Namibia (de)
- Hauptstadt:
- Windhoek (Windhuk)
- Int. Kennzeichen:
- NA
- Sprache
- Englisch, Afrikaans, Ovambo, Herero, andere einheimische Sprachen
- Gängige Fremdsprachen:
- Deutsch, Englisch
- Währung:
- 1 Namibia Dollar (N$) = 100 cent. Bis auf weiteres bleibt Namibia jedoch in der Rand-Währungszone und somit ist in Namibia auch der südafrikanische Rand Zahlungsmittel
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ +1 h (Ende März bis Ende September), MEZ - 1h (Ende Oktober bis Anfang März), MEZ (Ende September bis Ende Oktober und Anfang März bis Ende März)
- Elektrischer Strom:
- 220/240 Volt, /50 Hertz Wechselstrom dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Hinweis
( Unverändert gültig seit: 30.09.2011)
Besondere Hinweise
Sicherheit
Grundsätzlich besteht kein Anlass, aus Sicherheitsgründen von Reisen nach Namibia und in die bekannten Touristengebiete abzuraten. Diese Gebiete im Zentrum und Norden Namibias (Sossusvlei, Etoshapfanne, Namib, Kalahari, Kaprivi Zipfel) gelten als sicher und können, mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen, die in allen Ländern des Kontinents zu beachten sind, problemlos bereist werden. Dies gilt seit Abschluss des innerangolanischen Friedensabkommens nach dem Tod von UNITA-Führer Savimbi seit dem zweiten Halbjahr 2002 auch für den Kaprivi Zipfel, wo wieder völlige Ruhe eingekehrt ist und die Lodges wieder geöffnet haben.
Es bestehen keine spezifischen Risiken für Ausländer, trotzdem ist vor allem in den größeren Städten Vorsicht geboten. Da vor allem in den Städten Windhoek und Swakopmund generell die Gefahr besteht, vor allem als Einzelreisender Opfer von Taschendiebstählen und Raubdelikten zu werden, ist es ratsam, auch am Tag die üblichen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Vorsicht ist bei den kleinen, unbewirtschafteten Rastplätzen entlang der Landstrassen angebracht, wo es in letzter Zeit wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden. Wertsachen und Dokumente sollten im Hotelsafe deponiert und nur Fotokopien von Dokumenten mitgeführt werden. Fotoausrüstungen, teure Uhren und Schmuck sollten unauffällig getragen und nicht im Auto zurückgelassen werden.
Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten, und es sollte in dieser Zeit generell von Überland-Autofahrten abgesehen werden (siehe auch den untenstehenden Punkt „Verkehrsmittel“).
Einreise
Reisende dürfen sich für touristische Zwecke ohne Visum bis zu 3 Monate pro Jahr im Land aufhalten (bei entsprechender Begründung kann eine Aufenthaltsdauer bis zu 6 Monaten gewährt werden). Der Reisepass muss bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Miteintragung von Kindern wird akzeptiert. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- od. Weiterreiseticket) nachweisen können. Achtung: es sind zwei freie Passseiten nötig!
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von $ 50.000,--, die Mitnahme von Fremd- währung und Reiseschecks unbegrenzt erlaubt, jedoch über einem Betrag über N$ 5.000,-- bei der Einreise deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, US-Dollar in bar, Traveller- schecks oder Kreditkarten (die fast überall akzeptiert werden). Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 2 l Wein und 1 l Spirituosen). Geschenke können bis zu einem Betrag von N$ 1.250,-- eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist für Touristen nur bis zum gleichen Betrag erlaubt, der eingeführt worden ist, solange die Ausreise innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Für Reisen zwischen Botswana, Lesotho, Namibia und Swaziland gibt es keine Beschränkungen, da diese Mitglieder der SACU (Southern African Customs Union) sind.
Der Export von Lebensmitteln unterliegt einer Genehmigungspflicht. Für Jagdtrophäen und Felle werden allerdings Ausfuhrgenehmigungen verlangt, die von allen seriösen Präparatoren und Fachgeschäften ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Die Jahreszeiten sind gegenüber Europa um 6 Monate verschoben, der Winter entspricht demnach dem europäischen Sommer und umgekehrt. Die Monate Oktober - Jänner sind sehr heiß. Die namibischen Wintermonate (Mai - September) sind bei Tag angenehm warm (Tagestemperaturen 20-25°C), nachts kann es jedoch Frost geben (Pullover und Windjacke sind empfehlenswert, vor allem an der Skelett-Küste).
Ratschläge
Als beste Reisezeit gelten Mai/Juni. Den Skeleton Coast Park besucht man am besten von Juni bis Oktober, Sossusvlei und die Etoschapfanne von März bis Mai. Auf die starke Tropensonne und entsprechenden Sonnenschutz sollte geachtet werden.
Gesundheit
Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das generelle westeuropäische Niveau heran, medizinische Grundversorgung ist aber auch in ländlichen Gebieten gegeben. Die Versorgung in größeren Städten und Privatkliniken ist besser. Die Zahl der HIV-infizierten Personen und an AIDS Verstorbenen unter der Lokalbevölkerung ist sehr hoch, Vorsichtsmaßnahmen werden daher dringend empfohlen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei mit Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A & B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Cholera und Tollwut. Malariaprophylaxe (insbesondere die Verwendung guter Mücken- abwehrmittel auf Haut und Kleidung) für die nördlichen Landesteile (insbesondere Etoscha-Park und Kaprivi) wird angeraten.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Im Etoscha-Park sollten Schuhe, bevor man sie anzieht, kurz ausgeklopft werden, weil sich dort nachts manchmal Skorpione verkriechen.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzver- sicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Gut ausgebautes lokales Flugnetz. Eisenbahn zwischen Windhoek und Swakopmund (dreimal wöchentlich, langsam aber reizvoll). Gut ausgebautes Straßennetz (außer Hauptverkehrswegen im allgemeinen Schotterstraßen).
Für Nambia wird ein internationaler Führerschein benötigt, der nur in Verbindung mit dem österreichischen Führerschein anerkannt wird.
Bei Überlandfahrten wird besondere Vorsicht angeraten. Auf die Straßenverhältnisse und sonstige Gefahrenquellen, wie etwa die Straße überquerende Haus- und Wildtiere (Kudus, Oryx oder Warzenschweine), Schotterstraßen oder Schlaglöcher muss Rücksicht genommen werden und angemessen und vorsichtig gefahren werden. Auf Schotterpisten liegt die empfohlene Geschwindigkeit zwischen 60 und 70 km/h, bei Allradantrieb 80 - 100 km/h. Besondere Vorsicht ist bei Fahrten in der Dämmerung geboten, wo Wildtiere häufig die Straßen queren. Überlandfahrten sollten so geplant werden, dass das Reiseziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Mietautos sollten nur von seriösen Firmen angemietet werden. Bei Anmietung eines Autos sollten stets die Funktionsfähigkeit der Bremsen und der Reifenzustand kontrolliert werden, für Fahrten abseits des asphaltierten Straßennetzes wäre darauf zu achten, dass ein taugliches Reserverad, Werkzeug (Wagenheber) und Reservekanister (das Tankstellennetz ist nicht sehr dicht), vorhanden sind.
Achtung, in Namibia gilt Linksverkehr. Bei längerer Taxifahrt sollte vorher der Preis ausgehandelt werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen sind verboten. Diese sind überwiegend als "widernatürlicher Geschlechtsverkehr" oder "grob unanständige Handlung" definiert. Strafverfolgung ist gelegentlich auch über den Tatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" bzw. "unzüchtiger Handlungen" möglich. Das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen, verbunden meist mit starker gesellschaftlicher Tabuisierung und Ächtung, führt grundsätzlich zu einer Diskriminierung der Angehörigen sexueller Minderheiten.
Sexuelle Handlungen (hetero- und homosexuell) in der Öffentlichkeit sind strafbar ("grob unanständige Handlung" bzw. "Erregung öffentlichen Ärgernisses").
Hinsichtlich des Zusammenwohnens unverheirateter Paare sind keine Erfahrungswerte jedoch auch keine Probleme bekannt.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Namibia Tourism Board (deutschsprachig)
