Niger (de)
- Hauptstadt:
- Niamey
- Int. Kennzeichen:
- NE
- Sprache
- Französisch, Haussa, Songhay, Tamachek, andere einheimische Sprachen
- Währung:
- CFA-Franc
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- -1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Die allgemeine politische Lage im Niger hat sich nach Angelobung des neugewählten Präsidenten und Ernennung der neuen Regierung im April beruhigt. Erhöhte Aufmerksamkeit ist jedoch aufgrund der Ereignisse im Nachbarland Libyen geboten. Weite Teile des Landes sind als Operationsgebiet der Terrororganisation Al Qaida im Islamischen Maghreb bekannt bzw. von Banditentum betroffen. Die partielle Reisewarnung (s. unten) sollte unbedingt befolgt werden. Reisenden, die in den Niger reisen wollen, wird empfohlen, sich entweder beim Österreichischen Honorarkonsulat Niamey oder bei der Österreichischen Botschaft Algier registrieren zu lassen. Bei Reisen im Niger sollten laufend Informationen über die jeweils herrschenden Verhältnisse in den geplanten Reisezielen bzw. Reiserouten eingeholt werden.
Sicherheit
Partielle Reisewarnung!
Wie mehrere auch blutige Entführungen von westlichen StaatsbürgerInnen seit Dezember 2008 (zuletzt am 07.01.2011) zeigen, ist die Terrororganisation "Al Qaida im islamischen Maghreb (AQIM)" in den nördlichen Regionen, insbesondere entlang der Grenze zu Mali aktiv, ihr Operations- gebiet schließt jedoch auch die Region um Niamey ein. Es gibt zahlreiche Informationen, dass AQIM weitere Entführungen von Europäern plant. Das Operationsgebiet von AQIM verlagert sich tendenziell nach Süden. Entführungsgefahr besteht auch durch kriminelle Banden, die ihre Opfer an Al Qaida verkaufen.
Im Norden Nigers (Region Agadez) sind darüber hinaus Banditentum und Überfälle auf Fahrzeuge durch Kriminelle weit verbreitet, wobei die Sicherheitssituation in der Stadt Agadez selbst zufriedenstellend ist.
Vor Reisen in alle Regionen nördlich einer Linie von Tillabéri, Filingue, Tahoua, Gangara bis N’Guigmi (von West nach Ost) wird ausdrücklich gewarnt. Diese Teilreisewarnung umfasst somit die gesamte Administrativregion Agadez, die Ténéré Wüste, das Aïr-Gebirge und alle sonstigen Saharagebiete. Vor allen Grenzübertritten auf dem Landweg zwischen Niger und seinen Nachbarn Mali, Algerien und Libyen wird ebenfalls gewarnt. Die Grenze im Süden zu Nigeria ist seit Mitte Jänner 2012 geschlossen.
Überlandfahrten sollten nur in Absprache mit den lokalen Partnern und mit militärischer Begleitung (welcher tageweise zu bezahlen ist) stattfinden. Nachtfahrten sollten vermieden werden.
Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist unbedingt zu empfehlen.
Der Reisepass oder zumindest eine Fotokopie sind stets mit zu führen.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Die Österreichische Botschaft Algier kann in Not geratenen Österreichern, solange sie sich während der Gültigkeit dieser Reisewarnung in den Gebieten aufhalten, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Hilfestellung leisten.
Bei Besichtigungen des nigrischen Teils des Nationalparks W ist die Begleitung durch einen einheimischen Führer obligatorisch.
Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss.
Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Die Einreise ist nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Es wird daher angeraten die Reiseroute und den Ort des Grenzübertritts bei der Beantragung des Visums bekannt zu geben.
Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahl- weise 200 Zigaretten, 25 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 1 Flasche Wein & 1 Flasche Spirituosen).
Ausfuhr
Die Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 25.000,-- CFA-Francs, Fremdwährung unbeschränkt ausgeführt werden.
Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Es gibt keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit.
Kontinental-saharisches Klima mit einer Regenzeit: von Juni bis September.
Die Trockenzeit dauert von Oktober bis Mai mit den heißesten Temperaturen im April/Mai.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden.
Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Impfungen
Niger bleibt Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) gefährdet. Auf die Beachtung der Impfschutzempfehlungen auch bei nur kürzeren Aufenthalten wird besonders hingewiesen.
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) weiters eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und eitrige Gehirnhautentzündung, für Individualtouristen und Camper zusätzlich gegen Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe für das gesamte Land wird angeraten.
Bei der Einreise ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen.
Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Taxis und Sammeltaxis.
Bei Autofahrten sind der zwischenstaatliche Führerschein und die Zulassung sowie eine Haftpflichtversicherung an der Grenze abzuschließen.
Neben den asphaltierten Hauptverbindungen in gutem Zustand bestehen nur Pisten, die oftmals nur mit Geländefahrzeugen benützt werden können.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität gilt zwar in Niger als illegal, wird jedoch weitgehend akzeptiert.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
