Niederlande (de)
(inkl. Niederländische Antillen)
- Hauptstadt:
- Amsterdam (Hauptstadt), Den Haag (Regierungssitz)
- Int. Kennzeichen:
- NL
- Sprache
- Niederländisch ; in der Provinz Friesland auch friesisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Deutsch, Englisch
- Währung:
- 1 Euro = 100 Cent;
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 14.02.2012)
Besondere Hinweise
Sicherheit
In Folge der weltweit erhöhten Terrorgefahr haben auch die niederländischen Behörden die Sicherheitsmassnahmen wesentlich verstärkt. Dies trifft insbesondere auf Flughäfen und Bahnhöfe zu.
In Amsterdam und anderen großen Städten kommt es des öfteren zu Taschendiebstählen. Daher sollten keine Wertsachen oder große Mengen Bargeld mitgeführt werden.
Weiters ist es ratsam, vor Reiseantritt eine Kopie der Reisedokumente anzufertigen.
PKWs sollten eine Wegfahrsperre aufweisen (besonders Autoradios werden häufig entwendet).
Einreise
- Visumspflicht: Nein
- Visum erhältlich:---
- Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
- Passgültigkeit: darf bei der Einreise längstens seit 5 Jahren abgelaufen sein
- Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
- Miteintragung v. Kindern: Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
- Sonstiges:In den Niederlanden gilt Identifikationspflicht für Personen ab 14 Jahren. Von den Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel (Flug-, Bahn- und Busgesellschaften) sowie an sämtlichen Flughäfen werden (bei Ticketkauf und Check-In) ausschließlich nur gültige Reisedokumente zur Vorlage akzeptiert. Auch für Bargeldbehebungen, z.B. bei Western Union, werden nur gültige Reisedokumente als Identitätsnachweis akzeptiert.
- Einreise mit Tieren: Für Reisen mit bestimmten Haustieren (z.B. Hunde und Katzen) muss als Nachweis der erfolgten Tollwutimpfung ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Kreditkarten werden ohne weiteres akzeptiert. Bargeldabhebung an den Bankomaten möglich.
Außerhalb der Bankzeiten bestehen Geldwechselmöglichkeiten am Flughafen Amsterdam/Schiphol und auf den Bahnhöfen in Amsterdam, Den Haag und Rotterdam.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Die Niederlande sind Mitglied der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt Beschränkungen.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Für die Weiterreise in andere EU-Mitgliedsstaaten, auch nach Österreich sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Die Ausfuhr von Lebensmitteln unterliegt Beschränkungen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Ozeanisches Klima mit geringen Temperaturunterschieden, die Sommer sind relativ kühl, die Winter mild und schneearm. Eine hohe Luftfeuchtigkeit, ständiger, manchmal stürmischer Wind und häufige abrupte Wetterwechsel prägen die Wetterlage in großen Teilen des Landes.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Das Österreichische Impf-Komitee empfiehlt auch für die Niederlande einen Impfschutz gegen Hepatitis A und Hepatitis B.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel in ausreichender Anzahl enthält, ist unbedingt anzuraten! Medikamentenverschreibungen werden weitaus restriktiver gehandhabt als in Österreich!
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Sehr dichtes Eisenbahn- und Omnibusnetz, etwa 20-Minuten-Intervalle auf Hauptstrecken. Gut entwickelte lokale Beförderungsmittel.
Amsterdam und Rotterdam verfügen über ein U-Bahnnetz.
Es gibt eine für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen gültige 'Streifenkarte'. Achtung: In Amsterdam, Rotterdam und Zuid-Holland ist nur noch die 'OV Chipkaart' gültig, die Streifenkarte kann nicht mehr verwendet werden. Nähere Informationen in englischer Sprache
Eines der wichtigsten Beförderungsmittel ist das Fahrrad. Die Niederlande verfügen über eines der dichtesten Fahrradwegnetze der Welt. Überall können Fahrräder gemietet werden (Bahnhöfe, Fahrradhändler, viele Hotels) und bei vielen Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden gibt es überwachte Abstellmöglichkeiten.
Autofahrer sollten besonderes Augenmerk auf den Fahrradverkehr richten, vor allem beim Ab- und Einbiegen, da zumeist ein Fahrradweg überquert wird, den auch Mopeds mit hoher Geschwindigkeit benutzen.
Bei Autounfällen mit Fußgängern und Radfahrern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.
Vielfach sehr enge Straßen – besonders entlang der zahlreichen Kanäle.
Während der Hauptverkehrszeiten oftmals ausgedehnte Staus auch auf Autobahnen.
Führerschein
Österreichische Führerscheine müssen nach 10 Jahren ab Ausstellungsdatum gegen einen auf zumeist 10 Jahre befristeten niederländischen Führerschein eingetauscht werden (Touristen sind von dieser Regelung ausgenommen).
Bei Verlust oder Diebstahl der Lenkberechtigung ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges in den Niederlanden bis zur Ausstellung einer neuen Lenkerberechtigung nicht gestattet.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in den Niederlanden nicht strafbar.
Entgegen der landläufigen Meinung sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in „Coffee shops“ und der Besitz von höchstens 5 Gramm Cannabis werden nicht strafrechtlich verfolgt. Handel, Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen sind jedoch strafbar. Weiters gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
