Niederländische Antillen
- Hauptstadt:
- Amsterdam (Aruba: Oranjestad, Curacao: Willemstad, Sint Maarten: Philipsburg); Regierungssitz: Den Haag
- Int. Kennzeichen:
- NA
- Sprache
- Niederländisch, Papiamento
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- 1 Niederländischer Antillengulden (ANG) = 100 Cents; BES-Inseln: 1 US-Dollar (USD) = 100 Cents; Curacao, Sint Maarten: 1 Niederländischer Antillengulden (ANG) = 100 Cents; Aruba: 1 Aruba-Florin (AWG) = 100 Cents
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- - 5 h
- Zeitdifferenz zu MESZ:
- - 6 h
- Elektrischer Strom:
- 110-130 Volt/50 Hertz, Adapter
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 10.02.2012)
Besondere Hinweise
Der konsularische Zuständigkeitsbereich für die niederländischen Karibikinseln Aruba, Bonaire, Curacao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten bei der Österr. Botschaft Caracas.
Am 10. Oktober 2010 wurde eine Neuordnung der staatsrechtlichen Struktur des Königreichs wirksam. In dessen Zuge wurden die Niederländischen Antillen, die die Inseln Curaçao, Bonaire, Sint Eustatius, Saba und Sint Maarten umfassten, als politische Einheit aufgelöst.
Curaçao und Sint Maarten sind nun autonome Länder innerhalb des Reichsverbundes. Bonaire, Sint Eustatius und Saba („BES-Inseln“) haben den Status einer Sondergemeinde der Niederlande erhalten. Diese drei Inseln werden auch als „karibische Niederlande“ bezeichnet. Somit besteht das Königreich der Niederlande heute aus vier Ländern: den – europäischen und karibischen – Niederlanden, Aruba, Curaçao und Sint Maarten.
Sicherheit
Die Kriminalitätsrate ist im Allgemeinen niedrig.
Aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik (die Karibikinseln dienen als Transitländer für illegalen Drogenschmuggel) wird Reisenden allerdings zusätzlich zu den üblichen Vorsichtsmaßnahmen empfohlen, ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt zu lassen und keinesfalls fremdes Gepäck zu transportieren. Vor diesem Hintergrund werden alle Passagiere, die aus dieser Region einreisen, samt Gepäck bei ihrer Einreise auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol einer verschärften Kontrolle unterzogen.
Einreise
Die überseeischen Gebiete des Königreichs der Niederlande sind nicht Teil des Schengen-Raums. Es gelten daher besondere Einreise- und Aufenthaltsregeln.
Es gelten daher besondere Einreise- und Aufenthaltsregeln.
Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von unter 30 Tagen einen nach der Einreise noch für mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Der Nachweis der Wiederausreise muss in Form eines Rück- oder Weiterreisetickets (inkl. der für die Einreise in das nächste Reiseland eventuell notwendiger Unterlagen, z.B. Visum) erbracht werden.
Darüber hinaus kann bei der Einreise der Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt verlangt werden.
Alleinreisende Minderjährige (bis zum 17. Lebensjahr) benötigen für die Einreise: Vollmacht der Erziehungsberechtigten, gültiger Pass und Rück- oder Weiterreiseticket sowie eine Passkopie der Erziehungsberechtigten.
Bei längerem Aufenthalt und bei Erwerbstätigkeit ist vor der Einreise eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Bei Ausreise ist eine Flughafengebühr zwischen USD 5,00 und 30,00 (je nach Flughafen und Destination) zu bezahlen. Es wird empfohlen, mit dem Reisebüro oder der Fluggesellschaft abzuklären, ob diese Gebühr bereits im Ticketpreis enthalten ist.
Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
Einfuhr
Die Überseegebiete des Königreichs der Niederlande sind nicht Teil des europäischen Binnenmarktes. Es gelten daher besondere Einfuhrbestimmungen.
Der Niederländische Antillengulden ist an den Kurs des US-Dollars gekoppelt.
Ausfuhr
Die Überseegebiete des Königreichs der Niederlande sind nicht Teil des europäischen Binnenmarktes. Bei der Wiedereinreise nach Österreich sind daher die für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten vorgesehenen Abgaben zu entrichten.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Die Leeward Inseln und Bonaire liegen in der südlichen Randzone des karibischen Hurrikangürtels. Statistisch gesehen ist einmal in hundert Jahren mit beträchtlichen Schäden durch Tropenstürme zu rechnen.
Im Durchschnitt wird alle vier Jahre im Umkreis von 100 Meilen ein tropisches Zyklon aufgezeichnet, das aber meist ohne Auswirkungen nördlich der Inseln vorbeizieht. Die Windward Inseln Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten dagegen liegen innerhalb des Hurrikangürtels.
Mindestens einmal im Jahr kommt es im Umkreis von 100 Meilen zu einem tropischen Zyklon, mit einem Hurrikan muss durchschnittlich einmal in 4-5 Jahren gerechnet werden.
Dank eines gut funktionierenden Warnsystems blieb die Zahl der Opfer in den letzten Jahren gering.
Die Hurrikansaison dauert meist von Anfang Juni bis Ende November.
Das Wetter ist das ganze Jahr über relativ konstant. Die Durchschnittstemperaturen liegen bei einem steten Passatwind zwischen 24 °C und 32 °C. Verstärkte Niederschläge werden zwischen Oktober und Jänner verzeichnet, wobei die Niederschläge auf den Windward Inseln generell höher sind.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden.
Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab
Gesundheit
siehe Impfungen
Impfungen
Bei der Einreise sind außer für Reisende, die aus Gelbfieberinfektionsgebieten kommen, keine Impfungen vorgeschrieben.
Hinweise über die Gefahr von Tropenkrankheiten finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Reisemedizin Wien, Tel. 01- 403 83 43 oder der WHO.
Versicherung
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Curaçao Tourism Development Bureau www.curacao-tourism.com
Regionalvertretung Fremdenverkehrsamt Curaçao www.curacao.de
NL Außenministerium: www.minbuza.nl
Tourismusabteilung NL Botschaft Berlin: http://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Niederlande/Tourismus/start_html#na
