Niger (de)
- Hauptstadt:
- Niamey
- Int. Kennzeichen:
- NE
- Sprache
- Französisch, Haussa, Songhay, Tamachek, andere einheimische Sprachen
- Währung:
- CFA-Franc
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 04.03.2013)
Besondere Hinweise
REISEWARNUNG!
Es wird vor allen Reisen nach Niger gewarnt.
Sicherheit
Reisewarnung
Durch die internationale Militärintervention in Mali ist vor Reisen nach Niger abzuraten. Unumgängliche Reisen außerhalb Niameys sollten nur mit der von den Behörden vorgeschriebenen und kostenpflichtigen Eskorten unternommen werden. Auch in Niamey ist erhöhte Vorsicht geboten. Es wird gebeten, Kontakt mit der Botschaft und dem Honorarkonsul in Niamey zu halten. Alleingänge sind unbedingt zu vermeiden.
Wie mehrere auch blutige Entführungen von westlichen Staatsangehörigen seit Dezember 2008 (zuletzt am 07.01.2011) zeigen, ist die Terrororganisation "Al Qaida im islamischen Maghreb (AQIM)" in den nördlichen Regionen, insbesondere entlang der Grenze zu Mali aktiv; ihr Operationsgebiet schließt jedoch auch die Region um Niamey ein. Europäer sind grundsätzlich gefährdet, entführt zu werden. Entführungsgefahr besteht auch durch kriminelle Banden, die ihre Opfer an Al Qaida verkaufen. Im Norden Nigers (Region Agadez) sind darüber hinaus Banditentum und Überfälle auf Fahrzeuge durch Kriminelle weit verbreitet. Zuletzt kam es zu sozialen Unruhen.
Die Österreichische Botschaft Algier kann in Not geratenen Österreichern, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung leisten
Einreise
- Visumspflicht: Ja
- Visum erhältlich: bei der zuständigen Vertretungsbehörde Nigers
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: --
- Miteintragung v. Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
- Sonstiges: Die Einreise ist nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Es wird daher angeraten die Reiseroute und den Ort des Grenzübertritts bei der Beantragung des Visums bekannt zu geben.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 25 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 1 Flasche Wein & 1 Flasche Spirituosen).
Ausfuhr
Die Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 25.000,-- CFA-Francs, Fremdwährung unbeschränkt, ausgeführt werden.
Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit.
Kontinental-saharisches Klima mit einer Regenzeit: von Juni bis September.
Die Trockenzeit dauert von Oktober bis Mai mit den heißesten Temperaturen im April/Mai.
Gesundheit
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden.
Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Betreffend eine eventuelle Malariaprophylaxe sollte unbedingt mit einem kompetenten Arzt oder dem Wiener Tropeninstitut (http://www.tropeninstitut.at) rechtzeitig vor Reisebeginn Rücksprache gehalten werden.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
In letzter Zeit sind Fälle von Polio aufgetreten; auch hierzu können Sie bei den folgenden Stellen sich beraten lassen: Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Wiener Tropeninstitut: www.tropeninstitut.at
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Taxis und Sammeltaxis.
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eine Haftpflichtversicherung an der Grenze abzuschließen.
Neben den asphaltierten Hauptverbindungen in gutem Zustand bestehen nur Pisten, die oftmals nur mit Geländefahrzeugen benützt werden können.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität gilt zwar in Niger als illegal, wird jedoch weitgehend akzeptiert.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
