Nigeria (de)
- Hauptstadt:
- Abuja
- Int. Kennzeichen:
- NG
- Sprache
- Englisch, einheimische Sprachen (Yoruba, Ibo, Haussa u.a.)
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch
- Währung:
- 1 Naira (N) = 100 Kobo (Kk)
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt, 50 Hertz, Steckerform BSS
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 15.05.2013)
Besondere Hinweise
Auf Grund der Mali-Hilfe einiger ECOWAS-Mitgliedsstaaten (Mitgliedsstaaten derzeit: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo) aber auch anderer afrikanischer Staaten (z.B. Tschad), kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesen Staaten, vor allem in den islamisch geprägten Landesteilen, zu Vergeltungsmaßnahmen ( wie Anschlägen oder Entführungen von Ausländern) von terroristischen Gruppen kommt.
Es besteht aufgrund wiederholter Angriffe und Sprengstoffanschläge militanter Gruppen derzeit ein sehr hohes Anschlagsrisiko insbesondere für Nord- und Nordostnigeria, einschließlich für die Hauptstadt Abuja. In mehreren Städten Nord- und Nordostnigerias finden immer wieder Gefechte zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen statt. Angehörige der Sicherheitskräfte, Regierungsstellen, christliche Einrichtungen und Wohnviertel sowie internationale Organisationen sind Anschlagsziele. Drohungen bestehen gegen moslemische Einrichtungen im Süden.
Potentielle Anschlagsziele in Abuja sind internationale Hotels, Märkte, Shopping Center und religiöse Einrichtungen. Es wird angeraten, öffentliche Plätze und Menschenansammlungen im ganzen Land zu meiden.
Partielle Reisewarnung:
In den Bundesstaaten Borno, Yobe und Adamawa wurde – vorerst auf unbestimmte Zeit – ab 14.05.2013 der Notstand erklärt.
Vor Reisen in die nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Yobe, Adamawa, Plateau sowie den südlichen Landesteil von Bauchi und Kano wird ausdrücklich gewarnt.
Mit Gewaltausbrüchen in allen zwölf nördlichen Bundestaaten ist jederzeit zu rechnen.
In den vergangenen Wochen kam es bei Tageslicht zu bewaffneten Raubüberfällen auf Fahrzeuge auf der Nord/Süd-Hauptverkehrsader zwischen Abuja und Kaduna.
Es besteht weiters eine partielle Reisewarnung für die Bundesstaaten Abia, AkwaIbom, Anambra, Bayelsa, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Kaduna, Kano, Oyo, Ondo, Rivers, einschließlich Port Harcourt und die vorgelagerten Küstengewässer.
Im Golf von Guinea kommt es vermehrt zu Pirateriefällen. Schiffe, vor allem Frachter und Tanker, werden überfallen und die Besatzungsmitglieder als Geiseln genommen oder entführt.
In Not geratenen ÖsterreicherInnen kann nur in eingeschränktem Umfang konsularische Hilfe geleistet werden. So liegt die Anreise in Ihrer eigenen Gefahr und Verantwortung.
Sicherheit
Hohes Sicherheitsrisiko
Aufgrund der erhöhten Gefährdungslage empfehlen wir, keine nicht dringend erforderlichen Einzelreisen anzutreten. Neben terroristischen Bedrohungen bestehen ein hohes Entführungsrisiko und katastrophale Verkehrswege. Zu einer allgemein instabilen Sicherheitslage treten nicht vorhersehbare Proteste und gewaltsame Unruhen hinzu. Wirtschaftliche Not und Perspektivlosigkeit äußern sich u.a. in einer sehr hohen Kriminalitätsrate. Darüber hinaus finden im ganzen Land immer wieder Kontrollen und einschränkende Maßnahmen durch die Sicherheitskräfte statt.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vorab zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Sollten Sie in Kenntnis dieser Gefährdungslage reisen wollen, raten wir Ihnen zu besonderer Vorsicht, da sich die Sicherheitslage ohne vorangegangene Warnungen verschlechtern kann. Für erforderliche Reisen ins Landesinnere wird die Verwendung von Sicherheitsfirmen empfohlen.
Österreichische StaatsbürgerInnen werden gebeten, die Österreichische Botschaft Abuja über ihren Aufenthalt zu informieren.
Das Risiko krimineller Entführungen (seit 2006: rund 250 ausländische Staatsangehörige) mit Lösegeldforderungen aber auch Todesfolgen hat sich erhöht und besteht nun auch für Abuja und Kaduna. Betroffen sind neben dem südöstlichen Nigeria die Bundesstaaten Imo, Anambra, Ebonyi und Enugu. Für Abia besteht besonders hohes Risiko.
Wegen ethnischer, religiöser und sozialer Konflikte wird angeraten, sich vor Reisen in die nördlichen 12 Sharia-Staaten über die aktuelle Lage zu informieren. Vor Reisen in die vom Ausnahmezustand betroffenen Bezirke sowie allgemein in die nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Yobe, Plateau sowie den südlichen Landesteil von Bauchi und Kano City wird ausdrücklich gewarnt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der öffentliche Umgang mit Frauen als sittlich verwerflich angesehen wird bzw. untersagt ist, es sei denn, es handelt sich um Familienangehörige. Es besteht striktes Alkoholverbot.
Die Kriminalstatistik für ganz Nigeria und speziell in Abuja zeigt einen negativen Trend. Eigentumsdelikte, Autodiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle (auch auf fahrende bzw. im Stau stehende Autos) mit Personenschaden sind häufig. Ausländern wird abgeraten, Ausgänge insbesondere bei Dunkelheit zu unternehmen.
Brutale bewaffnete Raubüberfälle auf Wohnungen/Häuser, Vergewaltigungen und Diebstähle in Hotels und Restaurants sind häufig (in eine VN-Liste sicherer Hotels kann Einsicht genommen werden).
Es kommt immer wieder vor, dass sich Verbrecher als Polizisten ausgeben.
Reisenden wird angeraten, sich am Flughafen ausschließlich von ihnen bekannten bzw. sich eindeutig identifiziert habenden Personen abholen zu lassen und nicht auf Angebote Dritter einzugehen.
In Lagos kommt es zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen verschiedenen Ethnien, politischen Gruppierungen aber auch zwischen Militär und Polizeikräften.
Energieknappheit (Benzin, Diesel und Elektrizität) erschwert eine zuverlässige Reiseplanung. Die Straßen sind in schlechtem Zustand und während der Regenzeit häufig schwer passierbar: im Süden von April bis Oktober, im Norden von Mai bis September.
Autofahrten sollten mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Die Missachtung der Verkehrsregeln durch viele Verkehrsteilnehmer bildet ein Risiko. Bei Unfällen kann es zu Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen der Bevölkerung kommen, auch in Abuja. Fahrten bei Dunkelheit sollten wegen Überfallgefahr sowie teils katastrophaler Straßenzustände grundsätzlich vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Die Sicherheit und Wartung nigerianischer Flugzeuge entspricht nicht internationalem Standard. Es kommt immer wieder zu schweren Flugzeugunfällen (Absturz eines Flugzeuges einer nigerianischen Linie am 3.6.2012, Flug Abuja – Lagos, keine Überlebenden, über 100 Todesopfer).
Nigeria ist Ausgangspunkt für Internet- Betrugsversuche („Nigeria-Scam“). Faxe, Briefe oder E-Mails stellen eine unerwartete Erbschaft oder einen beabsichtigten Geldtransfer unter lukrativer Beteiligung in Aussicht. Nigeria hat einen eigenen Strafrechts-Paragrafen 419 für den „Vorschussbetrug“ eingeführt. Die Absender behaupten, Kenntnisse von Konten Verstorbener zu besitzen und die Hilfe des Empfängers zu benötigen, um hohe Geldbeträge ins Ausland zu transferieren. Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bewegt, in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war.
Ebenso treten Phantomfirmen mit betrügerischen Vorschlägen an ausländische Geschäftsleute heran. In derartigen Fällen ist eine Kontaktnahme mit dem AußenwirtschaftsCenter Lagos/Nigeria empfehlenswert.
Vor Internetbekanntschaften („Internet Love Scam“) wird gewarnt. Es handelt sich ebenfalls um eine Art von Vorschussbetrug mittels fiktiver Liebesgeschichten. Die Betrüger nehmen via Partnerschafts-Single-Börsen per E-Mail oder Chatsystem Kontakt auf und suggerieren ihren Opfern eine Liebesbeziehung. In weiterer Folge bitten die Betrüger ihre Opfer unter verschiedenen Vorwänden um Geld (z.B. Geld für medizinische Betreuung, für Flugtickets, Gerichts- oder Anwaltskosten, Ausreiseerlaubnisse, Schadensgutmachung nach Verkehrsunfällen, etc.). In der Regel soll das Geld nicht auf ein Bankkonto überwiesen werden, sondern z.B. per Western Union in Bar beim Empfänger einlangen.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
- Eine Einladung einer in Nigeria wohnhaften Person oder einer Behörde ist Voraussetzung für die Visaerteilung.
Einfuhr
In Zusammenhang mit dem Auftreten von BSE in Europa wurde ein Einfuhrverbot sowohl für lebende Rinder als auch für Rindfleischprodukte aus der EU verhängt.
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20 Naira (mithin also gar nicht), die Mitnahme von Fremdwährung hingegen unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Euro werden mittlerweile zumindest in den großen Städten gut akzeptiert, es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro und US-Dollar in bar, Travellerschecks werden eher selten akzeptiert, Kreditkarten sollten nur mit äußerster Vorsicht benützt werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören für Personen ab 18 Jahren auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200 Gramm Tabak sowie 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen); ebenso Geschenke bis zu einem Wert von 300 Naira. Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Getränken!) und Juwelen ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20 Naira (mithin also gar nicht) erlaubt (Deklarationspflicht!), die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag gestattet.
Die Ausfuhr von nigerianischen Kunstgegenständen ist nur mit besonderer Genehmigung erlaubt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Tropisches feucht-heißes Klima im Süden (im Norden eher trocken und sehr heiß) ohne Jahreszeiten im eigentlichen Sinn. Es gibt nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit.
Im Süden dauert die Regenzeit von Mai bis Anfang November; trockener Wüstenwind (Harmattan) in den Monaten Dezember bis Februar.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Im Allgemeinen genügt die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Gemüse angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Nur der Konsum von Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, Verbandsmaterial und evtl. Injektionsnadeln, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
In der heißesten Jahreszeit sollte der Körper nicht zu lange der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
Auf die Gefahr von Giftschlangen wird hingewiesen. Anti-Seren sind oftmals nicht in den öffentlichen Spitälern vorrätig und werden deshalb bei organisierten Reisen ortsansässiger Expatriats standardmäßig mitgeführt.
Vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr wird dringend gewarnt: Geschlechtskrankheiten sind weit verbreitet, und die AIDS-Rate steigt rasant.
Malaria ist nach wie vor ein großes Problem und fordert jährlich zehntausende Todesopfer. Bei kurzen Aufenthalten im Land ist eine Prophylaxe anzuraten – sollte keine Prophylaxe genommen werden, ist bei Auftreten von Fieber sofort ein Malariatest durchzuführen.
Nigeria ist eines der wenigen Länder der Welt, in dem noch Poliofälle registriert werden; auch kommt es in verschiedenen Landesteilen immer wieder zum Ausbruch von Cholera und Typhus.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere Massentransportmittel, wie zum Beispiel Busse, etc. sollte verzichtet werden.
Es sind lediglich Taxis, die mit Registrierungsnummern versehen sind, oder Mietautos mit Fahrer der diversen Hotels zu empfehlen.
Im Bereich Lagos ist vor allem die Strecke zu und vom Flugplatz sehr verkehrsintensiv und daher ideal für Überfälle und Attentate, die von sogenannten "armed robbers" verübt werden, geeignet.
In der Stadt Lagos sollte man darauf achten, Verkehrsstaus, so weit es möglich ist, zu meiden, da im Falle eines Überfalles keine Fluchtmöglichkeiten bestehen.
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie ein "Carnet de Passage" mitzuführen. Von der Polizei muss weiters eine Fahrerlaubnis ausgestellt werden.
Die Sicherheit im Straßenverkehr ist allerdings schlecht, da die Autos, Busse und Minibusse häufig in schlechtem Zustand und überladen sind, und das Fahrverhalten generell äußerst riskant ist.
Von Nachtfahrten, insbesondere auf Überlandstraßen oder in bestimmten Stadtvierteln, wird abgeraten.
Ebenso ist auf allen Straßen landesweit besondere Vorsicht bei sogenannten Fahrzeugkontrollen geboten, da diese oft von Straßenräubern in Polizeiuniformen durchgeführt werden und dem Zweck der Plünderung dienen.
Im Hinblick auf die Flugsicherheitsstandards der meisten Inlandslinien, welche europäischen Maßstäben nicht entsprechen, wird angeraten, vor Abflug die aktuellen Empfehlungen ihrer Kontakte in Nigeria zu beachten.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Gesellschaftlich ist Homosexualität – sowohl im christlichen, als auch im muslimischen Teil des Landes – ein Tabu. Es existieren kaum Gruppierungen oder Personen, die sich zu ihrer Homosexualität offen bekennen bzw. müssen bekennende Homosexuelle mit Repressionen und gesellschaftlicher Ächtung rechnen. Homosexuellen (Paaren) wird in Nigeria deswegen empfohlen, sich in der Öffentlichkeit nicht zu exponieren. Vor allem allein reisende Homosexuelle, aber auch Heterosexuelle werden immer wieder Opfer so genannter „setups“: Sie werden „zufällig“ von der Polizei bei sexuellen Handlungen ertappt und müssen sich dann quasi freikaufen. „Homosexuelle Handlungen“ können mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
