Nigeria (de)
- Hauptstadt:
- Abuja
- Int. Kennzeichen:
- NG
- Sprache
- Englisch, einheimische Sprachen (Yoruba, Ibo, Haussa u.a.)
- Gängige Fremdsprachen:
- Französisch
- Währung:
- 1 Naira (N) = 100 Kobo (Kk)
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt, 50 Hertz, Steckerform BSS
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Es besteht aufgrund wiederholter Angriffe und Sprengstoffanschläge militanter Gruppen derzeit ein sehr hohes Anschlagsrisiko insbesondere für Nord- und Nordostnigeria, einschließlich für die Hauptstadt Abuja. In mehreren Städten Nord- und Nordostnigerias finden immer wieder Gefechte zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen statt. Angehörige der Sicherheitskräfte, Regierungsstellen, christliche Einrichtungen und Wohnviertel sowie internationale Organisationen waren zuletzt Anschlagsziele. Drohungen bestehen gegen moslemische Einrichtungen im Süden.
Am 31.12.2011 verhängte die nigerianische Regierung in folgenden Regierungsbezirken (LGAs) den Ausnahmezustand:
Bundesstaat Borno: Maiduguri Metropolitan, Gamboru Ngala, Banki Bama, Biu, Jere
Bundesstaat Yobe: Damaturu, Geidam, Potiskum, Buniyadi-Gujba, Gasua-Bade
Bundesstaat Plateau: Jos North, Jos South, Barkin-Ladi, Riyom
Bundesstaat Niger: Suleja, nach noch ungesicherten Informationen auch in weiteren Gebieten des Bundesstaates.
Für Kano City bestehen zeitliche Ausgangssperren.
Vor Reisen in die vom Ausnahmezustand betroffenen Bezirke sowie allgemein in die nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Yobe, Plateau sowie den südlichen Landesteil von Bauchi und Kano City wird ausdrücklich gewarnt.
Zudem wurden in diesen Regionen die Grenzübergänge in die Nachbarstaaten Kamerun, Tschad und Niger offiziell gesperrt.
Aufgrund der Benzinpreisliberalisierung zu Jahresanfang besteht landesweit ein erhöhtes Risiko von Engpässen in der Versorgung mit Treibstoffen sowie damit zusammenhängend ein Risiko für soziale Unruhen.
Es besteht weiters eine partielle Reisewarnung für die Bundesstaaten Abia, AkwaIbom, Anambra, Bayelsa, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Kaduna, Kano, Oyo, Ondo, Rivers, einschließlich Port Harcourt und die vorgelagerten Küstengewässer.
Potentielle Anschlagsziele in Abuja sind internationale Hotels, Märkte, Shopping Centres und religiöse Einrichtungen. Es wird angeraten, öffentliche Plätze und Menschenansammlungen im ganzen Land zu meiden.
Mit Gewaltausbrüchen in allen zwölf nördlichen Bundestaaten ist jederzeit zu rechnen.
In Not geratenen ÖsterreicherInnen kann nur in eingeschränktem Umfang konsularische Hilfe geleistet werden. So liegt die Anreise in Ihrer eigenen Gefahr und Verantwortung.
Sicherheit
Nigeria ist kein Reiseland.
Aufgrund der erhöhten Gefährdungslage empfehlen wir, keine nicht dringend erforderlichen Einzelreisen anzutreten. Neben terroristischen Bedrohungen bestehen ein hohes Entführungsrisiko und katastrophale Verkehrswege. Zu einer allgemein instabilen Sicherheitslage treten nicht vorhersehbare Proteste und gewaltsame Unruhen hinzu. Wirtschaftliche Not und Perspektivlosigkeit äußern sich u.a. in einer sehr hohen Kriminalitätsrate. Darüber hinaus finden im ganzen Land immer wieder Kontrollen und einschränkende Maßnahmen durch die Sicherheitskräfte statt.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vorab zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. Sollten Sie in Kenntnis dieser Gefährdungslage reisen wollen, raten wir Ihnen zu besonderer Vorsicht, da sich die Sicherheitslage ohne vorangegangene Warnungen verschlechtern kann. Für erforderliche Reisen ins Landesinnere wird die Verwendung von Sicherheitsfirmen empfohlen.
Österreichische StaatsbürgerInnen werden gebeten, die Österreichische Botschaft Abuja über ihren Aufenthalt zu informieren.
Partielle REISEWARNUNG für Bundestaaten:
Abia, AkwaIbom, Anambra, Bayelsa, Delta, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, Imo, Kaduna, Kano, Oyo, Ondo, Rivers, einschließlich Port Harcourt und die vorgelagerten Küstengewässer.
Das Risiko krimineller Entführungen (seit 2006: rund 250 ausländische Staatsangehörige) mit Lösegeldforderungen aber auch Todesfolgen hat sich erhöht und besteht nun auch für Abuja und Kaduna. Betroffen sind neben dem südöstlichen Nigeria die Bundesstaaten Imo, Anambra, Ebonyi und Enugu. Für Abia besteht besonders hohes Risiko.
In den nigerianischen Gewässern und Häfen gibt es häufig Fälle von Piraterie, die sich auch gegen Handelsschiffe und Yachten richten. Reisen in der Niger-Delta-Region sind mit großer Gefahr verbunden.
Wegen ethnischer, religiöser und sozialer Konflikte wird angeraten, sich vor Reisen in die nördlichen 12 Sharia-Staaten über die aktuelle Lage zu informieren. Vor Reisen in die vom Ausnahmezustand betroffenen Bezirke sowie allgemein in die nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Yobe, Plateau sowie den südlichen Landesteil von Bauchi und Kano City wird ausdrücklich gewarnt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der öffentliche Umgang mit Frauen als sittlich verwerflich angesehen wird bzw. untersagt ist, es sei denn, es handelt sich um Familienangehörige. Es besteht striktes Alkoholverbot.
Die Kriminalstatistik für ganz Nigeria und speziell in Abuja zeigt einen negativen Trend. Eigentumsdelikte, Autodiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle (auch auf fahrende bzw. im Stau stehende Autos) mit Personenschaden sind häufig. Ausländern wird abgeraten, Ausgänge insbesondere bei Dunkelheit zu unternehmen.
Brutale bewaffnete Raubüberfälle auf Wohnungen/Häuser, Vergewaltigungen und Diebstähle in Hotels und Restaurants sind häufig (in eine VN-Liste sicherer Hotels kann Einsicht genommen werden).
Es kommt immer wieder vor, dass sich Verbrecher als Polizisten ausgeben.
Reisenden wird angeraten, sich am Flughafen ausschließlich von ihnen bekannten bzw. sich eindeutig identifiziert habenden Personen abholen zu lassen und nicht auf Angebote Dritter einzugehen.
In Lagos kommt es zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen verschiedenen Ethnien, politischen Gruppierungen aber auch zwischen Militär und Polizeikräften.
Energieknappheit (Benzin, Diesel und Elektrizität) erschwert eine zuverlässige Reiseplanung. Die Straßen sind in schlechtem Zustand und während der Regenzeit häufig schwer passierbar: im Süden von April bis Oktober, im Norden von Mai bis September.
Autofahrten sollten mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Die Missachtung der Verkehrsregeln durch viele Verkehrsteilnehmer bildet ein Risiko. Bei Unfällen kann es zu Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen der Bevölkerung kommen, auch in Abuja. Fahrten bei Dunkelheit sollten wegen Überfallgefahr sowie teils katastrophaler Straßenzustände grundsätzlich vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Die Sicherheit und Wartung nigerianischer Flugzeuge entspricht nicht internationalem Standard. Es kommt immer wieder zu schweren Flugzeugunfällen.
Nigeria ist Ausgangspunkt für Betrugsversuche („Nigeria-Scam“). Faxe, Briefe oder Mails stellen eine unerwartete Erbschaft, beabsichtigten Geldtransfer unter lukrativer Beteilung in Aussicht. Nigeria hat einen eigenen Strafrechts-Paragrafen 419 für den „Vorschussbetrug“ eingeführt. Die Absender behaupten, Kenntnisse von Konten Verstorbener zu besitzen und die Hilfe des Empfängers zu benötigen, um hohe Geldbeträge ins Ausland zu transferieren. Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bewegt, in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war.
Es treten Phantomfirmen mit betrügerischen Vorschlägen an ausländische Geschäftsleute heran. In derartigen Fällen ist eine Kontaktnahme mit dem Außenwirtschaftszentrum Lagos empfehlenswert.
Vor Internetbekanntschaften („Internet Love Scam“) wird gewarnt. Es handelt sich um eine Art von Vorschussbetrug mittels einer fiktiven Liebesgeschichte mit Hilfe von E-Mail und Chatsystem für Verlobungen, die aus Sicht einer/eines Beteiligten von Anfang an nicht stattfinden sollen. Ausländische Betrüger nehmen Kontakt auf und suggerieren ihren Opfern, sie hätten sich verliebt, in weiterer Folge bittet der Betrüger sein Opfer unter einem Vorwand um Geld.
Einreise
- Visumspflicht: Ja, für Gewöhnliche Reisepässe, Dienst- u. Diplomatenpässe
- Visum erhältlich: Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Miteintragung von Kindern: Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
- Eine Einladung einer in Nigeria wohnhaften Person oder einer Behörde ist Voraussetzung für die Visaerteilung.
Einfuhr
In Zusammenhang mit dem Auftreten von BSE in Europa wurde ein Einfuhrverbot sowohl für lebende Rinder als auch für Rindfleischprodukte aus der EU verhängt.
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20 Naira (mithin also gar nicht), die Mitnahme von Fremdwährung hingegen unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Euro werden mittlerweile zumindest in den großen Städten gut akzeptiert, es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro und US-Dollar in bar, Travellerschecks werden eher selten akzeptiert, Kreditkarten sollten nur mit äußerster Vorsicht benützt werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören für Personen ab 18 Jahren auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200 Gramm Tabak sowie 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen); ebenso Geschenke bis zu einem Wert von 300 Naira. Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Getränken!) und Juwelen ist verboten.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20 Naira (heißt mithin gar nicht) erlaubt (Deklarationspflicht!), die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag gestattet.
Die Ausfuhr von nigerianischen Kunstgegenständen ist nur mit besonderer Genehmigung erlaubt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Tropisches feucht-heißes Klima im Süden (im Norden eher trocken und sehr heiß) ohne Jahreszeiten im eigentlichen Sinn. Es gibt nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit.
Im Süden dauert die Regenzeit von Mai bis Anfang November; trockener Wüstenwind (Harmattan) in den Monaten Dezember bis Februar.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden.
Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab. In der heißesten Jahreszeit sollte der Körper nicht zu lange der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
Beim Baden im Meer ist aufgrund der gefährlichen Strömungen allerhöchste Vorsicht geboten!
Gesundheit
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.
Vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr wird dringend gewarnt: Geschlechtskrankheiten sind weit verbreitet, und die AIDS-Rate steigt rasant.
Malaria ist nach wie vor ein großes Problem und fordert jährlich zehntausende Todesopfer. Bei kurzen Aufenthalten im Land ist eine Prophylaxe anzuraten – sollte keine Prophylaxe genommen werden, ist bei Auftreten von Fieber sofort ein Malariatest durchzuführen – unbehandelt für namentlich der verbreitete Stamm falciparum in einer Woche mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod.
Im Norden Nigerias grassiert eine Polio-Epidemie; auch kommt es in verschiedenen Landesteilen immer wieder zum Ausbruch von Cholera und Typhus.
Impfungen
Gelbfieberimpfung wird verlangt.
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Institut für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 83 43) weiters eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, für Individualreisende und bei längeren Aufenthalten zusätzlich gegen Tollwut. Malariaprophylaxe für das ganze Land wird angeraten.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie häufiges Händewaschen.
Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
In der heißesten Jahreszeit sollte der Körper nicht zu lange der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, Verbandsmaterial und evtl. Injektionsnadeln, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Auch für Nigeria muss vor den Gefahren mit Giftschlangen gewarnt werden bei 3,3 Zwischenfällen (Bissinzidenz) auf 100.000 Einwohner. Antiseren sind oftmals nicht in den öffentlichen Spitälern vorrätig und werden bei organisierten Reisen ortsansässiger Expatriats standardmäßig mitgeführt.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere Massentransportmittel, wie zum Beispiel Busse, etc. sollte verzichtet werden.
Es sind lediglich Taxis, die mit Registrierungsnummern versehen sind, oder Mietautos mit Fahrer der diversen Hotels zu empfehlen.
Im Bereich Lagos ist vor allem die Strecke zu und vom Flugplatz sehr verkehrsintensiv und daher ideal für Überfälle und Attentate, die von sogenannten "armed robbers" verübt werden, geeignet.
In der Stadt Lagos sollte man darauf achten, Verkehrsstaus, so weit es möglich ist, zu meiden, da im Falle eines Überfalles keine Fluchtmöglichkeiten bestehen.
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie ein "Carnet de Passage" mitzuführen. Von der Polizei muss weiters eine Fahrerlaubnis ausgestellt werden.
Die Sicherheit im Straßenverkehr ist allerdings schlecht, da die Autos, Busse und Minibusse häufig in schlechtem Zustand und überladen sind, und das Fahrverhalten generell äußerst riskant ist.
Von Nachtfahrten, insbesondere auf Überlandstraßen oder in bestimmten Stadtvierteln, wird abgeraten.
Ebenso ist auf allen Straßen landesweit besondere Vorsicht bei sogenannten Fahrzeugkontrollen geboten, da diese oft von Straßenräubern in Polizeiuniformen durchgeführt werden und dem Zweck der Plünderung dienen.
Im Hinblick auf die Flugsicherheitsstandards der meisten Inlandslinien, welche europäischen Maßstäben nicht entsprechen, wird angeraten, vor Abflug die aktuellen Empfehlungen ihrer Kontakte in Nigeria zu beachten.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Gesellschaftlich ist Homosexualität – sowohl im christlichen, als auch im muslimischen Teil des Landes – ein Tabu. Es existieren kaum Gruppierungen oder Personen, die sich zu ihrer Homosexualität offen bekennen bzw. müssen bekennende Homosexuelle mit Repressionen und gesellschaftlicher Ächtung rechnen. Homosexuellen (Paaren) wird in Nigeria deswegen empfohlen, sich in der Öffentlichkeit nicht zu exponieren. Vor allem allein reisende Homosexuelle, aber auch Heterosexuelle werden immer wieder Opfer so genannter „setups“: Sie werden „zufällig“ von der Polizei bei sexuellen Handlungen ertappt und müssen sich dann quasi freikaufen. „Homosexuelle Handlungen“ können mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
