Einige der oben genannten Gebiete sind der staatlichen Kontrolle ganz oder teilweise entzogen.
In allen großen Städten wie Karachi, Lahore, Peshāwar, Quetta, Rāwalpindi und Islamabad kommt es immer wieder zu Großkundgebungen und blutigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden politischen Gruppen oder kriminellen Banden. Auch gezielte Mordaktionen krimineller Elemente gegen missliebige Personen („target killings“) kommen vor. Besonders häufig sind solche Verbrechen in Karachi. Städte sind auch besondere Gefahrenherde für kriminelle Übergriffe wie Raubüberfälle, Entführungen und Diebstahl. Terrorakte werden dort ebenfalls nicht selten verübt. Ziele für Anschläge können auch Märkte, Bushaltestellen und öffentliche Plätze sein, um Panik zu verbreiten. Es wird daher empfohlen, derartige Orte möglichst wenig aufzusuchen und generell große Menschenansammlungen tunlichst zu meiden.
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das Innere der Provinz Sindh ist durch hohe Kriminalität, insbesondere Entführungen, gefährdet.
Schwere Verbrechen wie Mord, Raub und Entführungen sind selbst untertags auf offener Straße nicht selten. Eine besondere Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten und Straßenkriminalität ist im gesamten Land gegeben.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, sollte sich mit der damit zusammenhängenden Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien ebenso wie der von Pakistan verwaltete Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Der Grenzübergang Wagah nach Indien (Lahore/Amritsar) ist offen. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung bedarf meist einer gesonderten Genehmigung
In Gilgit-Baltistan führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zum Aufflammen gewaltsamer Auseinandersetzungen. Reisen dorthin sollten bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen.
Angesichts der schlechten Sicherheitslage haben die pakistanischen Behörden alle Ausländer im Land angewiesen, bei Ortsveränderungen innerhalb Pakistans ihre Wohnorte nicht ohne die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und nur nach vorheriger Rücksprache mit den Sicherheitsbehörden zu verlassen.
Einreise
- Visumpflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe, nein für Dienst- u. Diplomatenpässe.
- Visum erhältlich: Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über den Ablauf des Visums gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Der Reisepass sollte keinen israelischen Reisesichtvermerk aufweisen.
Einfuhr
Ausländische Währungen können unlimitiert eingeführt werden. Die Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 3.000 Rupien eingeführt werden. Bezüglich Indien gilt eine Beschränkung von 500 Rupien.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von EUR, USD oder GBP in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören z.B. wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 Gramm Tabak).
Die Einfuhr von Pflanzen und Obst unterliegt Beschränkungen.
Achtung, die Einfuhr alkoholischer Getränke ist strikt untersagt!
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis USD 10.000, die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 3.000 Rupien erlaubt. Hinsichtlich Indien gilt eine Ausführbeschränkung von 500 Rupien.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist unter anderem verboten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Wüstenklima im Süden (Sindh und Baluchistan), trockenes, kontinentales Klima im Norden (Pundjab und North-West-Frontier-Province, N.W.F.P.), extreme Hitze, in manchen Gegenden bis zu 50° Celsius von April bis Juni.
Im Osten Monsunklima; Regenzeit: Juni bis August, Trockenzeit: September bis Mai.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden.
Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Vorsicht ist auch bei Eiswürfeln angezeigt, die meist aus normalem Leitungswasser hergestellt werden.
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
In den nördlichen Gebieten Pakistans, insbesondere in KPK ist der absolut tödliche Kongo-Virus (Crimean Congo Haemorrhagic Fever - CCHF) aufgetreten. Auch in der Umgebung der Hauptstadt Islamabad wurden derartige Viren bereits festgestellt.
Des Weiteren spricht die pakistanische Gesundheitsbehörde von einer Epidemieausmaße annehmenden Verbreitung von Hepatitis A, B, C und AIDS im ganzen Land. Insbesondere im Sindh grassiert eine Masernepedemie. Malaria, und Tuberkulose sind weit verbreitet. Lepra kommt in einigen Gebieten vor.
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern und den allermeisten Arztpraxen vielfach nicht dem europäischen Standard. In der Hauptstadt ist allerdings ein modernes Spital mit teilweise in den USA ausgebildeten Ärzten vorhanden. Weitere einigermaßen gute Spitäler gibt es in Lahore und Karachi. Bei Bluttransfusionen kann das Spenderblut aufgrund von fehlenden Instrumenten nicht auf HIV, Hepatitis C etc. kontrolliert werden. Im Falle einer Bluttransfusion besteht daher hohe Ansteckungsgefahr.
Wenige praktische Ärzte und Fachärzte auf einigen Gebieten haben europäische Ausbildung. Es gibt im ganzen Land weder Tamiflu-Tabletten noch Blutkonserven.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass bei Mitnahme von einer größeren Anzahl von Medikamenten (Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen etc.) die Gefahr besteht, dass diese von den Einreisebehörden beschlagnahmt werden.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
In Pakistan herrscht Linksverkehr, der grundsätzlich als chaotisch bezeichnet werden kann. Es besteht (theoretisch) Vorrang für Fahrzeuge, die sich in einem Kreisverkehr befinden.
Auf den Hauptverbindungsstrecken zwischen Islamabad, Lahore, Multan und Karachi bzw. überall dort, wo Schwerverkehr unterwegs ist, ist erhöhte Vorsicht geboten.
Von Nachtfahrten ist absolut abzuraten. Es besteht strengstes Alkoholverbot.
Als öffentliche Verkehrsmittel fungieren Pick-up Trucks, Kleinbusse bzw. große Reisebusse, die zum Teil nicht verkehrs- und betriebssicher sind. Bahnverbindungen zwischen großen Städten sind vorhanden, allerdings ist das Schienenverkehrsnetz zumeist veraltet und nicht zuverlässig .
Das Inlandsflugnetz ist dicht und relativ preisgünstig.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
In Pakistan besteht, ausgenommen von einigen internationalen Hotels mit eigener staatlicher Lizenz, absolutes Alkoholverbot.
Blasphemie und Drogendelikte können mit der Todesstrafe geahndet werden.
Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche sowie auf islamische Bekleidungsvorschriften ist unbedingt zu empfehlen.
Auf eine unauffällige, auch die Beine bedeckende Bekleidung bei Frauen ist Bedacht zu nehmen.
Die Ausstellung von Bestätigungen zur Erlangung von Visa für z. B. Indien oder China durch die Österreichische Botschaft Islamabad an Durchreisende ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist dies kostenpflichtig und die Feststellung der aufrechten Staatsbürgerschaft zeitaufwendig. Reisende werden daher ersucht, sich die benötigten Visa rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung in Österreich zu besorgen.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert, gesetzlich streng verboten und kann mit drastischen Strafen geahndet werden.
Öffnungszeiten: Im Frühjahr 1997 wurde offiziell das Wochenende in Pakistan auf Sonntag verlegt. Einige Geschäfte sind am Freitag während der Mittagsstunden (Gebetszeiten) geschlossen, öffnen jedoch danach wieder. Samstag ist ein Werktag, an dem sämtliche Geschäfte offen halten, am Sonntag sind mit Ausnahme diverser Märkte sämtliche Geschäfte, Banken, Behörden, etc. geschlossen. Es gilt zu bemerken, dass Behörden an Freitagen ab 12.00 Uhr geschlossen bleiben.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
